Full text: WS 1956/57 (0016)

Die sozialen Einrichtungen der Universität 
Das Studentische Wohnungsamt (Büro der Studentenschaft) vermittelt den 
Studierenden nach ihrer Ankunft möblierte Zimmer in Saarbrücken oder Um- 
gebung. 
Die monatliche Miete für ein möbliertes Zimmer in der Stadt beträgt 
durchschnittlich 5000.— frs., in der Umgebung entsprechend weniger. 
Die Studenten-Wohnheime sind eine universitätseigene Einrichtung. Sie 
bieten einer gewissen Anzahl von Studentinnen und Studenten aller Fakul- 
täten Wohnmöglichkeit unter besonders günstigen Bedingungen. Hausherr 
der Wohnheime ist der Rektor der Universität. Uber die Aufnahme in die 
Heime entscheidet das Kuratorium (s. S. 5). 
Die Aufnahme in die Studentenheime stellt eine Vergünstigung dar, die 
nur Studierenden mit guter Studienleistung und einwandfreier Haltung ge- 
währt werden kann. Mit der Aufnahme in ein Wohnheim unterwirft sich der 
Studierende der von der Universitätsleitung erlassenen Hausordnung. 
Die monatlichen Mietpreise betragen augenblicklich: 
l. in den alten Studentenheimen (Geb. 5 und 6 in Saarbrücken sowie in 
Homburg): 
in einem 3- oder 4-Bett-Zimmer 
in einem Doppelzimmer 
in einem Einzelzimmer 
2. im neuen Studentenheim 
in einem Doppelzimmer 
in einem Einzelzimmer 
'Saarbrücken): 
Die alten Wohnheime in Saarbrücken beherbergen etwa 350, in Homburg 
120 Studierende, das neue Wohnheim in Saarbrücken etwa 110 Studierende, 
Eine Mensa academica sowie .Lese- und Aufenthaltsräume stehen den 
Studierenden sowohl in Saarbrücken (Bau 8) wie in Homburg (Bau 22) zur 
Verfügung. Das Mensa-Essen wird den Studierenden zu einem durch Staats- 
zuschüsse verbilligten Preise, den Mitgliedern des Lehrkörpers und der Ver- 
waltung zum Selbstkostenpreis mit einem etwa 25prozentigen Aufschlag 
leinschl. Bedienung) geliefert. 
Die Preise für die Studentenmahlzeiten betragen: 
Mittagessen 
Abendessen 
Die Mensa-Betriebe sind, mit Ausnahme von 3 Wochen im Monat August, 
das ganze Jahr hindurch geöffnet. 
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