Full text: SS 1957 (0017)

Studentenschaft und studentische Selbstverwaltung 
Die an der Universität des Saarlandes eingeschriebenen Studenten bilden 
die Studentenschaft der Universität des Saarlandes. 
Die Studentenschaft gliedert sich in Fakultäten und Institute. 
Der erste Fakultäfs- bzw. Institutsvertreter vertritt die speziellen Belange 
der ihrer Fakultät bzw. ihrem Institut angehörenden Studenten. 
Das beschlußfassende Organ der studentischen Selbstverwaltung ist das 
Studentenparlament. Es besteht aus 30 Abgeordneten, die von den Fakul- 
täten und Instituten gewählt werden. In seiner ersten Sitzung wählt das 
studentische Parlament jeweils aus den eigenen Reihen einen Vorstand, der 
aus dem 1. und 2. Parlamentsvorsitzenden und dem 1. und 2. Schriftführer 
besteht. 
Das ausführende Organ der studentischen Selbstverwaltung ist das stu- 
dentische Büro („Studentenschaft”), 
Es besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und den Referenten. 
Präsident und Vizepräsident werden unmittelbar vom Parlament gewählt. 
Folgende Referenten werden vom Präsidenten berufen: 
Außenreferent 
Finanzreferent 
Kulturreferent 
Rechtsreferent 
Sozialreferent 
Schnelldienstreferent 
Pressereferent 
Referent für Gesamtdeutsche Fragen 
Sportreferent 
Filmreferent 
Mensareferent 
Präsident des Hausrates 
Referent für Wohnheime im 
Kuratorium 
Die Kontinuität der studentischen Selbstverwaltung wahrt der Altestenrat. 
Er setzt sich zusammen aus dem Präsidenten der abgelaufenen Amtsperiode 
und 6 ehemaligen studentischen Vertretern, die vom Parlament in seiner 
letzten ordentlichen Sitzung der Wahlperiode gewählt werden. 
Das studentische Ehrengericht entscheidet über Satzungsstreitigkeiten und 
Wahlanfechtungen, bei Gefährdung des Ansehens der Studentenschaft und 
bei Verstößen gegen die in der Satzung der Studentenschaft niedergelegten 
Grundsätze sowie bei Ehrenstreitigkeiten. 
Das Gericht hat 7 Mitglieder, darunter mindestens 3 Studenten der Rechte 
mit abgeschlossenem Hochschulstudium (juristische Lizenz). Der Vorsitzende 
des studentischen Gerichts ist gleichzeitig Vertreter der Studentenschaft im 
Disziplinarrat der Universität. 
Das Büro der Studentenschaft befindet sich im Studentinnenheim (2. Ein- 
gang rechts, Erdgeschoß); Tel. Saarbrücken 21351, App. 264. Es ist täglich 
von 9—14 Uhr geöffnet, samstags von 9—12 Uhr.
	        
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