RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT.
Das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saar-
landes ist unter dem doppelten Gesichtspunkt organisiert, den besonderen
Bedürfnissen des Saarlandes Rechnung zu tragen und darüber hinaus
alle Studierenden, welcher Nationalität sie auch sein mögen sowohl mit
dem deutschen wi? auch mit dem französischen Rechtssystem vertraut
zu machen. Eine Spezialisierung auf das Studium der vergleichenden
Rechtswissenschaft ist damit besonders erleichtert.
Das Studienprozramm erstreckt sich über sechs Semester, die duren
ain Staatsexamen abgeschlossen werden. Nach dem ersten und zweiten
Studienjahr finden Jahresabschlußprüfungen statt, deren Bestehen Vor-
aussetzung zur Zulassung zum jeweils nächsten Studienjahr ist.
In Deutschland verbrachte Studiensemester werden in voller Höhe
anerkannt. Allerdings werden im Studienjahr 1948/49 nur die Vor-
jesungen und Übungen der ersten beiden Studienjahre (4 Semester) durch-
zeführt, sodaß das erste Staatsexamen erst im Juli 1950 (Ende des dritten
Studienjahres) abgelegt werden kann.
Die Vorlesungen und Übungen werden in deutscher und französischer
Sprache von französischen, deutschen und saarländischen Professoren
abgehalten.
Vorbehalilich etwaiger späterer Änderungen ist folgendes *Lehr
jrogramm für die rechtswissenschaftliche Fakultät vorgesehen:
i. Studienjanr
i. Semester: Einführung in das
Rechtsphilosophie
Römisches Recht
Rechtsgeschichte
B. G.B. Allgemeiner Teil
Grundsätze des französischen und vergleichenden Zivilrechis
Volkswirtschaftslehre.
Studium der Rechtswissenschaften
2. Semester:
Römisches Recht und Geschichte des Römischen Rechts
Rechtsgeschichte
B.G.B. Schuldrecht, Allgemeiner Teil
Strafrecht, Allgemeiner Teil
Grundsätze des französischen Verfassungsrechts und ver-
gleichenden Rechts
Kirchenrecht
Volkswirtschaftslehre,