1223 - 1232.
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1225. Sigebert, Graf vom Elsaß, gibt dem Reiner von Wadgassen
den halben Zehnten von Geveldingen exck. kleinen Zehnten und Pa—
tronat wie des Zehutens vom Gute zu Curbera gegen des Klosters Hof
von Curbera, den das Kloster von seinen Voreltern erhalten. Otto
bvon Ossenstein, Siegler — Consanguiner Simons von Saarbrücken und
Heinrichs von Zweibrücken. (AM. R. II. 456).
1225. Otto von Ossenstein genehmigt mit seinem Bruder Everard
den Tausch unter der Voraussetzung, daß ein Jacobs-Altar errichtet
verde.
1225. Sigebert vom Elsaß verspricht den Zehnten von Gevel—
dingen, den er dem Simoun von Saarbrücken verpfändet, bis Johannes—
Tag zu lösen.
1225. Hedwig, Gräfin von Zweibrücken, bestätigt ihres Gemahls
Heinrich Schenkung des Patronates der Pfarrkirche „St. Mariä“ in Om—
mersheim, an die Abtei Wadgassen. —
* 12255 Hedwig von Zweibrücken bekundet, es soll zwischen ihren und
des Klosters Leuten in Omersheim und Honesheim (Ensheim) wie
in Lisdorf und Hostenbach freies connubium sein.
1225. Dieselbe und ihr Sohn Heinrich bestätigen Wadgassen den
kleinen Zehuten zu Homersheim und Gefälle zu Habestal, welche
ihr verstorbener Gemahl geschenkt hatte und übergeben für die Unterhal—
tung der Lampe an dessen Grabe dem Kloster Zinsen in Lisdorf.
1226. Das Domkapitel in Lüttich überläßt Wadgassen den Zehnten
zu Kandeneche (Cannach-Luxemburg) gegen deren Zehnten in Bucken—
heim und 12 Meben Korn oder ein Fuder Wein jährlich nach Worms zu
liefern. (Wadgassen hat schon andere Güter in Kannach und Lüttich solche
uu Bockeuheim.) (M. E. Ll. 474.)
1228. Heinrich von Zweibrücken schenkt Wadgassen den kleinen Zehn—
ten von Omersheim und Allod zu Habestal, excl. die Colonen
und bestimmt, daß seine zu seinem Hofe Homersheim gehörigen Leute, die
des Klosters zu dessen Hof Honesheim, sowie ihre beiderseitigen Leute des
Hofs Burgalben dasselbe Eherecht genießen sollen, wie seine Leute zu
Liestorf und die des Klosters zu Hostenbach. (M. R. II. 503.)
1230. Friedrich, römischer König, empfiehlt dem Schultheiß in
Kaiserslautern den Schutz der Wadgasser Mühle in Burgalben —
vpud St. Naborem — 8. cal. aprilis 1230.
1230. Trier bestätigt die Schenkungen in Listorf. —? ——
1231 bestätigt der Erzbischof Theodorich von Trier den Wadgassern
ihren Besitz von Lisdorf.
1231. Die Gebrüder von Crichingen verzichten auf ihre Ansprüche
an einen mansus in Framersdorf (bei Forbach), den ihr Vater an
Wadgassen geschenkt.
1232.“ Erzbischof von Trier bekundet, daß Heinrich v. Castel und
Frau Agnes an Wadgassen Patronat und Zehuten in Püttlingen ge—
schenkt und Wadgassen demselben dafür Güter in Rinderburen, Reins—
bach, Wilre, Bunhole und Berge gegeben habe. G. R. II. 538.)
1232. Der Erzbischof von Trier verleiht dem Kloster Wadgassen die
Patronatsrechte in Lisdorf, wo Lucarde das Patronat und !, des
ZJehuten geschenkt hatte. (Soll wohl heißen, überträgt die Seelsorge.)