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H. Wadgassen unter Frankreich.
man war ja nicht gekommen, um Eroberungen zu machen. Diese alten
Grenzen wurden aber nicht beibehalten, denn sonst hätte man zwischen
Mosel- und Saardepartement scheiden müssen. Statt dessen blieben aber vom
Saardepartement die Kantone Arnual, Saarbrücken und der südliche Teil
des Kantons Lebach bei Frankreich, welche durch Dekret vom 18. August
1814 mit dem Moseldepartement vereinigt wurden. Von diesem wurden
an Preußen abgetreten der ganze Canton Tholey, der Saargau, sowie
einige Ortschaften zwischen Mettlach mod Perl. Im Kreise Saarlouis wur—
den also deutsch: die heutigen Bürgermeistereien 1. Saarwellingen nebst
Schwarzenholz, welches früher zu Schwalbach gehörte, 2. Nalbach, 3. Le—
bach, 4. Bettingen; bei rankreich blichen. die ganze linke Saarseite
und auf der rechten die Vurgermieistereien: —————————
Schwalbach (außer Schwarzenholz) und Dillmugen, sowie auch Ensdorf,
welches mit Lisdorf zu Saarlouis gehörte.
In der Verwaltungsorganisation und Einteilung trat im Laufe der
Jahre 1814 und 15 ein durch die Umstände bedingter, daher häufi—
ger Wechsel ein. Da vor Ankunft des Obersten Graf Henkel zu Trier
der Präfect und alle oberen Behörden sich nach Frankreich geflüchtet hat—
ten, so setzte der Oberst eine interemistische Regierungs-Commission unter
Verwaltung des Vice-Präsidenten des Kaiserlichen Gerichtshofes v. Brü—
ges als Ober-Präfecten nieder. Auf Befehl des Feldmarschalls Blücher
wurde unter dem 8. Januar der Ober-Auditor Athenstädt zum Intendan—
ten des Saardepartements ernannt.
Am 15. Jannar forderte der Intendant die Unter-Präfecten, Mai—
res und alle Beamten auf, ihrer bisherigen Ober-Behörde, insonderheit
der zu Trier installierten Ober-Präfectur, Gehorsam und Folge zu leisten.
Ende Januar wurden in Folge des Beschlusses der vereinigten Mächte
zu Basel vom 12. Januar 1814 aus den eroberten Provinzen ant linken
Rheinufer sechs General-Gouvernements unter Leitung der von den Ver—
bündeten niedergesetzten Central-Verwaltung, deren Chef der Staatsminister
v. Stein war, gebildet. Das frühere Saardepartement gehörte uun zu
dem Gouvernement des Mittelrheins mit dem Sitze zu Trier unter dem
russischen Staatsrat Justus Gruner.
Derselbe erließ sofort eine Menge wichtiger Verordnungen: Unter
dem 1,13. Februar 1814 sistierte er die Verkäufe der Gemeindegüter, am
2/14. Februar 1814 wandte er sich mit einer Proclamation an die Be—
wohner des Rhein-, Mosel-, Donnersberg- und Saardepartements: „Ein
Deutscher komme ich zu euch, den teuer vermißten und teuer erkauften
Brüdern, euch im Namen großer, hochherziger Monarchen, Freiheit, Selb—
ständigkeit, Ehre und Glück zurückzugeben .....“
Denkwürdiger ist jedoch der Aufruf vom 14,26. Februar an die
„Männer und Jünglinge des Mittelrheins zum freiwilligen Kampfe für
das alte gemeinsame deutsche Vaterland“, indem er zugleich die Bestim—
mungen über die „Schar der Freiwilligen von Rhein, Mosel und Saar“
bekannt machte.
„Gott hat gerichtet,“ heißt es im Eingange; „der Herr hat uns
errettet. Sichtbar in der Gestalt würdiger Stellvertreter ist er herab—
gestiegen und hat die jammernde Menschheit befreit. Das Reich des
Frevels liegt vernichtet. — Furchtbar steigt aus seinen Trümmern die