Full text: Geschichte der Abtei Wadgassen

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J. Die viel unstrittenen Grenzstanten. 
r. Lothringen. 
Karl der Große, welcher das Frankenvolk zum mächtigsten in Europa 
machte, breitete seine Herrschaft aus nicht uur über das heutige Frankreich, 
sondern auch über einen großen Teil von Spanien und Italien, in Deutsch— 
land bis zur Oder und bis tief in sterreich hinein. Dieses große Län— 
dergebiet teilten die Sͤhne Ludwigs des Frommen 11. August 843 im 
Vertrage zu Verdun in der Weise, daß Karl der Kahle Westfranken, das 
heutige Frankreich, Ludwig der Deutsche Ostfranken, Deutschland, erhielt; 
einen Länderstrich, einerseits von Rhöne, Saone und Maaß, andererseits 
vom Rheine und den Alpen begrenzt (Mittelfranken), sowie Italien mit 
der Kaiferkrone bekam Lothar. Nach 12jähriger, schwacher Regierung 
teilte Lothar 855 sein Land, also Mittelfranken mit Italien, unter seine 
drei Söhne. Sein ältester Sohn, Ludwig II., erhielt Italien, der mittlere, 
Lothar II., den nördlichen Teil, welcher nach ihm Lothringen genannt 
wurde, und der jüngste, Karl, die Provence mit Lyon. Lothar II. starb 
8. August 83639. Nun wurde Lothringen der Zankapfel zwischen Frankreich 
und Deutschland, die es im Vertrage zu Mersen 9. August 870 etwa 
nach der Sprachgrenze teilten. Deutschland erhielt die Städte Basel, 
Straßburg, Metz, Trier, Aachen und Utrecht mit den dazwischenliegenden 
Ortschaften und Abteien uud ihren Gebieten. Somit gehörte unsere 
Gegend seit 543 zu Mittelfranken, seit 855 zu Lothringen und kam 870 
zu Deutschland. Obwohl geteilt, wurde Lothringen doch immer noch als 
ein Ganzes betrachtet und war fortgesetzt der Zankapfel des karolingischen 
Geschlechtes gewesen. Mehrmals zu Fraukreich geschlagen, blieb es doch 
seit Heinrich J. dem Vogelsteller, dem Hauptteile nach ein deutsches Her— 
zogtum. Otto J. gab es 953 seinem Bruder, dem Erzbischof Brundo 
von Köln, welcher 959 unter seiner Aufsicht besondere Herzöge von Ober— 
lothringen oder Mosellanien und Riederlothringen oder Ripuarien einsetzte. 
Diese Einteilung blieb von da an, das Belehnungsrecht der beiden Herzog— 
tümer ging später wieder an den deutschen Kaiser über. Unter Nieder— 
lothringen sind die Niederlande, Belgien und Holland zu verstehen, Ober— 
lothringen aber ist das eigentliche (jedoch nicht nur das heutige deutsche) 
Lothringen, welches in früherer Zeit auch die Saargegend und das Kur— 
fürstentum Trier umfaßte. Die Bistümer Lothringens (Metz, Toul, Verdun, 
Trier) bildeten schon zur Zeit seiner Teilung freie Herrschaften, welche 
direkt und unmittelbar nur vom deutschen Könige abhiugen. 
Die Bischöfe waren nämlich schon seit längerer Zeit nicht mehr 
bloße kirchliche Obere, sondern auch zugleich weltliche Beneficiarien ge— 
worden. Sobald die fränkischen Könige die christliche Religion ange— 
nommen, kam es in Gebrauch, den Kirchen und Klöstern große Schenkungen 
zu machen. Wie die Könige darauf bedacht waren, durch Beneficien die 
Zahl ihrer Getreuen und damit ihre Macht zu vermehren, übertrugen sie 
auch den Bischöfen solche Beneficien, wodurch die Könige das Ansehen der 
Religion zu dem ihrigen gewannen. In der Erhöhung der Bischöfe fand
	        
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