Full text: Geschichte der Abtei Wadgassen

F. Die Abtei Wadgassen 
unter dem Einflusse dentscher Kleinstanken und des ,Rriches. 
So lange man die Herrschaft Wadgassen nur an sich betrachtet und ihre 
Ent vickelung und Besitztumsverhältnisse, die Verwaltung und Gerichtsbar— 
keit in derselben lediglich mit heutigen Zuständen vergleicht, mag man 
manches Absonderliche, Ungewohntes und Fremdartiges an ihr finden. 
Diese Vorstellung ändert sich aber und verallgemeinert sich dann, sobald 
man die Abtei mit ihrem Gebiete in einen größeren Staatenkreis eintreten 
läßt und als Teil eines Gesamtbildes betrachtet, das sich uns in dem 
vormaligen Kleinstaatenbilde der Saargegend und der angrenzenden Gebiete 
darstellt. Eine solche Zusammeustellung wird den Vorteil haben, daß wir 
daraus die Mächte und Faktoren kennen lernen, welche die Geschicke und 
Geschichte der Abtei, sowohl in günstiger als ungünstiger Weise, so wesent— 
lich beeinflußt haben. Die Stellung der Abtei Wadgassen zu seinen 
Schirmherrn und zum Reiche kann erst richtig erkannt werden aus der 
Neben- und Unterordnung dieser Kleinstaaten unter sich und in ihrer Be— 
ziehung zur Reichsgewalt, welche durch die eigentümliche Reichsverfassung 
sehr beschränkt war und zwar zugunsten mächtiger Reichsfürsten, aber auch 
zum größten Nachteil kleinerer Herrschaften, welche von bedeutenderen 
Machthabern oft schwere Drangsale erdulden mußten, ohne vom Reiche 
ausreichende Hilfe erwarten zu können. 
Weun hier auch nur kurze Erläuterungen über die territoriale Ent— 
wickelung der benachbarten Kleinstaaten und kleinen Herrschaften gegeben 
werden können, so werden dieselben doch genügen, uns zu überzeugen, daß 
das Wesen und die Existenz dieser Kleinstaaten in den Rechtsverhältnissen 
des Mittelalters tief begründet waren nud daß auch die Herrschaft Wad— 
gassen, gleich vielen anderen, oft kleineren Herrschaften, zur Reichsfreiheit 
hätte gelaugen müssen, wenn nicht die große Zersplitterung seines Gebietes 
iind das Widerstreben des vermeintlichen Schirmherrn die Erreichung dieses 
Zieles unmöglich gemacht hätten. Duxch ein kurzes Eingehen auf die Ver— 
fassung des alten Reiches wird sich das Verstäudnis zur Beurteilung dieser 
Verhältnisse noch besser erschließen. 
Zur geschichtlichen Begründung dieser Darlegungen muß bis auf 
die fränkische Zeit zurückgegangen werden, wodurch sich dieser Abschnitt 
in allgemeiner Hinsicht an den Abschnitt A (Vorgeschichte) anschließt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.