Die Klosterkirche, eine Grab- und Fürbittstätte für Wohlthäter. —481
„der französischen Revolution gegenüber erfolglos, noch im Jahre 1790
„der Nationalversammlung in Paris in einer Denkschrift für ihren Fort—
„bestand zu bedenken geben: Diese Privilegien dienen der Abtei Wad—
„gassen nicht zur Nahrung des Müßigganges, den man andern Ordenshänsern
„so bitter vorgeworfen hat. Hier werden die Einkünfte zwischen den
„Armen, die von weitem herbeilaufen, um daselbst ihre Nahrung zu suchen,
„und die Unterhaltung einer großen Anzahl Geistlichen, so sich dem Dienste
„des Altars gewidmet haben, ausgeteilt. Zwanzig Pfarreien hangen von
„dieser Abtei ab, zu deren Versehung sie beständig fünfunddreißig Ordens—
„geistlichen bestelltt, und nachdem sie diese zum Predigeramt gebildet hat,
„bietet sie ihnen noch, wenn Alter und Gebrechlichkeit ihnen nicht mehr
„erlauben, selbiges zu versehen, ihr Haus zum ruhigen Aufenthalte dar.“
Diesem Zeugnisse schließt sich auch der Appellationsgerichtsrat Poul—
niair in seiner Schrift „der Prozeß des J. B. Floß“ mit folgenden
Worten an: „Dank der Arbeit von mehreren Jahrhunderten haben die
„Religiosen — dieser berühmten Abtei — die Äcker urbar gemacht, Wege
„angelegt und Sümpfe in Wiesen umgewandelt. Im Fruchtbarmachen
„des Landes hatten sie eine Bevölkerung angezogen, welche unter dem
„Schutze des Klosters zufrieden und glücklich lebte . .. Getreu den Tra—
ditionen ihres Ordens übten die Mönche die Gastfreundschaft und thaten
„viel Gutes den Armen, welche dreimal in der Woche von ihnen einen
„guten Teil ihrer Nahrung empfingen.“
VII. Die Klosterkirche, eine Grab- und Fürbitt—
stätte für Wolilthäter.
Derselbe Frommsinn adeliger Familien, dem die Stiftung und Be—
schenkung von Klöstern und Stiften erflossen ist, hat Stifter und Wohl—
kthäter auch bestimmt, ihre Grabstätten in den Klosterkirchen zu wählen.
Diese boten den sterblichen Uberresten der Hingeschiedenen eine Ruhe,
einen Frieden und eine Sicherheit vor Entweihung, wie sounst nirgends
eine Stelle. War die Kirche veraltet oder war eine gewaltsame Ver—
wüstung darüber hergegangen, so erhob sie sich bald wieder verjüngt an
derselben Stelle und umhegte und schützte wieder auf Jahrhunderte die
Grabstätten der Wohlthäter. Ferner aber waren den Stiftern und Wohl—
thätern und allen Gliedern ihrer Familien Werke der Liebe in den Schen—
kungsbriefen ausbeduugen; die Ordensleute, zu welcher Zeit sie in einem
Kloster leben mochten, genossen die Wohlthaten der Stifter und Wohl—
thäter und wurden durch den täglichen Anblick der Grabstätten derselben
daran erinnert, ihrer im Gebete zu gedenken und sie Teil nehmen zu lassen
an allen Werken, die nach der Regel und den Statuten des Gotteshauses
Tag und Nacht geübt wurden. — (Marx IV. 550,51).
So hatten auch in der älteren, großen Abteikirche zu Wadgassen viele
Mitglieder aus dem Geschlechte der Grafen von Nassau-Saarkrücken ihre
letzte Ruhestätte gefunden. Köllner sagt darüber:
„Es ist aller Grund vorhanden zu vermuten, daß Siegebert J. in
der Kirche zu Wadgassen beigesetzt worden ist, wenigstens kann dies vom
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