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D. Die Herrschaft Wadgassen.
Der Spurker Hof, wo das Gericht und eine Herberge sich befanden,
war ein Zinshof; dagegen wurde der Wadgasser Hof vom Kloster-Dienst—
personal selbit bewirtschafstet. Zu diesem Hofe gehörte eine große Schwei—
zerei (Molkerei) und zeitweilig auch eine Bierbrauerei, sowie außerdem
mindesteus zwei Mühlen. — Einen großen freien Bauernzinshof hatte
das Kloster (außer dem erwähnten Werbeler Hofe) auch hinter Schaffhausen,
in der Nähe des henutigen Grubenwetterschachtes; auf dem Spurk auch
eine Ziegekhütte.
Zur Fischzucht wie zum Mühlenbetrieb waren vom Kloster, oder sogar
schon in königlicher Zeit, mehrere Weiher angelegt worden. Solche Weiher
waren in Werbeln (der Mühlenweiher), in der Schäsereidelt, der noch
erhaltene „große“ Weiher in Wadgassen, einer zwischen Hostenbach-Schaff⸗
—D0 Bahnhof hin u. a.
Intercssant war die Weidberechtigung im Bereich des Schalles der
— — für den Preis
eines Fuchshengsten, der dem Grafen gar so wohl gefiel, von diesem er—
kanfte. Die Grenzen dieser Berechtigung wurden nach der jeweiligen gün—
stigsten Windrichtung bestimmt.
Die ganze Meherei Hostenbach gehörte mit dem Kloster zu Wadgassen
zur Grafschaft Saarbrücken und ging durch Vertrag von 1766 schließlich
an Frankreich über.
Im Jahre 1766 wurden an Holläuderholz — in Ensheim 141 Stamm,
um Wadgassen beim Kloster 141 Stück — an Briamus Klop in Forbach
verkauft à 111. die Ruthe und 9h. den Wagenschuß, thut ad 1.) 1304 H.,
ad 2.) 1490 . zusammen 2794fl. —254 Louisd'or 45 Sols. —
Item 10 Buchbäume 17 Zoll dick — 40 Louisd'or.
NXB. Obiges Holz anus Bons, Werbel, „Schaafhanusen“, Hostenbach, Spurker
Wald, NeuFrel und Ensheint. Tic Ruthe (d. h. ein Baum) 30 holtläudische Fuß
lang, ein Wagenschaß —* 14 holl. Fuß lang und 14 Joll dick. — Köllner.
Von den Steucern und sonstigen Auflagen, welche die Wadgasser
Ortschasten der Grafschaft Saarbrücken aufzubringen hatten, zahlte die
Meyerci Hostenbach , mithin 15d der ganzen Grafschaft.
Im Jahr 1529 zählte die „Pfarr Wadgassen“ oder die Meyerei
Hosteuübach im gauzen 24 Häuser.. 1651, also unmittelbar nach dem
30jährigen Kriege, waren in Hostenbach noch 4 Hanshaltungen, dagegen
in Schaͤffhausen und Werbeln niemand mehr vorhanden.
2. Lisdorf und Ensdorf.
Zur Worterklärung dieser Ortsnamen schreibt Bürgermeister Müller:
„In Lisdorf und Ensdorf liegen zwei Personennamen vor, an welche das
Gattungswort „dorf“ augetreten ist. Während die ingen Orte Familien—
siedelungen darftellen sind die dorf Orte Siedelungen von Genossenschaften,
sehr häufig wohl grundherrliche Gründungen“.
Lisdorf und Ensdorf (sagt das Repertorium S. 48) ist ein Hochge—
richt und eine Pfarrei. Aus der Bannbeschreibung von Lisdorf im Schöf—
fenweistum von 1458 ist ersichtlich, daß beide Dörfer nmur einen Bann
bildeten, indessen waren sie doch gewissermaßen unter sich verschieden, denn
Eusdorf mußte den Schaft abgesondert von Lisdorf entrichten, auch hatten