1707 - 1772.
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Religiosen der Abtei Wadgassen, sowie ihre Nachfolger in allen Rechten und
Gerichtsbarkeiten (lans tous les droits de Justico et de Grurie) welche
der besagten Abtei über die Dörfer Hostenbach, Schaffhausen, Werbel, Hof
Spourck, einen Teil des Warndtwaldes, bestehend in 1500 Morgen, unlängst
der genaunten Abtei durch den Fürsten von X-S. im Tauschvertrage als
Lehusgut überwiesen, zustehen. Wir befehlen, daß sie für die Gerechtigkeits—
pflege, (ponr lexecreice de la Justice et de la Grurio) soweit es noch nicht
geschehen, die nötigen Beamten mit den erforderlichen Eigenschaften ernennen
werden, besonders einen Richter mit dem Titel Amtmann und daß die Be—
rufungen in Zukunft unmittelbar an unsern souveränen Hof in Lothringen
gelangen sollen. Wir wollen im übrigen, daß gemäß Art. XXII. der er—
wähnten allgemeinen Übereinkunft und des definitiven Anstauschvertrages
die Abtei Wadgassen voll und ohne Störung alle Rechte, Vorteile, Frei—
—VVD—
welche ihr zustehen, genieße, kraft der zwischen ihr und dem Hause Nassau
geschlossenen Übereinkünfte und Verträge, besonders derjenigen von 1729 und
1759, sowie kraft der richterlichen Urteile des kaiserl, Reichskammergerichtes
zu Weslar, — selbst diejenigen, welche sie vorher genoß oder hätte genießen
können. Schließlich verbleibe ihr anf immer die freie Wahl der Äbte nach
gewohnter Weise, so daß nichts geändert werde an der gegenwärtigen Ver—
fassung noch an den allgemeinen Vorrechten und Besitztiteln der genannten Abtei.
So verordnen und befehlen wir unsern lieben getreuen Räten unseres
königl. Hofes zu Lothringen und Barr residierend zu Nancy, Gegenwär—
tiges zu registrieren, selbst wenn die Ferien eingetreten wären, und besag—
tenn Inhalt dem Abte, Prior und den Religiosen der genannten Abtei
Wadgassen mitznteilen, damit diese, wie ihre Nachfolger voll, friedlich und
ewig danach leben und alle Unruhen und Hindernisse aufhören. Denn dies
ist unser ausdrücklicher Wunsch, dies fest und feststehend zu bestätigen.
Gegeben unter unserm Siegel
Gez. Ludwig,
Auf Befehl des Königs Gesehen:
an Herzog v. Choiseul. Do Mapoou.
In Ausführung des Urteils des königlichen Hofes uunterm heutigen
Tage wurde gegenwärtige Urkunde durch den unterzeichneten Gerichtsschrei—
ber registriert.
Nancy, den 9. September 1769.
gez. Balthasar.
1769. Die Abtei Wadgassen baut in Bous für ihren zeitlichen
Oberjäger daselbst ein Forsthaus, (das heute noch steht — in dem süd—
östlichen Winkel, den der Weg von der Saarfähre mit der Hauptstraße
bildet.) Der letzte Wadgassische Oberjäger, so daselbst wohnte, war Frie⸗
drich Beer aus Sultzbach in der Oberpfalz, ein gewandter und allgemein
geachteter Maun, der sich in der Revolutionszeit um den Schutz der Geist⸗
lichen und um die Erhaltung sämtlichen Kircheneigentums zu Bous sehr
verdient machte. — Bouser K.eCEhr. S. 17.
1772 stand Derlen ganz unter Nassan-Saarbrückenscher Grundherr⸗
schaft und zahlte dahin seine sämtlichen Grundstenern und Neubruchzehnten.
Von allen übrigen Ländereien (d. h. von allem, was nicht Neubruch war) bezog