1762- 1765.
153
7103/. Morg.
2881/
5271,
1875133 .)
Sa. 340185. Morg.“
Um nun dem Kloster den vollkommenen und ungestörten alleinigen
Besitz der 1500 Morgen mit Ausschluß eines jeden andern bis dahin
Mitberechtigten zu sichern, übernahm Saarbrücken die Verpflichtung, alle
die Gemeinden, welche die Beholzigungs-, Weide- oder andere Rechte in
diesem Distrikte besaßen, anderweitig anzuweisen oder zu entschädigen. Nach
erfolgter Ablösung dieser Gerechtsame ließ die Saarbrücker Regierung an
alle beteiligten Gemeinden Aufforderungen ergehen, allen Ansprüchen auf
diesen Distrikt, welcher Art sie auch sein möchten, vollständig zu entsagen.
Die darüber vollzogenen Aktenstücke wurden dem Kloster eingehändigt.
Zu den beteiligten Gemeinden gehörten nicht nur die eigentlichen Warnets—
dörfer: Naßweiler, Lauterbach, Karlingen, Wilhelmsbronn, Überherrn,
Friedrichsweiler, Carlsbruun und Ludweiler, sondern auch die lothringische
—V
thal, das Dorf Klarenthal, weniger nicht die Wadgassische Gemeinden
Hostenbach, Schafhausen und Werbelen.“
1762 feb. 27. Die beiderseitigen Commissarien machen Vorbehalt
wegen des von einer Seite noch ausstehenden agnatischen Consenses.
1762 fob. 27. Der Fürst quittiert über den Empfang der 500
neuen Louisd'or.
1762 mirz. 3. Wie im Warndt geschehen, wird nun auch im Ren—
dhrisch und kleinen Stiefel zur Erxecution geschritten. — Wegen hohen
Schneefalles muß die Handlung vorläufig unterbleiben.
1762 mrz. 12. Durch Urkunde d. d. Haag 12. März 1762 gibt nun
auch der Fürst Carl von Nassau-Weilburg — ein Vetter des Fürsten von
Saarbrücken — seine Einwilligung zu den betreffenden Vergleichsverträgen.
1762 mrz. 29. u. 30. wird die Übergabe des Rentrisch und des
kleinen Stiefel fortgesetzt und vollendet.
1762 apr. 10. Genehmigung des ganzen Rezesses durch den Fürsten
Wilhelm Heinrich.
1762 mai 24. Licentiat Bissing zeigt an, daß die obschwebenden
Prozeß-Klagen am Reichskammergericht gegenseitig zurückgezogen sind.
1764 feb. 27. Der Ehrsame Michel Mohr in Ensheim schuldet
dem H. P. Procuratori Moris, namens der Abtei Wadgassen an Zinsen,
Demen und Forstfreveln, sowie an Früchten, Mehl ete. 33 Gulden,
wofür er ein Stück Wies zum selben Preise dem Kloster überläßt. „Das
Ambt wird gebeten gegenwärtigen Kauf Behörig zu confirmieren“ —
zeichnet für dieses Umt — Widder — zu Eusheim. — Der Unterschrift
dieses Amtmannes ist das Wadgassische Siegel beigefügt; er muß also
ein Beamter des Klosters sein.
1765 feb. 12. Pater Procurator Moris steigert zu Ensheim von
Nic. Heinr. von Wittersheim und Erben ein Gartenstücklein für 4fR. —
d. d. Ensheim 12. Juny 1763 — war unterschrieben — P. Fleon. —
Ein G. Widder macht aus diesem Akte einen Auszug, den er nach Ver—