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Abbaustrecken aufgefahren und behandelt, da nach Verhieb des betreffenden Brems—
bergfeldes der Grundstreckenpfeiler n'cht länger erhalten zu werden braucht.
Die streichende Länge der einzelnen Baufelder beträgt auf beiden Grubenab—
theilungen 20— 300 m, sodaß bei zweiflügeligen Bremsbergen die Länge der Abbau—
strecken 10 m im Allgemeinen nicht übersteigt.
a) Streichender Pfeilerbau.
Die streichend zu Felde getriebenen Abbaustrecken werden bei den weniger mit
Bergemitteln durchsetzten ziemlich starken und wenig Nachfall führenden Flötzen nicht
über 2 m breit genommen. Ist das Flötz jedoch durch verschiedene Mittel in mehr
oder weniger starke Bänke getheilt, welche beim Bauen des Flötzes unbedingt mitge—
wonnen werden müssen, so werden die Abbaustrecken 5—8 mubreit ausgeführt, je
nach der Menge der erfallenden Berge. In der gleichen Weise verfährt man bei
schwachen Flötzen, bei denen zur Erreichung der erforderlichen Förderstreckenhöhe das
Liegende nachzunehmen ist.
Bei dem Betriebe derartiger Abbaustrecken wird die Förderstrecke 1,60 — 1,80 m
breit am oberen Stoße nachgeführt. Am unteren Stoße wird eine Strecke von 1 m
Breite als Wetterzug offen gehalten, der übrige Raum awischen Wetterzug und
Förderstrecke aber dicht mit Bergen zugesetzt. Bei dem schmalen und auch beim breiten
Abbaustreckenbetriebe werden, vom Fahrschacht aus gerechnet, alle 20 m wechselständig
angesetzte, schwebende Wetterdurchhiebe von 1,560 m Breite und der dem Flötze ent—⸗
sprechenden Höhe hergestellt.
Die Pfeilerstärke zwischen den Abbaustrecken schwankt zwischen 10 und 15 m,
der Rückbau der, Pfeiler wird fast allgemein streichend geführt.
Die Zahl der Abbaustrecken eines Bremsberges richtet sich nach der flachen
Höhe desselben und nach den Abbaustreckenbreiten bezw. Pfeilerstärken. Sie geht bei
einer flachen Länge der Bremsberge von 100 bis 180 mm selten unter 6 und nicht
äber 10 hinaus.
Bei dem steileren Flötzfallen auf den bisherigen Bausohlen der Grube Dechen
sind die Bremsberge, da wo streichender Bau umgeht, fast allgemein zur Förderung
mit Gestell und unterlaufendem Gegengewicht eingerichtet, wohingegen bei der flacheren
Lagerung der Flötze der Abtheilung Heinitz die Bremsbergförderung ohne Gestell
mit einfachen Scheibenbremsen bezw. mit Seil ohne Ende in Anwendung steht.
b) Schwebender Pfeilerbau.
Die sehr flache Lagerung der mittleren Flötzpartie in der 4. Tiefbausohle
der Grube Heinitz hat bei einem Flötze — Nostiz — in Verbindung mit der nur
unbedeutenden Entwicklung von Schlagwettern Veranlafsung zu schwebendem Pfeiler—
dau mit Handförderung gegeben.
Ueber der ersten Theilungsstrecke in diesem Flötze wurden aus der Parallel⸗
strecke in einer Entfernung von je 20 mm schwebende Abbaustrecken angesetzt. Das
Flötz besteht aus 2 Bänken, welche durch ein Bergemittel von 10-25 em Stärke
getrennt sind.
Die Unterbank ist 60 em, die Oberbank 40 em stark. Das Einfallen des
Flötzes beträgt 40. Die Abbaustrecken werden, je nach der Stärke des Bergemittels,
6 bis 8 m breit getrieben; Förderstrecke 1,660 m breit, 3 bis 5 mm Bergeversatz,
1um Wetterzug. Sie erhalten eine flache Länge von 160 bis 180 m und werden