Full text: Die Entstehung der Grafschaft Saarbrücken und ihre Geschichte bis auf Graf Johann I. (2)

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England und Frankreich ausbrach, ſollte auch Graf 
Johanns Enkel im Felde erſcheinen. 
Graf Johann I. starb in hohem Alter am 23. Januar 
Im Jahre 1326 beſtimmte Graf Johann I., daß ſein 
gleichnamiger jüngerer Sohn die Herrſchaft Commerch 
und sein Enkel Johann (II.) die Grafschaſt Saarbrücken 
mit einem kleinen Teile von Commercyh erhalten ſolle. 
Die Grafschaft Saarbrücken vererbte ja, wie ſchon früher 
erwähnt, nach dem Erstgeburtsrechte. Damit trennte ſich 
das Saarbrücker Haus in die Linien Saarbrücken und 
Commercy. 
Graf Johann ist der erste der Saarbrücker Landes- 
herren, von deſſen Perſönlichkeit wir uns einigermaßen 
ein Bild machen können. Er war ganz der Sohn ſeiner 
Zeit, einer unruhigen, fehdeluſtigen Zeit. Die ritterlichen 
Fahrten, die er besonders liebte, und ſein reiſiges Gefolge, 
das ihn begleitete oder auf seinen Burgen ſaß, kosteten 
ihm viel Geld, ſo daß er manchmal in Verlegenheit war, 
obgleich er in ſeinem Lande und den Städten, zumal 
ſeit dem Freiheitsbriefe, gut fließende Einnahmen besaß. 
Wir wissen, daß er wiederholt bei Meter Bürgern An- 
leihen machte; aus Geldverlegenheit verkaufte er die Rente 
des franzöſiſchen Königs, die ſich auf 200 Pfund belief, 
um den geringen Preis von 1000 Pfund; er verwandte, 
wie er ſselbſt geſteht, 100 Pfund Turnoſsen, die ihm der 
Kaplan zu St. Nikolaus zum Ankauf einer Gülte über- 
geben hatte, zu seinem und der Grafschaft Nußen und 
ließ ihm dafür jährlich 50 Schillinge durch ſeinen Meister 
Förster in dem Warndt, „von dem Gedinge, das in dem 
Warnd fället“, auszahlen. Ja, er sah sich im Jahre 1334 
genötigt, dem Erzbiſchof Balduin von Trier die Graf- 
schaft Saarbrücken, mit Ausnahme der Burg Saarbrücken, 
die Burg im Köllertal und seinen Anteil am Warsberg 
auf drei Jahre zu verpfänden. Dieſe Geldnot war freilich 
damals ein gemeinſames Leiden des geſamten Adels; 
LXXXVII
	        
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