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England und Frankreich ausbrach, ſollte auch Graf
Johanns Enkel im Felde erſcheinen.
Graf Johann I. starb in hohem Alter am 23. Januar
Im Jahre 1326 beſtimmte Graf Johann I., daß ſein
gleichnamiger jüngerer Sohn die Herrſchaft Commerch
und sein Enkel Johann (II.) die Grafschaſt Saarbrücken
mit einem kleinen Teile von Commercyh erhalten ſolle.
Die Grafschaft Saarbrücken vererbte ja, wie ſchon früher
erwähnt, nach dem Erstgeburtsrechte. Damit trennte ſich
das Saarbrücker Haus in die Linien Saarbrücken und
Commercy.
Graf Johann ist der erste der Saarbrücker Landes-
herren, von deſſen Perſönlichkeit wir uns einigermaßen
ein Bild machen können. Er war ganz der Sohn ſeiner
Zeit, einer unruhigen, fehdeluſtigen Zeit. Die ritterlichen
Fahrten, die er besonders liebte, und ſein reiſiges Gefolge,
das ihn begleitete oder auf seinen Burgen ſaß, kosteten
ihm viel Geld, ſo daß er manchmal in Verlegenheit war,
obgleich er in ſeinem Lande und den Städten, zumal
ſeit dem Freiheitsbriefe, gut fließende Einnahmen besaß.
Wir wissen, daß er wiederholt bei Meter Bürgern An-
leihen machte; aus Geldverlegenheit verkaufte er die Rente
des franzöſiſchen Königs, die ſich auf 200 Pfund belief,
um den geringen Preis von 1000 Pfund; er verwandte,
wie er ſselbſt geſteht, 100 Pfund Turnoſsen, die ihm der
Kaplan zu St. Nikolaus zum Ankauf einer Gülte über-
geben hatte, zu seinem und der Grafschaft Nußen und
ließ ihm dafür jährlich 50 Schillinge durch ſeinen Meister
Förster in dem Warndt, „von dem Gedinge, das in dem
Warnd fället“, auszahlen. Ja, er sah sich im Jahre 1334
genötigt, dem Erzbiſchof Balduin von Trier die Graf-
schaft Saarbrücken, mit Ausnahme der Burg Saarbrücken,
die Burg im Köllertal und seinen Anteil am Warsberg
auf drei Jahre zu verpfänden. Dieſe Geldnot war freilich
damals ein gemeinſames Leiden des geſamten Adels;
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