kommen von Piumaccio, durch das König Johann gegen
das Verſprechen, Ludwig den Bayern nicht zu unter-
ſtützen und Lucca zurückzugeben, die streitigen drei Städte
als päpſtliches Lehen erhielt. Wie weit Graf Johann an
diesem Abkommen beteiligt war, wiſſen wir nicht, doch
stellt ſich aus dem Erzählten jedenfalls soviel heraus,
daß er ein gewandter Staatsmann und in den Geſchäften
des Friedens nicht minder erfahren war, als in denen
des Krieges. Im Juni 1331 verließ König Johann Italien,
und damals kehrte wohl auch Graf Johann in die Heimat
zurück, wo wir ihn am 5. November 1331 urkundlich be-
zeugt finden.
Mit den französſiſchen Königen ſtand der Graf im
besten Einvernehmen. König Karl IV. wies ihm und seinen
Erben im Jahre 1326 58 Pfund Turnoſen auf die Ein-
künfte von Vaſſy an. Man darf daraus vermuten, daß
der Graf an dem Feldzug des Königs in Guienne gegen
die Engländer teilgenommen habe. Im Jahre 1335 öffnete
Johann mit Bewilligung des Lehnsherrn Biſchofs Ademar
von Metz dem Könige von Franktreich, Philipp VI. von
Valois, sein Schloß zu Commercy gegen eine Entſchädi-
gung von 1000 Pfund Turnoſen und nahm eine Be-
ſatzung des Königs dort auf, wofür den König die Stadt
Commercy und ihre Bewohner nebſt ihren Rechten in
ſeinen besonderen Schutz nahm. Im nächsten Jahre trat
er dem Bündnisse bei, das der König von Navarra, König
Johann von Böhmen, Pfalzgraf Heinrich, der Herzog von
Bayern, der Biſchof von Metz, die Herzöge von Öſterreich,
Graf Walram von Zweibrücken u. a. mit dem Könige
Philipp gegen König Eduard III. von England ſchloſssen.
Dieser hatte nach dem Aussterben des Hauſes Capet als
Tochterſohn Philipps des Schönen Anſpruch auf den fran-
zöſiſchen Thron erhoben, war aber zugunſten Philipps
von Valois, des nächſten männlichen Verwandten, auf
Grund des sogenannten ſaliſchen Geſetzes ausgeschlossen
worden. In dem großen Kriege, der infolgedeſsen zwiſchen
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