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18. März 1328, ſchloſſen Johann und Balduin einen
Vertrag, aus dem das freundſchaftliche Verhältnis. beider
Fürsten deutlich hervorgeht. Graf Johann überließ: dem
Erzbiſchof den Berg Spi emont zwiſchen St. Wendel
und Lengeswilr (Nieder-Linxweiler), empfing ihn
jedoch sofort als Lehen zurück; zugleich bestätigte Balduin
die andern Lehen, die Graf Johanu von der Trierer
Kirche hatte, nämlich die Vogteien Ham. m (a. d. Moſel),
Mettlach und Idar, sowie die Höfe O y rſſ els (Orsſcholz
bei Mettlach) und Oſ ann a. d. Moſel mit allem Zubehör,
dazu 1000 Pfund kleiner Turnoſen. Graf Johann erhielt
die Erlaubnis, den Spiemont zu befestigen und die Zu-
ſicherung, daß er keine Feindseligkeit von der Burg
St. Wendel aus erfahren ſolle, die Balduin tags zuvor
dem Grafen für 2000 Pfund abgekauft hatte. Jede zu-
künftige Streitigkeit zwiſchen den Bewohnern; beider
Burgen solle alsbald durch ein Schiedsgericht nach Billig-
keit entschieden werden. Außerdem verſprach Balduin. dem
Grafen aus besonderer Gunst für seine „wackeren Ver-
dienſte‘, ihn zeitlebens in seiner Burg St. Wendel jeder-
zeit aufzunehmen, damit er von dort aus ſein Recht
verfolgen könne. Ein weiteres Zeichen des Wohlwollens
gab Balduin dem Grafen im Jahre 1333 durch die Ver-
leihung eines dreißigtägigen Ablasses für die St. Niko-
lauskapelle im Warndt. Graf Johann ſeinerſeits war
mehrfach im Interesſſe des Erzbiſchofs tätig. Als derſelbe
im Sommer des Jahres 1328 auf der Moſel von Trier
nach Koblenz fahren wollte, wurde er bei Trarbach von
der Gräfin Laurette von Sponheim gefangen genommen,
auf die Starkenburg gebracht und mehrere Wochen fest-
gehalten. Bei dem Sühnevertrag, durch den Balduin am
9. Juli sich die Freiheit erkaufte, erſcheint neben vielen
andern edlen Herren auch Johann von Saarbrücken als
Zeuge. 1334 war Graf Johann bei dem Manngericht an-
weſend, das Balduin zur Schlichtung ſeines Streites mit
dem Herzog von Lothringen abhalten ließ, und war auch.
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