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Siersberg und Gerhard von Bettingen, wegen der
Höfe Uchtel fangen und (Wüſt-) Weiler.
Ungefähr in den Jahren 1260—1270 war Gräfin Lorette
in eine Fehde verwickelt, in welcher ihr der Wildgraf
Gottfried von Dhaun Beistand leistete. Die Gräfin scheint
in der Abtragung der ihrem Bundesgenossen zugesagten
Entschädigung nachlässig geweſen zu ſein, da ſich der
Wildgraf in seinem Testamente, in dem er seine Schulden
und Forderungen zuſammenſstellt, mit folgenden Worten
hierüber beklagt: „Die Greben von Sarbrucken Vrauw
Lorata, die gelobete mir in irme Kriege 200 Pont Metzer
Pennige, und ich virlois (verlor) zwei Rois (Rosse) in
hierme (ihrem) Kriege + des is mir nit worden.“
Über den Gegner der Gräfin und den Verlauf des
Streites erfahren wir nichts. Dergleichen Fehden waren
im Laufe des 13. Jahrhunderts sehr häufig geworden.
Das Fauſtrecht oder die Anmaßung des Adels, seine
Streitigkeiten und Händel durch das Recht des Stärkeren
zu entscheiden, hatte ſich aus der Unvollkommenheit der
Reichsverfaſſung und dem Mangel kräftiger Handhabung
des Friedens von ſeiten der Reichsoberhäupter ſeit Jahr-
hunderten herangebildet und war zu der Zeit der Gräfin
Lorette, „der kaiserloſen, der schrecklichen Zeit‘, auf die
höchſte Stufe gestiegen. Jn diesen unruhevollen Zeiten
verfloß das Leben der Gräfin Lorette, doch nicht ohne
ein Denkmal ihres Wirkens zurückzulaſſen. Im Jahre
1261 wurde nämlich auf ihre Veranlaſſung von Theoderich,
Dechant von St. Arnual, mit Genehmigung des Biſchofs
von Metz Philipp von Flörchingen eine Kapelle in
Saarbrücken erbaut, auf deren Fundamenten später die
jeßige Schloß kirche aufgeführt wurde.
Als Lorette ſich ihrem Ende nahe fühlte, ſchenkte ſie
durch Testament vom 24. September 1271 der Abtei Wad-
gaſſen ihre angekauften Allodialgüter, ihren Anteil an
der Saline zu Brede, den Zehnten zu Blittersdorf,
den Wagen und die Pferde, die ſie zu Grabe geleiten
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