Full text: 1934 (0012)

Mit Abfertigung derselben, ist allhier die Königl. Feld-Post-Expedition, in 
Saarbrücken der Post-Secretair Herr Jenek einstweilen, sowie in Merzig und 
Saarlouis, die Stadt-Post-Expeditionen vorläufig beauftragt. 
Die resp. Königl. Behörden, so wie das Publikum werden von dieser Ein— 
richtung hiermit in Kenntnis gesetzt. 
Trier, den 21. Mai 1816. 
3. Verstemplung von Gedichten. 
Bei Gelegenheit eines kürzlich zur Anzeige gekommenen Contraventions— 
falles hat sich ergeben, daß die Vorschriften unserer im Amtsblatt des Jahres 
1817 Seite 366 abgedruckten Verfügung vom 2. September 1817 — Inhalts 
welcher Niemand, bei Vermeidung der daselbst angedroheten Strafe, Gedichte, 
Lieder, Pamphlets, Bilder u. a. für den gemeinen Mann bestimmte und auf den 
Debit an denselben berechnete — Drucksachen zum Verkauf aushängen, eolpor— 
tiren, oder sonst feil bieten darf, ehe und bevor dieselben mit einem unentgeld— 
lich zu ertheilenden Stempel von der Polizeibehörde des nämlichen Ortes, in 
welchem sie gedruckt oder zum Verkauf ausgestellt werden, versehen worden 
sind —, namentlich in der letztern Zeit, nicht mehr mit gebührender Strenge ge— 
handhabt worden sind. 
Wir nehmen deshalb Veranlassung das betheiligte Publikum unter Ver— 
weisung auf die vorstehend erwähnte Verfügung vor den Nachtheilen zu warnen, 
welchen es sich aussetzen würde, wenn bei den periodisch angeordneten polizei— 
lichen Revisionen ein derartiger ungestempelter, der Stempelung gleichwohl 
unterworfener Gegenstand, Behufs des Verkaufs, bei ihm vorgefunden, oder 
ihm ein, bereits nach Erlaß dieser Bekanntmachung realisirter, Verkauf solcher 
ungestempelter Druckgegenstände nachgewiesen würde. 
Trier, den 11. September 1834. 
4. Belohnung. 
Am 9. d. M. Nachmittags gegen 4 Uhr badete der 10jährige Knabe des 
Jacob Hoffmann zu Aschbach im Kreise Ottweiler im dasigen Rühlenwehr und 
wagte sich so tief hinein, daß er zu ertrinken, in Gefahr fiand. 
Der 17jährige Müllerknecht Jacob Eckert, welcher in der Nähe arbeitete, 
wurde dies gewaähr, eilte, sich muthig ins Wasser stürzend, dem Unglücklichen 
zu Hilfe, fand aber, ohne sein menschenfreindliches Ziel zu erreichen, in dem 
schlammigen tiefen Wasser leider selbst seinen Tod. Nichtsdeftoweniger wagte sich 
nun der in der Nähe anwesende Mathias Bohlen, gleichfalls mit eigener Lebens— 
gefahr, in die Tiefe und hatte das Glück, den Knäben zu retten, welcher zwar 
cheintodt war, aber durch zweckmäßige Hülfe bald ins Leben zurückgebracht 
wurde. 
Diese muthvolle und menschenfreundliche Handlung bringen wir belobend 
mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß dem Mathias Bohlen eine 
Geldprämie bewilligt ist. 
Trier, den 29. Mai 18338. 
5. Auswanderer-Geschichte. 
Nachstehende Thatsachen aus einem uns von dem landräthl. Commissarius 
in Merzig eingereichten aimtlichen Protokolle, werden hierdurch zur allgemeinen 
Kenntnis gebracht, um diejenigen Landleute, welche durch falsche Gerüchte sich 
zu dem Vorsatze der Auswanderung haben verleiten lassen, zu warnen und in 
den, Stand zu setzen, sich bei diesen zurückgekehrten Auswänderern nach der 
Wahrheit und den näheren Umständen ihrer Angäben, selbst zu erkundigen. 
Peter Diewo, Johann Hardyy, und Nikolas Eiffüer aus Besseringen, 
verlangten und erhielten im Monat Junius d. J. von der kais. kön. österreich. 
Landes-Administration Pässe, um nach russisch Polen auszuwandern. Sie ver— 
kauften ihre Besitzthümer, schafften sich Pferde uͤnd Karren an, worauf sie ihre 
besten Sachen luden, und traten, jeder mit einer Baarschaft von mehr als Hun— 
dert Kronenthaler, ihre Reise mit ihren Familien an. Sie giengen über Mainz, 
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