Full text: 1931 (0009)

hätten nur aus feiger Rachſucht gehandelt. Es wurde dann gebeten, dem Verhafteten 
eine Verantwortung und Verteidigung zu geſtatten und ſchließlih erwähnt, daß die 
ganze Gemeinde die Unwahrheit der Anklage und die Unſchuld des Meiers durch Unter- 
ſchrift eidli<h dokumentieren wolle. 
Dieſe Eingabe wurde nun von allen Gemeindsleuten unterſchrieben und durch die 
Familie des Meiers perſönlich dem Repräſentanten überreicht. 
Ungnädig empfing der von Volksgnaden zu ſeinem Poſten erhobene Deſpot die 
Bittſteller, um dann plötzlich, einem unberechenbaren Einfall folgend, die Bittſchrift unge- 
leſen den verſchüchterten Leuten vor die Füße zu ſchleudern und ohne ſie irgendwie 
anzuhören, vor die Türe jagte. 
Auf das flehentliche Bitten des in höchſter Verzweiflung befindlichen und in den 
wenigen Tagen ſeiner Inhaftierung ſeeliſQ und körperlich zerrütteten Dorfmeiers über- 
nahm der als äußerſt hilfsbereiter und vornehmer Charakter bekannte Saarbrücker Arzt, 
Hofrat Wilkens, das heikle Amt eines perſönlichen Fürſprehers bei dem berüch- 
tigten Repräſentanten Ehrmann. 
Beim Vortragen ſeiner Bitten wurde der Hofrat jedoch unangenehm davon berührt, 
daß der Repräſentant ſich. „weder eines Befehls zur Verhaftung, noh des Verhafteten, 
noh ſeines Verbrechens erinnerte und erſt nah einigem Nachſinnen darüber ſeinen 
Sekretär befragte. „Dieſer antwortete mit Mienen und Ausdrücken, welche anzeigten, 
daß er die Sache für höchſt unbedeutend und die Denunzianten für Nichtswürdige 
hielt . . .“ Die Angelegenheit ſollte nun baldmöglichſt unterſucht und dann ein Urteil 
gefällt werden. -- Jn der freudigen Annahme, 'daß ſeine Fürbitte von Erfolg gekrönt 
ſei, wandte ſi< der Hofrat no<mals an den Repräſentanten, ſchilderte den ehrlichen 
Charakter des Dorfmeiers und ſuchte ihn ſc<ließlih von der Unſchuld desſelben zu 
überzeugen. No< während er ſpraß, wurde dem Machthaber ein Schreiben über- 
geben. ; 
- Nachdenklich hatte dieſer die Nachricht geleſen, ſchritt dann einige Mal wie geiſtes- 
abweſend dur< das Zimmer und ſchien den Hofrat vollſtändig vergeſſen zu haben. Plötzlich 
aber blieb er vor dem Bittſteller ſtehen, ſah ihn ſtarr an und ſchrie dann mit entſtellter, 
ſich mehrmals überſch<hlagender Stimme: 
„Doktor! es iſt nicht nötig, daß Sie dem Arreſtanten Medizin verſchreiben, morgen 
um 10 Uhr laſſe i< ihn evſchießen, dann braucht er keine Medizin und auch kein 
anderes Logis mehr! Citoyen Secretaire, geben Sie fogleicßh Ordre an Levaſſeur, daß 
er ihn auf der Stelle r&volutionairement jagiren' ſolle *).“ 
Wie Peitſchenhiebe hatten dieſe Worte den alten Hofrat getroffen; das Zimmer 
ſchien ſi< im Kreiſe zu drehen und unklar war es für ihn, wie er überhaupt wieder 
auf die Straße und in ſeine Wohnung gekommen. -=- 
No<g am ſelben Abend wurde der Dovfmeier ſowie der freiwillig mit dieſem in 
Haft gegangene Nik. Huppert, der bisher in keiner Klageſchrift auc< nur irgendwie 
erwähnt wurde, dem Revolutionsgericht vorgeführt. 
Dieſes würdige Kollegium beſtand aus dem Citoyen Levaſſeur, einem Buben von 
18 Jahren, der, um ſich anſehnlicher zu machen, einen roten Schnurrbart von armſeligem 
Flaum trug und der vermutlich aus Rückſicht auf ſeinen Vater, einen ehemaligen Advo- 
katen in Saarburg und Mitglied der Nationalkonvention, dieſe Stelle erhalten hat, 
jodann aus einigen Offiziers, Unteroffiziers und Gemeinen von dem ehemaligen Regiment 
royal Suedois als Beiſigern. Levaſſeur war“ accusateur public und Richter in - einer 
Perſon. Er verſtand kein Wort deutſch, der größte Teil der Offiziere auch nicht und 
die Arreſtanten kein Wort franzöſiſch. Dieſen wurde etwas in franzöſiſc<er Sprache 
vorgeleſen, das ſie nicht verſtanden. Der Creffier der Commiſſion, Humbert, fragte in 
gebrochenem Deutſch, ob ſie ſchuldig ſeien. Der Meyer beteuerte ſeine Unſchuld bei Gott 
und berief ſich auf das Zeugnis aller rechtſchaffenen Menſchen. Nickel Huppert, welcher 
ſich bloß als Statiſt anſah und gar nicht wußte, daß er eine Rolle in dieſer Lebenstragödie 
mitſpielte, hielt alle Antwort für überflüſſig, ſ<hwieg gegen die Richter und beteuerte 
nur der Wache 'die Unſchuld des Meiers. Dieſe Gerichtsfarce war die ganze Prozedur, 
*) Wörtliche Wiedergabe nach dem Bericht eines Augenzeugen. (Vergl. Horſtmann, „Die 
Franzoſen in Saarbrücken und den deutſchen Reichslanden uſw.“ Mitteilungen des Hiſtori- 
ſchen Vereins für die Saargepend, Heft V.) 
ZC
	        
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