Saarkalender für das Jahr 1928
Sinnbild der Macht, die Löwen, die das Wappen schützend umlagern. Aus den Schmuck-
buchſtaben des Bloltes, deren Form in anderen Schriften wiederkehrt, iſt zu ſchließen,
daß das Blatt in der Hofersſchen Buchdruckerei hergeſstellt ist. . .
Von der Frangoſsenzeit erzählt der zweite Druck über einen Landsmann,
der dem Kaiser Napoleon folgen mußte und dann unter Louis XVIII. endlich in seine
Heimat Fraulcutern zurückkehren konnte.
In deutscher Uebersetzung lautet der militärische Abſchied:
Königreich Frankreich.
Entlassungsſchein.
Wir unterzeichneten Mitglieder des Verwaltungsrats des 17. Linien-Infanterie-
Regiments bescheinigen hiermit, autoriſiert vom Kriegsminiſter, dem Korporal
Chriſtoph Mayer die Entlassung bewilligt zu haben. Er diente in der Kompagnie
der Grenadiere des 1. Bataillons d. 85. Linie. Geboren zu Fraulautern im Moſel-
Departemenl, Alter: 27 Jahre, Größe: 1,70 Meter, Haare und Augenbrauen: braun,
Stirn: gewölbt, Nase: wohlgeformt, Mund: mittelgroß, Kinn: länglich und Lef.z!
oval. Er ist eingetragen in die Liſte des Korps unter Nummer
angewiesen, sich außerhalb seines Berufes für den Militärdienst bereitzuhalten.
Ausgesertigt zu Lille den 23. September 1816.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates.
Parrey, Delannois. Der Oberſt: De Su sbie elle.
Seilwärts steht noch folgende Bemerkung: Ueberwiesen in Lille am 23. Sept. !814
eine Anweisung lautend auf die Summe von 30 Franken, gewährt als Soldatenſold
für 2 Mcnate bei der Rückkehr aus der Kriegsgefangenſchaft. Lecietcea.
Die Rückseite des Scheins führt die näheren Umstände an, die zur Entlaſsſung des
Korporale führten. Die Niederschrift ist leider ſchon ſtark verblaßt und in den durch das
Zuſammenlegen des Passes entſtandenen Falten nicht mehr zu entziffern. Soweit dies
äber möglich war, will ich sie hier in deutscher Uebersetzung wiedergeben: „Wir unter-
zeichneten Sanitätsoffiziere des Militärhospitals in Lille bescheinigen nach der Unter-
ſuchung, welche wir auf Anordnung des Generals Macors vorgenommen haben, folgendes:
Wir haben noch einmal Chriſtoph Mayer genau unterſucht und haben gefunden, daß er
von einer Kugel getroffen worden iſt. Sie hat die rechte Schulter von vorne einöringend
bis zum Rücken durchschlagen. An der inneren Partie jener Stelle ſind jetzt zwei Ert-
zündungstzerde festzustellen, die unser Urteil diktieren: Chriſtoph Mayer ist zu entlassen,
da er ſür den Militärdienst untauglich bleibt.“
Der arme Mayer, er muß in den Krieg und hat sicher für den Imperator auch bei
Leipzig und in vielen anderen Schlachten gefochten. Tapfer iſt er auch gewesen, denn
er avanciert zum Korporal und die Aerzte beſcheinigen ausdrücklich, daß ihn die Kugel
von vorne getroffen, die ſeine rechte Schulter ſchwer verletzte. Er kostete die Kriegsleiden
voll aus in monatlanger Gefangenschaft. Allerdings erhielt er hierfür die glänzende
Entschädigung von – sage und schreibe – 30 Fr. Aber die alte Wunde brennt und
schließlich ſchicki man den Invaliden heim nach Fraulautern. Nirgends aber steht in
seinen Papieren etwas vom Ehrensold, Pension oder der jetzt so vielbeliebten péeule. „Der
Mohr hst seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen,“ so heißt es, und er wendet
heimwärts seine Schritte ohne jeden klingenden Dank. Wieviel Glück- und Segens-
wünſche der Veleran da noch für das edelmütige Frankreich übrig hatte, ist freilich nicht
irerliefert worden, seine Empfindungen werden wohl auf ein Haar den unseren gaglichen
zaben.
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