Fagrkalender kür das Jahr 1928
_ Um jjene von unseren Gränzen wegzuhalten, und überhaupt um Verbrechern,
Vagabunden und Müßiggängern jeder Art die Ueberzeugung beizubringen, daß wir auf
allen Punkten unseres Landes auf der Hut sind (in der Pfalz und in Lothringen
machten Räuberbanden die Gegend unsicher), und daß für Gelichter dieser Art hier keine
Freistälte offen stehet, fordere ich sie auf, diese zweite allgemeine Landes-Visitation mit
der arößten Pünktlichkeit auszuführen.
Die Liſten der zum Dienst der Bürgermilitz verpflichteten Einwohner werden jetzt
überall verfertigt sein. (Die Bürgermiliz war geschaffen zur Aufrechterhaltung der
Ruhe und öffentlichen Ordnung. Ihr gehörten alle männlichen Kreiseinwohner im Alter
von ?2L bis 58 Jahren an. Sie wurden im Falle der Not gegen das Räuber-, Bettler-
und Verbrecherunwesen mobilisiert und umfaßte mehrere Kompagnien.)
Infolge des $8 5 der Verordnung vom 21. März 1817, Amtsblatt Nr. 17 habe ich
zu Bataillons-Chefs der Bürgermilitz proviſoriſch ernannt:
§ Für die Bürgermeisterei Rehlingen den Herrn Bürgermeister Villeroy von Fremmers-
orf.
Für tie Bürgermeisterei Obereſch den Herrn Bürgermeiſter Grafen von Vlillers
zu Burgeſch.
Für die Bürgermeisſtereien Ihn und JIttersdorf den Herrn Moll zu Ihn.
Für die Bürgermeistereien Berus, Wallerfangen und Lisdorf den Herrn Bürger-
meiſter Laſalle zu Wallerfangen.
Für die Bürgermeiſtereien Differten und Ueberherrn den Herrn Theis, pensionierter
Offizier zu Saarlouis.
. Für die Bürgermeistereien Fraulautern und Nalbach den Herrn von Brauer von
Dillingen.
Für die Bürgermeisſtereien Saarwellingen und Schwalbach den Steuereinnehmer
H. Sigeler zu Saarwellingen.
Für die Bürgermeistereien Lebach, Hüttersdorf und Bettingen den Herrn Preſsidenten
Gellert zu Lebach.
Diese Herren Bataillons-Cheſss werden jeder in seinem Bezirk vier bis fünf Haupt-
leute, die Herren Bürgermeister sofort für jede Hauptmannſschaft zwei Lieutenants und
vier Unteroffiziere bezeichnen.
Nach Anleitung der vorgedachten Verfügung Amtsblatt nr. 17 mus die Mannschaft
mit dem 17ten in aller Frühe compagnieweiſe verſammelt und sodann mit pünkttlicher
Bofolgung aller Vorſchriften bis in die sinkende Nacht durchſtreift werden.
Der Patrouillen-Dienſt wird den 18ten und 19ten gegen alle verdächtigen Gegenden
h’n angeordnet, mit dem 20ten in der Frühe aber wird die förmliche Visitation aller
Dörfer, Höfe, einzel liegende Häuser und überhaupt der ganzen Gegend neuerdings vor-
genommen und damit den gangen Tag fortgefahren.
Ich empfehle allen Bürgermeistern die genaueſte Befolgung dieser Vorſchriften,
vorzüglich aber die richtige Führung der Regiſters über alle vorgefallenen Verhaftungen,
urd erwarte bis zum 22ten von jedem einen ausführlichen Bericht über alles, was
ſich in seinem Bezirke zugetragen hat und zugleich einen Auszug des obigen Regiſters.
Die Herren Bataillons-Chefs und Hauptleute werden den sämtlichen Bürger Miliz
Männern begreiflich machen, daß wenn wir bey der jetzigen allgemeinen Not uns einer fort-
währenden Ruhe und Sicherheit erfreuen wollen, dieſer Zweck nur durch gemeinsames
Wirken und durch genaue Befolgung der von den höchſten Regierungs-Behörden vor-
gcschriebenen Maßregeln erreicht werden kann.
Saarlouis den 13. May 1817. Der lauvröthu he somihariss
meltzer.
_ Interessant sind auch einige Suppenrezepte aus jenen Jahren, die in den Intelligenz-
blättern veröffentlicht und in den Schulen von den Kindern abgeschrieben wurden
(Erinnerung an den Weltkrieg). Die Suppenrezepte verfolgten den Zweck, durch Her-
stellung von billigen Suppengerichten dem Hunger und der Not Abbruch zu tun. Der
Criginalität halber will ich eins dieser Rezepte veröffentlichen:
„Di e ſpartaniſche Suppee.“
Für acht Personen auf zwei Mahlzeiten.
Man nimmt: 1 Pfund Queckenwurzeln: 16 Loth Hafergrütze; 8 Pfund Kartoffeln;
1 Pfund Möhren; 1 Pfund Rüben; 4 Loth Speck; 4 Loth Zwiebel; 12 Loth Salz;
!!) Loth Pfeffer; 1 Pfund Brod und eine Maaß Milch.
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