Saarkalender für das Jahr 1927.
„Im Saarbeckengebiet beſteht weder allgemeine Wehrpflicht noch freiwilliger Heeres-
dienſt Es wird wur eine sörtliche Gendarmerie zur Anucfrecht-
erhaltung d er Ordnung errichtet. Der Regierungs-Kommission liegt es ob,
[ @lülen eintretenden Fällen für den Schutz der Person und des Eigentums im Saar-
beckrngebiet zu sorgen.“
Es ist ganz klar, daß auch der Völkerbund nicht daran gedacht hat, das franzöſiſche
Militär im Saargebiet zu belaſſen. In dem vom Völkerbundsvat auf seiner Londoner
Tagung vom 13. Februar 1920 einſtimmig zum Beſchluß, erhobenen Bericht des
griechiſchen Vertreters Caclamanos über die Regierung des Saargebiets iſt nur davon
die Rede, daß bis zur Errichtung der örtlichen Gendarmerie die Regierungs-Kommiſſion
die teilweiſe oder völlige Beibehaltung oder die Rückberufung der Truppen im Falle
eines Bedürfnisses hierzu verlangen könne. Man konnte hier also die Hoffnung haben.
in absehbarer Zeit von dem französſiſchen Militär befreit zu werden. Wie grimmig
sollte dieſe Hoffnung enttäuscht werden! Heute, faſt acht Jahre nach dem Einzug der
französischen Truppen, iſt es noch nicht gelungen, dem § 30 des Saar-Statuts Geltung
zu verschaffen! Immer wieder hat der Völkerbundsrat die Belaſſung der fvangöſiſchen
Truppen im Saargebiet, wenn auch offensichtlich nur widerwillig, geduldet, wenn ſsein
Druck auf die Regierungs-Kommiſssion, die örtliche Gendarmerie zu errichten, im Laufe
der Jahre sich auch mehr und mehr verſtärkt hat.
Am 26. Februar 1920 trat die Regierungs-Kommission mit dem Präſidenten Rault
an der Spitze ihr Amt im Saargebiet an. Einen Monat später, Ende Märg 1920, gab
Präsident Rault den Vertretern der politiſchen Parteien gegenüber die Erklärung ab,
daß die oberſte Militärbehörde im Saargebiet als solche zu existieren aufgehört hätte,
desgleichen die Militärverwaltungen in den Kreisen, die franzöſiſchen Truppen blieben
jedoch im Saargebiet, nicht als Besſatzungstruppen, sondern als Sicherheitstruppe, ſo-
lange die zu gründende saarländische Polizeitruppe von 3000 Mann noch nicht ein-
gerichtet sei. Dem Völkerbundsrat berichtete die Regierungs-Kommission unter dem
25. März 1926, daß sie bis zur Errichtung der örtlichen Gendarmerie die Anwesenheit
von Truppen nicht entbehren könne, weshalb sie die Beibehaltung der französischen
Truppen gemäß der Auslegung der Beſtimmung des s 30 durch das Völkerbundsrat-
mitglied Caclamanos beantragt habe. Diese Truppen seien aber nicht mehr Besatzungs-,
sſordern „Garnisſontruppen“. In dem Verhältnis der französischen Truppen zur Saar-
bevölkerung änderte sich aber zunächst nichts. Trotzdem Rault die notwendige Stärke
der örtlichen Gendarmerie zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf 3000 Mann angegeben
hatte, eine Zahl, die er später auf 4000 erhöhte, wurde die weit größere Zahl der
franzöſiſchen Truppen nicht vermindert. Die Zahl der Wohnungsbeschlagnahmungen für
das französische Militär und für die französische Bergwerksdirektion wurde immer
V E E C KL zr
zu forgen habe. Wie groß die Zahl der französischen „Garniſontruppen“ im Jahre 1920
war, können wir Ddem Budget des französischen Kriegsministeriums für 1921 entnehmen.
Danach belief sich für 1920 der Bestand auf 400 Offiziere und 10 400 Mann, die den
französischen Etat mit 61 047 470 Fr. belasteten. Für 1921 waren vorgesehen 266 Ofsiziere
und 7163 Mann, d ar unt er 3200 Ein ge borene aus Nord- Af rik a. Die
Ausgaben für dieſe „Besatz ungs tr upp e n“, in Paris legte man auf die feine
Bemäntelung der Umwandlung in „Garnisontruppen“ offenbar keinen großen Wert,
werden auf 41 750 000 Fr. veranschlagt.
Aber auch sonst ließ die Regierungs-Kommiſsion das franzöſiſche Militär weiter
schalten und walten wie es wollte. Wir hören von Eingriffen in die Befugnisse der
Kommunalverwaltung. Wiederholt kam es zu Ausschreitungen der Soldaten gegenüber
den Bürgern, ohne daß ein Schutz oder eine Sicherheit hiergegen gegeben gewesen wäre. Die
Polizei war kaum in der Lage, die Bürger gegen Insulte der Militärperſonen zu
schützen, hatte wohl auch wenig Neigung dazu, um nicht in Konflikt mit der Militär-
macht zu geraten. Was jede militärische Besatzung unerträglich für die davon betroffene
Bevölkerung macht, iſt das Gefühl der Schutzloſigkeit gegenüber der Militärherrſchaft,
deren Grenzen aber sehr leicht von den Angehörigen der Besatzung überschritten werden.
Obwohl Herr Rault hatte verſichern laſſen, daß das Militär seiner Autorität untersſtellt
sei, Haben wir hier nie das Empfinden gehabt, daß er diese Autorität zur Geltung ge-
bracht hätte. Zahlreiche öffentlich erhobene Beschwerden blieben unbeachtet. Ja, nicht
einmal die Zusicherung, die Rault im März 1920 dem Völkerbundsrat gegeben hatte,
daß kein Bewohner des Saargebietes in Zukunft vor ein Kriegsgericht gestellt werden
135