Saarkalender für das Jahr 1927.
Die franzöſiſchen Truppen im Haargebiet.
Von O tt o Eckl er,
ehemaliger Chefredakteur der „Saarbrücker Zeitung“.
Die Herrſchaft der französischen Militärverwaltung im Saargebiet setzte eine Woche
nach d!m von der Truppenübermacht der Alliierten erzwungenen Waffenſtillſtand
(16. November 1918) ein. Die Besetzung unserer Heimat durch die französischen Truppen
erfolgte am 23. November 1918, nachdem die Tage vorher ein ununterbrochenes Zurück-
fluten der deutschen Armee gesehen hatten. Die Erinnerung daran wird unauslöſchbar
bleiben. So niederdrückend diese Tage waren, so erhebende Momente brachten Jie doch!
Die Durchmarſchſtraßen überall ein Flaggenmeer, warmherzige Liebe ſpendete den
marſchermüdeten braven deutschen Truppen das Letzte, was in der damaligen Zeit der
Not aufzutreiben war. Es galt Abschied zu nehmen von den Braven, die unſere
heimischen Fluren vor dem Einfall feindlicher Truppen bis zum letzten Augenblick
geſchützt hatten. Das Saargebiet ging einem dunklen Geſchicke entgegen! Aber offen
bekannte die Saarbevölkerung auch in diesen dunkelſten Tagen des Zuſsammenbruches
deutscher Macht und deutschen Ansehens ihre treudeutſche Gesinnung. Wie auf ein
gegebenes Zeichen verschwand überall der Flaggenſchmuck und mit eiſigem Schweigen
nahm man den Einzug der ,ſiegreichen“ feindlichen Truppen auf. Der ſichtlich kühle
Empfang löste eine üble Laune bei den Militäroberen aus. In den anbefohlenen
Empfängen durch die Gemeindevertretungen fand sie ein Echo in der Herabſetzung der
„deutschen Barbaren“, die all das Kriegselend gewollt und verſchuldet hätten. Daneben
hohle Phrasen von der Großmütigkeit und Gerechtigkeit der „großen Nation“, um Leicht-
empfängliche vielleicht zu locken. Das Saargebiet war in den Augen der französischen
Militärgewaltigen erobertes Land, Mac Mahon’s Spruch; „J’y suis et j’y reste!" sollte nach
ihrem Willen auch hier Geltung erlangen. Die Worte klangen an den Ohren derer, die
gedemütigt werden sollten, ohne Eindruck vorüber.
Die Militärdiktatur begann. Sie übernahm die Befehlsgewalt im Saargebiet. Auf-
hebung der bürgerlichen Rechte war ihr sichtbares Zeichen. Militär- und Kriegsgerichte
errichteten ihre Herrschaft. Die Not und Bedrückung der Bürgerschaft durch die Ein-
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der Saar in höllifche Seelenqualen verſetzte. Die franzöſischen Militärgewaltigen suchten
im Saargebiet dem diplomatiſchen Ränkespiel in Paris um den geplanten Raub des
Saarlandes vorzugreifen durch eine politiſche Bedrückung der Bürgerschaft. Die Aus-
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hin und her, um Stimmung für den Anſchluß an Frankreich zu erzwingen. Die
Teuerungsunruhen im Oktober 1919 boten die willkommene Gelegenheit, die erdrückende
Fauſt des Belagerungszustandes an die Kehle des Saarvolkes zu legen, nachdem die
französischen Truppen zunächst untätig dem Anschwellen der Unruhe zugesehen hatten.
In einer wahnsinnigen Schießerei in beleuchtete Fenſter tobten sich ldie französischen
Truppen aus. Von Marokkanern wurde dabei im Hotel Meßmer ein frangösiſcher
Oberft, der ſich dem Fenster genähert hatte, erſchoſsſen. Die französische „Gerechtigkeit“
erheiſchte es, daß die Stadt Saarbrücken dafür eine Buße von 100 000 Franken zu
leiſten hatte. Wahrlich, die französiſche Besetzung nach dem Kriege unter der Zeit des
Waffenſtillſtandes ließ nichts an kriegerischer Schärfe und Unterdrückung einer fried-
lich gesinnten Zivilbevölkerung vermissen. Man fühlte sich eben in einem wenn auch
leider, wie ein franzöſiſcher Oberſt es bedauernd gegenüber Saarbrücker Bürgern aus-
sprach, zwar nicht eroberten, ſo aber doch „besiegten“ Lande. Vae victis!
Inzwischen rollten in Versailles die Würfel um das Zukunftsgeſchick des Saar-
gebietes. Das franzöſiſche Spiel gelang nicht ganz, aber die Lostrennung vom. Reiche
auf 15 Jahre wurde von den diplomatischen Ränkeschmieden Frankreichs ſchließlich doch
ertrozt. Das Saargebiet wurde „Schutzland“ des Völkerbundes, der es in treue Hände
übernehmen ſollte. „Sollte!‘ Immerhin, das Schlimmste wurde noch abgewendet, der
glatte Raub! Zu einem „neutralen“ Gebiet unter Hoheit des Völkerbundes, dessen
Rechte in einem Saar-Statut niedergelegt waren, gestaltete man unsere Heimat. Der
§ 30 dieses Statuts bestimmt einwandfrei:
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