Saarkalender für das Jahr 1925
Wildschweine auf dem Bt. Fohanner Bann.
Im Saarbrücker Stadtarchiv befindet sich folgendes Schriftstück:
„An eine hochfürſtliche Naſsſau-Saarbrückiſche Regierung.
Untertänige Vorstellung und Bitte abseiten des Saarbrücker Stadtraths und des
St. Johanner Stadtgerichts,
das auf den beyden Stadtbännen befindliche höchſt verderbliche Wildpredt betreffend.“
„Das unzählbare Heer von wilden Kaninchen, Haſen, Feldhühnern und Faſanen,
welche seithero zu vielen Tauſenden geheget und gezogen worden ſind, richtet auf den
beiden Stadtbännen, ganz besonders und vorzüglich aber auf dem St. Johanner Bann,
solche Verwüstungen und einen solchen ungeheuren Schaden an, daß beide Bürgerſschaften
dieſes alles nicht länger ausſtehen und ertragen können.“
Auf Begehren der Bürgersſchaft sollen wir demnach Eine hochfürſtliche Regierung
hiermit unterthänig bitten: „Jhro Hochfürſtliche Durchlaucht sachgemäße und dringende
Vorſtellung dahin zu thun, daß höchſstdiesſelbe landesväterlich geruhen wolle, endlich einmal
ernſtliche Anstalten treffen zu lassen, daß das eingangs bemeldete hochſchädliche Wildprett
von den Bännen weggeſchafft wird.“
„Eine hochfürstliche Regierung wolle nicht in Ungnade bemerken, wenn wir hoch-
wohlderselben die wohlüberdachte feſte und unabänderliche weitere Entschließung der
beiden Bürgerſchaften unterthänig bekannt machen, welche darinnen beſstehet, daß, wenn
binnen acht Tagen keine ernſtlichen Anstalten geſchehen und jenes schädliche und verderb-
liche Wildprett von den beiden Stadtbännen binnen acht Tagen nicht weggeſchafft wird,
alsdann beide Bürgerſchaften, welche sodann alle gütlichen Mittel, welche man von
treuen Unterthanen fordern kann, vergebens und fruchtlos angewandt haben, nach den
ſomit eintretenden Grundsätzen der Selbsterhaltung und einer erlaubten Selbſthilfe
mehrgedachter höchſtverderbliche Wildprett an wilden Kaninchen, Haſen, Feldhühnern
ub patazer von den beiden Stadtbännen selbſten wegzuſchaffen ernstlich und angelegenſt
i emühen werden.“
„Wir verharren in tiefem Respect Einer hochfürſtlichen Regierung
unterthänige (folgen die Namen)].
Neu t,) November 1792 antwortete der Fürst Ludwig von Jägersberg (Schloß
„Wegen Wegſschaffung der Lapins (Kaninchen,) auf den Feldern iſt die ordre schon
vor zehn Tägen gegeben worden und wird laut der Wildpretszetteln besorgt. In zwey,
drey Tagen kann ſolches nicht geschehen. Wegen der Fasanen wird es ebenso successive
(nach und nach) geschehen und sie an solche Oerten gebracht, wo sie niemand ſchaden.
Dr Herr Feheive Rath Dern, der die desfallſige Einrichtung weiß, kann solche
Ludwig Fürſt zu Naſſau und Saarbrücken.
Das Wildſchwein in den Wäldern des Snartals.
Von Th. Schmidt, Saarbrücken.
Als ein Wildrecke deutscher Urzeit hat sich neben dem Edelhirsch auch das Wild-
ſchwein noch bis zur Gegenwart in unferen Saarheimatwäldern zu halten vermocht.
Bereits die Römer jagten diese stattliche Wildart auf unserem heimatlichen Boden. Sie |
. fanden in unserem Gebiet prächtige Jagdgehege des gallischen Adels und jene keltischen
Jagdhunde vor, die das römiſche Waidwerk außerordentlich ſchätzte. Und in den Villen-
trümmern einstiger römiſcher Landedelsitze unserer Heimat fanden ſich verſchiedenerorts
neben den Bruchſtücken sonstiger Jagdtrophäen auch die Geweihe von Wildebern, die
in ihrer Größe einen Schluß zulassen auf die gewaltige Stärke ihrer. einstigen Träger.
Die Geschichte der Saarbrücker Wälder bekundet von ihren Anfängen bis zum Ende
des 18. Jahrhunderts das Wildschwein in reicher Zahl als Standwild unserer Forsten.
Nach dem dreißigjährigen Kriege hatte ſich das Wildſchwein in unseren Heimatrevieren
ſo vermehrt, daß es neben dem Wolf eine gefürchtete Landplage bildete. In Jagd-
berichten aus der Zeit der Saarbrücker Grafen und Fürsten findet sich das Wild'chwein
ſehr häufig erwähnt. Ein Requiſitionsbefehl der franzöſiſchen Generalität aus. dem
Jahre 1735 verlangt die Lieferung von zehn Wildschweinen und acht Friſchlingen aus
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