Saarkalender für das Jahr 1925
Ein Denkmal dauernder als Erg.
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Die Paſſionsgeschichte unserer Heimat, überreich an Dulden und Tränen, zeigt
zugleich eine bewundernswerte innere Kraft der Bevölkerung, die aus jeglicher Unter-
drückung immer wieder zu Wohlstand und Glück emporſtieg. Das Unheil war von jeher
der ſtändige Begleiter der Frangoſen, wie das Aufblühen eine natürliche Erſcheinung
unter deutſcher Herrschaft.
. Das Rheinland wurde von den Sklavenfeſſeln des Lunéviller Friedens (1801) durch
den Pariser Frieden 1814 befreit, nur das Saargebiet wußte ſich Talleyrand zu ſichern.
Aufschluß über die Gründe seines Vorgehens gibt uns eine Eingabe des Kaufmanns
Joh. Ph. Fauth an den Fürsten Hardenberg. Es heißt darin u. a.: „Talleyrand hat an
der 14 Stunden won hier entlegenen, unerſchöpflichen Salzquelle und Salzsiederei zu
Dieuze in Lothringen einen Aktienanteil von einer Million (viele behaupten 2 Millionen)
Franken“ . . . Zum Eintzochen des Salzes „mußte man ſseine Zuflucht zu unseren |
äußerſt wohlfeilen Steinkohlen nehmen. Talleyrand wandte daher alle diplomatiſchen |
Künſte an, um unsere Steinkohlengruben an Frantreich zu reißen und hat leider nur
allzugut seinen Zweck zu’ erreichen gewußt“ . . . „Der zweite Grund zu dieser diplo-
matiſchen Operation war die unermüdete Betriebſamkeit der französischen! Herren
Administratoren dieser Steinkohlenbergwerke“. . . . Dieſen Herren mußte viel daran
gelegen sein, „daß die Bergwerke bei Frankreich verbleiben, weil sie bei ihrer frangösiſchen
Administrationsart dem Staate im Durchſschnilt nur einen reinen jährlichen Gewinn
von zirka 50 000 Franken davon verrechneten, da doch nach der ehemaligen Norm ein
. reiner Domänengewinn von wenigstens 150 000 Franken hätte übrig bleiben sollen“.
Es gelang Talleyrand die Verbündeten zu täuschen, Stadt und Land blieb unter
harter Knechtſchaft. Das Mitgefühl mit der Bevölkerung lebte in allen deutschen Gauen
arif. Ich führe hier nur den „Rheiniſchen Merkur“ an, Nr. 284 vom 16. Auguſt 18165.
Saarbrücken war ſeit 28 Jahren „der Sammelplatz des verworfensten Gesindels aus dem
benachbarten Lothringen, das jedes Amt und jede Stelle gierig an sich riß. Durch die
ungerechte Abtretung hat Saarbrücken alles verlorer, sein Handel wurde vernichtet,
sein Gewerbefleiß gelähmt. Tribunal und Unterpräfektur wurden ihm entzogen, und die
Stadt war an eine Bezirksverwaltung hingewieſen, von der nur Mißhandlung und offen-
bare Gewalt ausging. Alle Klagen und Vorstellungen mußten fruchtlos sein, da man
eben zu demütigen und zu unterdrücken die Absicht hatte. Mit frohem Sinn harrte darum
Saarbrücken, als mit der Rückkehr Napoleons neuer Krieg ausgebrochen, des Einzugs
ſeiner Befreyer, und jeder Krieger wird den Einwohnern die Gerechtigkeit widerfahren
lassen, daß er in Behandlung und Bewirtung einen Beweis unbedingter Ergebenheit
und brüderlicher Teilnahme fand. Frenylich, die in Saarbrücken angesiedelten Franzosen
lassen nimmer von dem Geiſte, der ſie vom Anfang hergetrieben. Sie sind es gewesen,
die am 23. Juny das franz. Gesindel von Freibeutern und Nationalgarden der Moſ el
durch Verſprechungen und Drohungen zu wilder Wut spornten und die unsinnige Ver-
teidigung dieser Stadt durch Austeilung von Brandwein beym Ausruf der Beschwörungs-
sormel: Vive l'Empereur zur Ausführung brachten, und dadurch den Tod von zehn Ein-
wohnern und beynahe den Ruin der ganzen Stadt herbeiführten, – sie waren es, die
voriges Jahr mitten unter den alliirten Armeen geheime Korreſpondengen mit den
Räuberbanden in Lothringen uaterhielten und die Festungen von dem Zuſtande der
Armeen unterrichteten ~ die vor Kurzem noch Proſkriptionsliſten verfertigten, und Ein-
wohner, weil sie teutſchen Sinnes waren, dem Kriegsgerichte in Metz überantworteten –
die heute noch allen Gerüchten des Wiederaufkommens des Frangoſentums nachhaſchen
und verfälſchte Nachrichten verbreiten ~ die im Vertrauen auf ihre Gewandheit unserer
ferneren Sklaverey, nächtliche Versammlungen halten und Pläne zu unserem Verderben
schmieden D deren Sprache und Denkungsart von dem Saarbrücker verabſcheut wird –
sie auch haben „unter dem Schutze Einzelner ihres Gelichters, die sich aus Eigennutz und
Hoffart dem Bösen verschrieben haben, bey dem Königl. Bayriſchen Herrn General-Leut-
nant Grafen von Beckers bewirkt, daß sie an ihren Stellen bleiben durftea, und heute
: noch ſtehen, deswegen die Saarbrücker unter einer Verwaltung, die ſich aus dem Wider-
[treit gegen alles, was recht qut und zuträglich iſt, ein Geset der Pflicht macht. Ränke
.*) Siehe die in natürlicher Größe in Fakſimiledruck wiedergegebene und dem „Saarkalender“ bei-
gefügte Erklärung der Bürger von St. Johann-Saarbrücken vom 11. Juli 1815.
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