Full text: 1924 (0002)

  
Saarkalender für das Jahr 1924 
Bereits am 2. Juni 1662 wurden die Grafen 
von Saarbrücken aufgefordert, vor dem Kön:.g- 
lichen Gerichtshof in Metz zu erſcheinen und 
zu erklären, daß ſie keinen anderen Souverän 
als den König von Frankreich anerkennen wür- 
den, widrigenfalls sie des Verbrechens der be- 
leidigten Majestät schuldig erklärt und ihre 
Lehen eingezogen werden sollten. Dies Edikt 
wurde zwar zunächſt nicht mit Gewalt voll- 
zogen, doch wandten ſich die bedrohten Grafen 
an den Retichstag, der ſchließlich die Berafung 
eines Schiedsgerichtes anordnete, das aus Kur- 
mainz und Schweden beſtehen . sollte, aber es 
kam zu keiner friedlichen Entſcheidung. Doch 
das kriegeriſche Vorgehen des Königs ſaollte 
nicht lange auf sich warten lassen. 
Durch die Besetzung Lothringens im Jahre 
1670 rückte die franzöſiſche Machtsphäre bis an 
die Grenzen des Saargebietes vor, und dar:n 
lag eine große Gefahr. Das Vorgehen Lud- 
 wigs XW. gegen den Herzog von Lothringen 
war das Vorſpiel des räuberiſchen Ueberfalls 
gegen die freien Niederlande, der schließlich den 
Reichskrieg gegen den französischen Despoten 
herbeiführte. 
Im Jahre 1673 rückten französiſche Truppen 
in Saarbrücken ein, ihr Führer ſuchte den 
Grafen Guſtav Adolf von Nasſau-Saarbrücken 
zum Abfall vom Kaiser und zum Uebertritt zu 
Frankreich zu bewegen. Aber der Graf erklärte, 
er wolle lie b er als Bettler davon- 
gehen, als dem Kaiſer die Treue 
b r e ch e n. Darauf wurde er von den Fran- 
zoſen als Gefangener nach Metz geführt und 
erſt auf die Verwendung seiner Gemahlin bei 
dem Kaiser und den auswärtigen Mächten frei- 
gelassen, durfte aber nicht in sein Land zurück- 
kehren. Er trat als Generalmajor in kaiserliche 
Dienſte und wurde im Jahre 1677 in einem 
. Gefecht mit Franzoſen in der Nähe von Straß- 
burg tödlich verwundet. – Saarbrücken wurde 
zwar in demselben Jahre von kaiserlichen Trup- 
pen zurückerobert, aber nach dem Frieden von 
Nymwegen (1678) ließ Ludwig RIV. durch die 
Reunionskammer in Metz das Land als ehe- 
maliges Metzer Lehen ſich gzuſprechen; die 
Gräf.n-Witwe mußte ihm den ùLehnseid 
schwören, und das Land wurde zur französischen 
Saarprovinz erklärt. Zur Sicherung seiner Er- 
werbung ließ Ludwig XIV. im Jahre 1680 auf 
lothringiſchem Gebiet die Feſtung Saarlouis an- 
legen. Ersſt im Frieden von Ryswyk (1697) er- 
hielten die Grafen von Saarbrücken ihr Land 
zurück, und die französischen Ansprüche ruhten 
hi faſt 1900 Jahre bis zur franzöſiſchen Revo- 
ution. | 
Die Grafen von Saarbrücken ſuchten not- 
gedrungen aus politischen Gründen ein gutes 
î Verhältnis zu dem mächtigen Nachbar aufrecht 
zu halten. Aber im Jahre 1793 rückten republi- 
kanische Truppen mit dem Rufe „Krieg den 
Palästen“ in Saarbrücken ein; Fürſt Ludwig 
von Nasſau-Saarbrücken flüchtete vor ihnen 
nach Mannheim und ſtarb im folgenden Jahre 
in Aſchaffenburg; sein Sohn, der Erbpr nz Hein- 
rich, fand im Jahre 1797 in der Nähe von 
Fadetzhurg durch einen Sturz vom Pferde seinen 
od. 
Die. Franzoſen verübten im Jahre 1793 in 
Saarbrücken ſchwere Bedrückungen und Gewalt- 
taten. Den Einwohnern der Städte Saarbrücken 
und St. Johann wurde eine Zwangsanleihe von 
einer Million Franken abgepreßt, die fürstlichen 
Schlöſsſer wurden ausgeplündert und in Brand 
geſteckt, und zwei unschuldige Bauern wurden 
auf dem Schloßplatze zu Saarbrücken durch die 
ambulante Guillotine hingerichtet. 
Durch harten behördlichen Druck gelang es 
nur, 61 Bewohner des Saargebietes zu ihrer 
Unterschrift unter ein Geſuch um Vereinigung 
des Landes mit der französiſchen Republik zu 
bewegen. Aber die große Mehrheit der Bevölke- 
rung bewahrte ihren deutſchen Sinn. Damals 
schrieb ein Saarbrücker Bürger: „W i r h a b e n 
das Gute der frang öſ i ſchen R epu- 
blik mehr, als uns li eb iſt, k enn en 
gelernt, und viele Bürger finden 
an d er neuen Herr ſchaft kein Ver- 
g nü g e n.“ Andere sagten bei der Aufforde- 
rung zum Anſchluß an Frankreich mit bitterem 
Spott: „Da wir r ui ni ert ſind, sollen wir 
uns mit ihnen r e uni er e n !“ 
Doch ſchließlich wurde das Land von Frank- 
reich annektiert und gehörte ſeit dem Jahre 
1797 zu dem Saardepartement, deſſen Haupt- 
stadt Tri e r war. Die ehemalige fürstliche 
Nesidenz Saarbrücken sank zu einer Landſtadt 
herab, und ihr blühender Handel wurde durch 
die Grenzſperre gegen Deutschland gelähmt. ~ 
Wenn auch durch d.e französſiſche Regierung die 
Feudalrechte (Fronden, Zehnten und Leibeigen- 
schaft) aufgehoben wurden, die übrigens durch 
die letzten Verfügungen des Fürſten Ludwig be- 
reits zum größten Teil. beſeitigt waren, ſo 
wurde das Land doch durch ſchwere Steuern 
hart gedrückt; gewissenloſe Beamte bereicherten 
sich mit dem Gute der Einwohner, die Söhne 
des Landes wurden gezwungen, unter der fran- 
zöſiſchen Fahne für eine fremde Sache zu fechten, 
die deutſche Sprache wurde verdrängt und 
deutsche Sitte mißachtet. 
Das Schickſal der Bewohner lag fast aus- 
schließlich, in den Händen des allmächtigen 
Gouvernementskommiſsars. Der erſte von ihnen, 
Rudler, verſtand wenigstens die Sprache ſeiner 
Untergebenen, aber seine Rachfolger von 1799 
bis 1802 waren des Deutſchen unkundig. Be- 
reichern wollten sich faſt alle Gouvernements- 
kommiſssare, und alle mußten den oft wechſeln- 
den Generalen die Mittel zugestehen, deren 
diese bedurften, um das Land, welches sie mit 
leeren Taſchen betraten, nicht arm zu verlaſsſen. 
Eine große Zahl dienstunfähig gewordener Offi- 
ziere der Revolutionsarmee sollte durch An- 
stellungen, namentlich im Forſtweſen, von dem 
sie nichts verſtanden, abgefunden werden; eine 
Menge unwiſsender, abenteuernder Menſchen, 
welche in den neugewonnenen Landen reich 
. werden wollten, hatte sich im Gefolge der fran- 
zösischen Heere eingefunden und verlangte, ob- 
schon unbekannt mit der Sprache, mit den 
Sitten und Gebräuchen des Landes, höhere oder 
niedere Aemter für ihre der Republik wirkllee. 
' oder angeblich geleiſteten Dienste. Ihnen ſchlos- 
sen sich Deutsche, namentlich viele Klubiſten 
und auch manche an, die den Franzosen als 
Spione gedient hatten und sich nun ungeſtraft 
für die vielfach erfahrene wohlverdiente Ber- 
achtung rächen konnten. „Das Direktorium“, 
sagt Görres, „behandelte die vier Departements 
  
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