Saarkalender für das Jahr 1924.
Der Rücktritt des Miniſters Wangh.
Miniſter Waugh ;
Mitglied der Regierungs-Kommiſſion des Haargebiets vom 26. Februar 1920 ~ 3. Auguſt 1923.
m 26. Februar 1920 hat die Regierungskommission des Saargebietes ihr verant-
wortungsvolles und unverkennbar ſchwieriges Amt angetreten. Es wäre gut gegangen,
[2| gut bei einer ruhigen und fleißigen Bevölkerung, wenn nur die Idee des Völker-
bundes, das von den Maſsen aller Nationen ſehnlich herbeigewünſcht wird, aus-
ſchlaggebend geweſen wäre. Aber leicht beieinander wohnen die Gedanken, doch
hart im Raum ſtoßen ſich die Sachen. Heute ſtehen an der Saar Volk und Regierung
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Toyalen Mitwirkung der Bevölkerung, im Saargebiet den Geiſt der Ordnung, der Freiheit und der
Gerechtigkeit walten zu laſsſen, andererseits aber auch das Wohlergehen und die persönliche Sicher-
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heit der Einwohner zu gewährleiſten und ihren Rechten Achtung zu verſchaffen.* Das wäre eine
Inſel der Seligen geworden, nach allem Kriegselend eine friedſame Frucht der Gerechtigkeit, aber
erſtens, weil es anders kommt, zweitens, wie man denkt. Durch ein Meer von Leid ſind wir
gewandert, der Riß zwiſchen Bürgertum und Alleestraße wurde stets nur verhängnisvoller von den
erſten Ausweisungen bis zu den unglückseligen Notverordnungen. Nur ein Mann in der Regierungs-
kommission genoß das Vertrauen der Bevölkerung, von ihm glaubte jeder, daß er des Landes
Wohl zu treuen Händen erſtrebe: Waugh. Sein Auftreten in Genf anfangs Juli bestätigte vollauf
die Empfindungen, die wir längst über sein Wirken hatten. Auf ihn hofften alle und daher fühlten
alle den harten Schlag, als die Nachricht durch die Blätter lief, dieſer kanadiſche Mann mit dem
warmen, mitleidvollen Herzen für das Unglück habe am 3. Auguſt dem Generalsekretariat in Genf
die Niederlegung seines Amtes angekündigt. Aus der Tagespresse erkennt man klar den Eindruck,
den die Meldung hervorrief. So leſen wir. in der „Saarbrücker Zeitung“: Herr Waugh hat ſtets
sein ganzes Bemühen dareingesett, sein verantwortungsvolles Amt in Wahrheit getreu dem
Völkerbundsgedanken, in ſachlicher Gerechtigkeit und mit vornehmem Takt zu verwalten. Er kann
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