Full text: 1923 (0001)

Saarfalender für das Jahr 1923 
Die Wirtschaftsverhältnisse des Saargebietes nach dem Friedensvertrage. 
Das Frieden5sdiktat von Verſailles hat das 
Saargebiet auf 15 Jahre von Deutſchland ab- 
getrennt und für dieſe Zeit die Verwaltung 
des Gebietes einem Regierungsausſchuß an- 
vertraut, der vom Völkerbund ernannt wird 
und der gemäß Kapitel 11 8 17 des Friedens- 
vertrages aus fünf Mitgliedern, - darunter 
einem Franzoſen, einem Saarländer und drei 
neutralen Perſonen beſtehen ſoll. Auf die 
Wahl dieſex fünf Regierungsmitglieder hat die 
Bevölkerung weder Einfluß, noh hat ſie ein 
Vorſchlagsreht. Bei dem ſtarken Einfluß 
Frankreichs im Völkerbund ſind dann auch die 
Wahlen ganz im Sinne Frankreichs vorge- 
nommen worden. Sogar das ſaarländiſche 
Mitglied der Regierungskommiſſion gehört zu 
dem winzigen Teil der Frankophilen, deren es 
im Saargebiet vielleiht einige hundert im 
ganzen, ſicher aber keine tauſend gibt. 
Rach Abſchnitt IV, Artikel 46, des Frie- 
densvertrages wurden mit Inkrafttreten des 
Friedensvertrages gleichzeitig dem franzö- 
ſiſchen Staat alle Kohlengruben des Saarge- 
biets als Erſaß für die Zerſtörung der Kohlen- 
gruben in Nordfrankreich völlig ſchulden- und 
laſtenfrei' übertragen. Die Hälfte aller Ar- 
beitnehmer des Saargebietes arbeitet im 
Kohlenbergbau. Der franzöſiſche Staat als ihr 
Arbeitgeber vermag daher auf die ſaarlän- 
diſche Wirtſchaft einen nic<ht unbedeutenden 
Einfluß auszuüben. Dieſer Einfluß wird aber 
dadur<h verſtärkt, daß durc<h den Friedensver- 
trag Kapitel I] 8 31 gleichzeitig das Saar- 
gebiet dem franzöſiſchen Zollſyſtem eingeord- 
net wird. Nach 8 '32 desſelben Kapitels öſt 
endlich der Umlauf franzöſiſchen Geldes keiner 
Beſchränkung unterworfen. Bei Beurteilung 
der ſaarländiſchen Wirtſ<haftsverhältniſſe 
müſſen dieſe Tatſachen unbedingt berückſichtigt 
werden, da man ſonſt ein klares Bild nicht 
gewinnen kann. Die Entwicklung der Wirt- 
ſchaftsverhältniſſe ſeit Inkrafttreten des Frie- 
densvertrages. iſt daher beeinflußt worden, 
erſtens, dur< den Uebergang der Gruben in 
den Beſitß des franzöſiſchen 'Staates, zweitens 
durch die Zollverhältniſſe und drittens durch 
die Währungsfrage. Als Unterfragen ſind 
weiter die Entwickelung der ſaarländiſchen 
Induſtrie, des ſaarländiſchen Handels und des 
ſaarländiſ<en Handwerks zu behandeln, 
Zwei Werke der Schwerinduſtrie hatten 
ſchon vor dem Kriede franzöſiſches oder bel- 
giſches Kapital. Unter dem militäriſchen 
Druck, der während des Waäaffenſtillſtandes aus- 
geübt wurde, 'und der ſich auf die Kohlenver- 
teilung und Erzzufuhr erſtrekte, gelang es 
franzöſiſchem Kapital, von faſt allen übrigen 
Werken der Schwerinduſtrie und von einem 
Teil der weiterverarbeitenden Induſtrie die 
Mehrheit zu erwerben. Durch 'Anſtellen fran- 
zöſiſcher Generaldirektoren unv durchg Wahl 
von Franzoſen in die Aufſichtsräte kam das 
auch äußerlich zum Ausdruck. Als nun die 
franzöſiſchen Staatsgruben auf Wunſch eines 
Bruchteiles der Bergarbeiter den Franken 
einführten. mußte die Schwerinduſtrie ſehr 
bald folgen, zumal / die franzöſiſche Leitung 
der Werke die Einführung eher begünſtigte, 
als ihr widerſtrebte. Anders war es bei einem 
Teil der weiterverarbeitenden Induſtrie. Sie 
iſt bei dem Abſatz Hrer Erzeugniſſe ſtark auf 
den deutſchen Markt angewieſen, ſie muß be- 
reits Kohlen und Eiſen im Frankwährung be» 
zahlen, eine Löhnung ebenfalls in Franken 
würde ihrem Ruin Hedeutet haben. Durch 
energiſchen Widerſtand iſt es ihr bis heute ge- 
lungen, an der Mark feſtzuhalten. Die Regie- 
cungskommwurion des Saargebietes hat 9 Be- 
ſtimmung des Friedensvertrages, daß der Um- 
lauf des franzöſiſchen Geldes Keiner Be- 
ſchränkung unterworfen iſt, ſo ausgelegt, daß 
dem Franken möglichſt der Weg zu ebnen ſei. 
Im Märg -1921 erklärte die Regierungskom- 
miſſion, daß eine Erhöhung der Gehälter der 
Eiſenbahnbeamten und -Arbeiter in Mark 
nicht möglich ſei, dagegen ſei die Regierung 
bereit, eine. Verbeſſerung der Löhne durH 
Framkeneinführung vorzunehmen. Eine Ab- 
ſtimmung hatte das Ergebnis, daß ſich zwar 
die Eiſenbahner mit zwei Drittel Mehrheit 
gegen den Franken ausſprachen, daß aber die 
Regierungskommiſſion trozdem die Franken- 
löhnung be: den Saarbahnen und der Poſt 
einführte -und Frachten, Porto und Fahrgeld 
nur noch in Franken erhob. Jm Auguſt 1921 
folgte alsdann die Beſoldung aller Staats- 
beamten in Frankwährung. Die Kommunal- 
beamten verlangten Gleichſtellung mit den 
Staatsbeamten und erhielten dur<F einen 
Spruch des neueingerichteten Verwaltungs- 
gerichtes ebenfalls die Frankenbeſoldung bis 
zum 14. April 1922. Für die Zeit nah dem 
1. April 1922 hatten die meiſten. Kommunal- 
verwaltungen 100 Prozent Zuſchlag auf 'die 
Saße der Reichsbeamtenoehälter bewilligt. Die 
Beamten haben jedoch erneut Klage auf Fran- 
kenbeſoldung erhoben; eine Entſcheidung hat 
das Verwaltungsgericht bis heute noh nicht 
gefällt. 
Da die Jnduſtrie ihre Arbeiter in Frank- 
währung löhnen und neben den Erzen auch 
die Kohlen in dieſer Währung bezahlen mußte, 
konnte ſie gegen den deutſchen Wettbewerb 
nicht mehr aufkommen. Zu einer Zeit, wo in 
Deutſchland gute, Beſchäftigung war, mußten 
deshalb im Saargebiet große Betriebsein- 
ſ<hränkungen vorgenommen werden. Auch die 
frangöſiſchen Staatsgruben mußten die Kohlen 
auf die Halden ſchütten und Feierſchichten 
wegen Abſaßmangels einlegen. Die Löhne der 
Imbduſtrie- und Bergarbeiter, die von Anfang 
ani unter den innerfranzöſiſchen Löhnen ſtan- 
den, mußten herabgeſeßt werden, So wurde 
erreiht, daß die Saarerzeugniſſe wieder Ab- 
ſaß auf den Weltmärkten fanden, aber den 
nahegelegenen deutjchen Markt können ſie 
auch heute noh nicht wiedererobern. Nur da- 
durch, daß das Saargebiet bis zum Jahre 1925 
zollfreie Einfuhr für alle in Deutſchland her- 
Geſtellten und aus Deutſchland ſtammenden 
Produkte hat. und. daß dadurch die Lebens- 
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