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sanction administrative plus severe ne pourrait etre prise, mais dont le maintien sur
place serait susceptible de nuire ä l'action qu'il nous faut entreprendre 14
Für das linksrheinische Gebiet der französischen Besatzungszone hatte Laffon an
fangs ähnliche Pläne gehabt. Anläßlich seiner Reise durch Rheinland-Hessen-Nassau
hatte er im September 1945 die dortige Militärregierung darauf hingewiesen, daß bei
der Entnazifizierung auch auf die Herkunft der betroffenen Nationalsozialisten zu
achten sei: Beamte preußischer Herkunft sollten nach erfolgter Entnazifizierung aus
der französischen Zone ausgewiesen werden. Noch Ende März 1946 wurden diese
Pläne mit der Delegation Superieure in Bad Ems diskutiert 15 16 . Sie wurden aber nie in
die Wirklichkeit umgesetzt - die Ausweisungen blieben ein Sonderfall des Saarlan
des.
Auch beim Besuch General de Gaulles am 5. Oktober 1945 in Saarbrücken wurde
über die Frage der Ausweisungen gesprochen. Rückblickend erinnerte sich Grandval
an ein Gespräch zwischen de Gaulle, Koenig und ihm. Koenig habe auf der Weiter
fahrt nach Trier von dem früheren Erfolg der prussianisation an der Saar gesprochen
und die Ausweisung einer großen Anzahl von Einwohnern nicht-saarländischer Her
kunft gefordert. De Gaulle habe dazu nichts gesagt, während er, Grandval, auf die
ohnehin schon angespannte Personallage der Saarwirtschaft hingewiesen habe.
Grandval schreibt weiter: Certes il y a un probleme de denazification, sans doute de
deprussianisation, mais dans l'immediat mes soucis sont essentiellement d'ordre eco-
nomique, alimentaire et social ,6 .
3.2. Der Baden-Badener Entwurf zu einem Saarstatut vom 16. Januar 1946
Das Koordinierungsgremium für Saarfragen sah sich außerstande, Kriterien für die
Definition des "Saarländers" festzulegen. Für die Frage, ob Entlassungen in der Ver
waltung allein aufgrund der politischen Vergangenheit oder auch wegen der nicht
saarländischen Herkunft der Betreffenden vorgenommen werden könnten, wurde
eine einfache Antwort gefunden: Man betrachtete alle bayrischen und preußischen
Beamten im Saarland als Nationalsozialisten: On pourrait admettre que tous les
Fonctionnaires Prussiens ou Bavarois en Sarre sont des nazis, et qu'en fonction de
ce principe ils seraient expulses l7 .
Als Ergebnis der Beratungen wurde am 16. Januar 1946 von Koenig der Entwurf ei
nes Statut de la Sarre an den Commissaire General, Rene Mayer, in Paris ge
14 Ebd.
15 AOFAA DGAP c.233 p.56, RP c.90l p.4, c.1072 p.43 u. RPP 2318 p.6.
16 Manuskript der Memoiren Grandvals: Chapitre I, S. 34ff., u. "Textes tapes"; AP GG d.4-0.
17 Bei der Frage der Staatsbürgerschaft empfahl die Kommission (siehe Anm. 12), auf die Verordnung
von 1921, die erstmals die Saareinwohnerschaft definiert hatte, oder auf die Definition der Abstim
mungsberechtigten von 1935 zurückzugreifen; "Reunion de la Commission de coordination des questi-
ons concemant la Sarre: Seance du 29.11.1945"; AOFAA DGAP c.232 p.48. Regierungskommission
des Saargebietes: "Verordnung betr. die Eigenschaft als Saareinwohner", 15.6.1921, u. "Wahlordnung
für die Volksabstimmung im Saarbeckengebiet", 7.7.1934; ABl-Reg.Komm. Nr. 9/21 (25.6.1921),
S. 92f., u. Nr. 28/34 (8.7.1934), S. 272ff.