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2.5. Die Entnazifizierung vor saarländischen Spruchkammerorganen -
Versuch einer Wertung 113
Im Landesarchiv Saarbrücken befinden sich die Akten der Spruchkammerorgane aus
der Zeit nach Oktober 1947. Die Epurationsakten der Jahre 1945 bis Ende 1947 wa
ren bei der Militärregierung verblieben und sind heute nicht mehr auffindbar. Das
bedeutet, daß nur ein Teil der saarländischen Epurationsfälle vorhanden ist: Einsprü
che, Internierte und nach 1948 aufgetretene Fälle 114 .
Alle vorhandenen Berufungsspruchkammerakten und jeweils die ersten und letzten
zehn Fälle eines Jahres jeder einzelnen Kammer wurden eingesehen, ohne damit den
Anspruch zu erheben, eine quantifizierende Aussage machen zu können. Hinzu ka
men die gesondert gelagerten Fälle von 53 Internierten 115 und die gezielt ausgesuch
ten Fälle von 30 Industriellen. Mit diesen insgesamt 424 Akten 116 sollte die Arbeits
weise der Spruchkammerorgane, ihre Bewertungsmaßstäbe und Argumentations
weise untersucht werden. Außerdem sollte überprüft werden, inwieweit die zeitge
nössische Kritik an der milden Urteilssprechung - insbesondere der Berufungs
spruchkammer - berechtigt war.
Die einzelnen Abteilungen der Spruchkammer arbeiteten und urteilten wie ordentli
che Gerichte und wiesen jede Einmischung von außen zurück. Sie hielten sich streng
an die Gesetzestexte und legten sie stets zugunsten des Betroffenen aus. Die
"Römische Garantieerklärung" vom 3. Dezember 1934 117 wurde angewandt. Die Tä
tigkeit in der Deutschen Front galt deswegen nicht als politische Belastung. Seit 1945
auferlegte Sanktionen wurden auf die Höhe des Sühnebescheides angerechnet. Eine
formale politische Belastung, die im frühen Epurationsverfahren die Höhe der Sank
tionen stark beeinflußt hatte, spielte nur noch bei hohen Positionen oder bestimmten
Tätigkeiten (SD, Gestapo), die als Beleg für einen NS-Aktivismus angesehen wur
den, eine Rolle. Die Kammern legten nur einwandfrei nachweisbare Belastungen
(eindeutige Nutznießerschaft, erwiesene Denunziation) ihrem Urteil zugrunde. Ein
wichtiges Beweismittel waren dabei oft Personalakten und Selbstzeugnisse der Be
troffenen aus der Zeit vor 1945. Ein vor 1945 erfolgter Kirchenaustritt oder die UK-
Stellung des Betroffenen konnten Hinweise auf einen NS-Aktivismus sein. Eine
kirchliche Hochzeit oder Taufe der Kinder trotz SS-Mitgliedschaft diente dagegen
als Beweis für eine innere Distanz zum NS-Regime. Eine besondere Bedeutung hatte
113 Es sei an dieser Stelle nochmals Herrn Professor Herrmann, Direktor des Landesarchivs Saarbrücken,
gedankt, der es mir ermöglichte, einzelne Spruchkammerakten einzusehen.
114 Da der Einspruch an bestimmte Voraussetzungen über die Höhe der Sanktion gebunden war, befinden
sich nur die Fälle der politisch stärker belasteten Personen unter den Spruchkammerakten.
115 LA SB OSR 1 bis 53.
116 Von diesen 424 Personen waren der NSDAP beigetreten: 1922-29: 15, 1930-32:44, 1933/34: 160,
1935: 62, 1936/37: 50 und nach 1938: 33. Die Altersstruktur sah folgendermaßen aus (Stichjahr 1935):
über 60 Jahre: 2, 50-59 Jahre: 18, 40-49: 107, 30-39: 160, 20-29: 107, 10-19: 24.
117 Bekanntmachung Uber Vereinbarungen und Erklärungen aus Anlaß der Rückgliederung des Saarlan
des; RGBL II 1935, S. 121 ff.; Jacoby, Fritz: Die nationalsozialistische Herrschaftsübemahme an der
Saar. Die innenpolitischen Probleme der Rückgliederung des Saargebietes bis 1935. Saarbrücken 1973,
S. 172ff.