Full text: Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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durch erhalte die Militärregierung die Möglichkeit, so erklärte Laffon den Länder- 
gouvemeuren, Themen, die ihren Interessen zuwiderliefen, von der Tagesordnung 
der Landtage absetzen: Cette communication prealable ... a pour but de vous per- 
mettre, dans les cas graves, d'opposer votre veto ä l'inscription ä Vordre du jour de 
la Diete de tout projet touchant ces matieres dont la discussion publique apparaitrait 
contraire ä notre politique ou ä nos interets 23 . 
Laffon behielt sich das Recht vor, durch seine Baden-Badener Dienststellen die deut 
schen Gesetzesentwürfe auf ihre Zulässigkeit überprüfen zu lassen; erst danach soll 
ten die Ländergouvemeure die parlamentarische Beratung erlauben {de n'agir en ces 
domaines qui touchent ä notre politique generale qu'en accord avec moi-meme). Laf 
fon betonte, daß weiterhin eine wachsame Kontrolle erforderlich sei. Die Militärre 
gierungen sollten sowohl die Regierungsarbeit als auch deren Ausführung auf kom 
munaler Ebene überwachen. Durch die Genehmigungspflicht der deutschen Verord 
nungen und ihrer Durchführungsbestimmungen sollte sichergestellt werden, daß sich 
die deutschen Verwaltungen im Rahmen der französischen Vorgaben bewegten {de 
ne tolerer aucun Sabotage des instructions donnees par le Commandement pour les 
matieres reservees) 24 . Jede Kritik an der französischen Besatzungspolitik sollte wei 
terhin strikt unterbunden werden: 
II va de soi que toute critique directe ou indirecte du Gouvernement Militaire, 
que tout ecart qui seraient juges inadmissibles devraient faire immediatement 
l'objet d'une intervention energique aupres du Gouvernement allemand, non 
seulement pour obtenir le redressement et eventuellement la sanction necessaire, 
mais aussi pour eviter le retour ulterieur d'errements de me me nature 25 . 
Seit dem Aufsatz Eberhard Konstanzers aus dem Jahr 1970 galt die Verordnung 
Nr. 95 als das deutlichste Beispiel einer französischen Besatzungspolitik, die keine 
Demokratisierungstendenzen aufzeigte und an echter Kompetenzübertragung nicht 
interessiert war. Es sei die Taktik der Besatzungsmacht gewesen, die Öffentlichkeit 
durch wohlklingende Verordnungen irrezuführen 26 27 . Klaus-Dietmar Henke fand diese 
Sichtweise durch seine Untersuchung der Entnazifizierung in Württemberg-Hohen- 
zollem bestätigt und brachte sie auf die griffige Formel der "Politik des als ob". 
"Publicity-Manöver" der Besatzungsmacht hätten in groß aufgemachter Form die 
Erweiterung deutscher Machtbefugnisse angekündigt, de facto hätten die Eingriffs 
möglichkeiten der Militärregierung jedoch ungeschmälert weiterbestanden:... daß es 
den Stil der französischen Besatzungspolitik kennzeichnet, den deutschen Landesre 
gierungen offiziell zugestandene und sogar durch Verordnungen verbriefte Kompe 
tenzen durch entgegenstehende interne Anweisungen wieder zurückzunehmen 27 . Der 
23 CCFA/CAB/C 6639: Laffon an die Ländergouvemeure, 1.7.1947; AOFAA GFCC DGAA c.101. Die 
ses Schreiben wurde nicht an Gouverneur Grandval geschickt. 
24 In Baden-Baden wurden die Gesetzesentwürfe der Länderregierungen von der betreffenden Dienst 
stelle und der Direction des Services Juridiques et de Ldgislation kontrolliert; ebd. 
25 Ebd. 
26 Konstanzer, Eberhard: Weisungen der französischen Militärregierung 1946-1949, in: VfZ 18 (1970), 
S. 204-236, hier S. 207ff. 
27 Henke, Politische Säuberung, S. 137 u. 149f., u. Ders„ Politik der Widersprüche, S. 84ff.
	        
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