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durch erhalte die Militärregierung die Möglichkeit, so erklärte Laffon den Länder-
gouvemeuren, Themen, die ihren Interessen zuwiderliefen, von der Tagesordnung
der Landtage absetzen: Cette communication prealable ... a pour but de vous per-
mettre, dans les cas graves, d'opposer votre veto ä l'inscription ä Vordre du jour de
la Diete de tout projet touchant ces matieres dont la discussion publique apparaitrait
contraire ä notre politique ou ä nos interets 23 .
Laffon behielt sich das Recht vor, durch seine Baden-Badener Dienststellen die deut
schen Gesetzesentwürfe auf ihre Zulässigkeit überprüfen zu lassen; erst danach soll
ten die Ländergouvemeure die parlamentarische Beratung erlauben {de n'agir en ces
domaines qui touchent ä notre politique generale qu'en accord avec moi-meme). Laf
fon betonte, daß weiterhin eine wachsame Kontrolle erforderlich sei. Die Militärre
gierungen sollten sowohl die Regierungsarbeit als auch deren Ausführung auf kom
munaler Ebene überwachen. Durch die Genehmigungspflicht der deutschen Verord
nungen und ihrer Durchführungsbestimmungen sollte sichergestellt werden, daß sich
die deutschen Verwaltungen im Rahmen der französischen Vorgaben bewegten {de
ne tolerer aucun Sabotage des instructions donnees par le Commandement pour les
matieres reservees) 24 . Jede Kritik an der französischen Besatzungspolitik sollte wei
terhin strikt unterbunden werden:
II va de soi que toute critique directe ou indirecte du Gouvernement Militaire,
que tout ecart qui seraient juges inadmissibles devraient faire immediatement
l'objet d'une intervention energique aupres du Gouvernement allemand, non
seulement pour obtenir le redressement et eventuellement la sanction necessaire,
mais aussi pour eviter le retour ulterieur d'errements de me me nature 25 .
Seit dem Aufsatz Eberhard Konstanzers aus dem Jahr 1970 galt die Verordnung
Nr. 95 als das deutlichste Beispiel einer französischen Besatzungspolitik, die keine
Demokratisierungstendenzen aufzeigte und an echter Kompetenzübertragung nicht
interessiert war. Es sei die Taktik der Besatzungsmacht gewesen, die Öffentlichkeit
durch wohlklingende Verordnungen irrezuführen 26 27 . Klaus-Dietmar Henke fand diese
Sichtweise durch seine Untersuchung der Entnazifizierung in Württemberg-Hohen-
zollem bestätigt und brachte sie auf die griffige Formel der "Politik des als ob".
"Publicity-Manöver" der Besatzungsmacht hätten in groß aufgemachter Form die
Erweiterung deutscher Machtbefugnisse angekündigt, de facto hätten die Eingriffs
möglichkeiten der Militärregierung jedoch ungeschmälert weiterbestanden:... daß es
den Stil der französischen Besatzungspolitik kennzeichnet, den deutschen Landesre
gierungen offiziell zugestandene und sogar durch Verordnungen verbriefte Kompe
tenzen durch entgegenstehende interne Anweisungen wieder zurückzunehmen 27 . Der
23 CCFA/CAB/C 6639: Laffon an die Ländergouvemeure, 1.7.1947; AOFAA GFCC DGAA c.101. Die
ses Schreiben wurde nicht an Gouverneur Grandval geschickt.
24 In Baden-Baden wurden die Gesetzesentwürfe der Länderregierungen von der betreffenden Dienst
stelle und der Direction des Services Juridiques et de Ldgislation kontrolliert; ebd.
25 Ebd.
26 Konstanzer, Eberhard: Weisungen der französischen Militärregierung 1946-1949, in: VfZ 18 (1970),
S. 204-236, hier S. 207ff.
27 Henke, Politische Säuberung, S. 137 u. 149f., u. Ders„ Politik der Widersprüche, S. 84ff.