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net. Belastungszeugen würden während der Verhandlung ihre früheren Aussagen wi
derrufen; einige Entlastungszeugen würden ausreichen, um aus einem "alten Kämp
fer" einen Mitläufer werden zu lassen. Laffon forderte die Ländergouvemeure auf,
ihre Kontrollrechte effektiver wahrzunehmen: Quelques exemples rapides et bien
choisis devraient ramener la population ä une conscience plus exacte de ses devoirs
civiques. Die Militärregierungen sollten gegen zu milde Spruchkammerurteile Ein
spruch einlegen. Dieses Recht besäßen sie auch bei Urteilen der Berufungsinstanz:
Le droit de l'Etat correlatif ä son devoir de justice ne peut etre mis en echec par
l'exercice du droit des particuliers. Sollte sich keine umgehende Verbesserung ein
stellen, müßten die Länderregierungen auf die Folgen dieser Politik (veritable Sabo
tage de l'Epuration) aufmerksam gemacht werden: Die Militärregierung müsse dann
den Demokratisierungsprozeß verzögern und den Erlaß der geplanten Mitläu
feramnestie verschieben 13 .
1.3. Der Stand der Demokratisierung im Sommer 1947
General Koenig plädierte auf der Konferenz am 13. Januar 1947 im Quai d'Orsay da
für, den neuen deutschen Länderregierungen präzise abgefaßte Vollmachten zu über
geben. Die nach den Landtagswahlen eingeleitete Entwicklung müsse fortgeführt
und schriftlich fixiert werden: II faut maintenant determiner exactement les pouvoirs
qui seront rendus aux Allemands et ceux que l Administration frangaise doit se re-
server. 11 s'agit, avant tout, ... de former les Allemands a la pratique du pouvoir et
d'en faire des gouvernants efficaces l4 . Gouverneur Hettier de Boislambert betonte,
daß das Zugeständnis erweiterter Befugnisse an die deutschen Regierungen auch eine
weitere Dezentralisierung der Militärregierungsstrukturen erforderlich mache. Der
Grundsatz der französischen Besatzungspolitik, den deutschen Verwaltungsaufbau
mit demjenigen der französischen Kontrollorgane abzustimmen, müsse auch jetzt be
folgt werden: II faut accorder le plus de pouvoirs possible aux Länder. Auch das Er
ziehungswesen dürfe davon nicht ausgenommen werden. Laffon wollte dagegen den
Ländergouvemeuren auf keinen Fall mehr Macht zugestehen als den von ihnen kon
trollierten deutschen Regierungen. Die beratenden deutschen Zonenausschüsse für
Post, Bahn, Wirtschaft und Finanzen müßten bestehen bleiben: L'action directe du
Gouvernement Militaire restera donc inevitable dans ce domaine. Zusammen mit
dem Commissaire General, Lapie, befürwortete er den Verbleib der Kontrolle über
das Erziehungswesen in Baden-Baden 15 .
Am 21. Januar 1947 beauftragte Lapie Koenig mit der Planung der Übergabe erwei
terter Befugnisse an die deutschen Regierungen und der gleichzeitigen Neuverteilung
der Kompetenzen zwischen Baden-Baden und den Ländergouvemeuren. Dies sollte
im Rahmen der französischen Pläne für die Schaffung eines föderalistischen deut
schen Bundesstaates erfolgen. Lapie bekräftigte seine Haltung bezüglich der Kon
13 CCFA/CAB/C 11385: Laffon, 10.11.1947; AOFAA DG AP c.3306 p.l 15.
14 Sitzungsbericht der Konferenz im Quai d’Orsay unter Vorsitz von Roger Seydoux, 13.1.1947; AOFAA
CC POL I B 2 p.l 1 u. BROMMER, S. 342-347, hier S. 345.
15 Ebd.