Full text: Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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1. Pariser und Baden-Badener Direktiven zur Entnazifizierung 
nach 1947 
1.1. Direktiven für das neue Spruchkammerverfahren 
Am 26. März 1947 fand erneut eine Entnazifizierungskonferenz unter dem Vorsitz 
Laffons in Baden-Baden statt. Neben seinem Kabinettsdirektor Grimaud nahmen der 
neue Chef des Service Epuration, Radenac, der Directeur de la Sürete, Andrieu, und 
der Directeur General de la Justice, Furby, mit seinen Mitarbeitern Schmelck, Martin 
und Junker teil 1 . Im Mittelpunkt der Beratungen stand die Entnazifizierung der Inter 
nierten. Nach weitgehendem Abschluß der Maßnahmen im Verwaltungsbereich und 
fortgeschrittenem Stadium in der Privatwirtschaft sollten jetzt die Internierten über 
prüft werden. Deswegen sollte darauf geachtet werden, daß die Spruchkammern 
nicht mit anderer Arbeit, insbesondere mit Einsprüchen gegen bereits rechtskräftige 
Entnazifizierungsbescheide, überlastet werden würden: La tendance sera donc 
d'eviter les revisions avant la fin de l'epuration administrative et economique d'une 
part, et d'autre part avant le jugement des internes. 
Bei der Konstituierung der neuen Organe sollten die Militärregierungen gewissenhaft 
alle Personalvorschläge überprüfen, pour en eliminer les elements qui n'ont pas 
donne satisfaction. Laffon gab ihnen zwei Monate Zeit, um eine akzeptable Zusam 
mensetzung der Organe (elements democratiques valables et sürs du point de vue 
politique) zu erreichen 2 . Die bisherigen Kontrollbefugnisse sollten nach seiner Mei 
nung erhalten bleiben; die beginnende Entnazifizierung der Internierten erfordere er 
höhte Aufmerksamkeit. Auch die Spruchkammerurteile würden der Genehmigung 
durch die Militärregierung unterliegen: Leurs propositions ou leurs decisions restent 
soumises etroitement ä votre surveillance et ä votre accord 3 . 
Das Einordnungsverfahren 
Die bisherigen Entnazifizierungsmaßnahmen mußten in das einheitliche Kategori 
ensystem der Kontrollratsdirektive Nr. 38 eingeordnet werden. Auf dem Treffen der 
Entnazifizierungsoffiziere am 24. Juli 1947 in Baden-Baden wurden - je nach Sank 
tion - folgende Einstufungen beschlossen: 4 
1 CCFA: "Proceis-verbal de la röunion du 26. Mars 1947 relative au probleime de l'epuration"; AOFAA 
DGAP c.233 p.50. 
2 Ebd. 
3 CCFA/CAB/C 3427: Laffon an die Ländergouvemeure, 2.4.1947; MAE Y 1944-49 d.440/133-135. 
4 CCFA/CAB/C 9938: Laffon an die Ländergouvemeure, 30.9.1947; AOFAA DGAP c.3306 p. 115.
	        
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