Full text: Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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4. Das rheinland-pfälzische Entnazifizierungsgesetz 
4.1. Die Haltung der politischen Parteien 
General Koenig hatte am 8. Oktober 1946 die Bildung einer "Beratenden Landesver 
sammlung" (BLV) für das Land Rheinland-Pfalz angeordnet. Dieses erste demokra 
tisch legitimierte Landesparlament sollte einen Verfassungsentwurf ausarbeiten. Die 
BLV durfte auch zu allen Fragen gutachtlich Stellung nehmen, die ihr von der Lan 
desregierung vorgelegt wurden 1 . Darunter fiel das Entnazifizierungsgesetz. Die BLV 
war damit nach Meinung ihres Abgeordneten Hubert Hermans die erste gewählte 
Körperschaft in Deutschland, die die Möglichkeit erhält, zu dieser Frage Stellung zu 
nehmen 2 . 
Die CDP/CDU 
Ministerpräsident Boden erwähnte in seiner Regierungserklärung am 5. Dezember 
1946 die Entnazifizierung nur am Rande: Die Beseitigung der politisch belasteten 
Beamten aus den leitenden Stellen sei im wesentlichen durchgeführt worden, die der 
übrigen Beamtenschaft im Gange. Er hoffe, daß die zu erwartende neue gesetzliche 
Regelung die Handhabe zu einer schnellen und gerechten Abwicklung bieten würde. 
Boden forderte, daß künftig in der Entnazifizierung die für jedes gerichtliche Verfah 
ren zum Schutze des Beschuldigten anerkannten Rechtsgrundsätze Geltung fänden 3 . 
Abgeordneter Peter Altmeier (CDP), der spätere Ministerpräsident, forderte einen 
Tag später den beschleunigten und gerechten Abschluß aller Säuberungsmaßnahmen, 
damit nicht die beabsichtigte Bereinigung zu einem todbringenden Krebsgeschwür 
für die werdende deutsche Demokratie heranwächst. Eine Entlassung aller NS-Akti- 
visten sei notwendig. Dagegen sei es nicht länger zu verantworten, daß ehemaligen 
Mitläufern die Mitarbeit am Wiederaufbau verwehrt werde, und daß man die soge 
nannten Parteigenossen ohne persönliche Schuld noch nachträglich zu Nazis stem 
pelt, diskriminiert, ihrer staatsbürgerlichen Rechte beraubt und sie sogar um ihre 
Existenz bringt 4 . 
1 CCFA: Ordonnance Nr. 67 instituant une Assemblee Consultalive du Land Rheno-Palatin: Teil III: At 
tribution de l'Assemblee Consultalive: Art. 25: LAssemblee Consultative emet un avis sur les questions 
dont eile est saisie par le Gouvernement Provisoire; JO-CCFA Nr. 41 /46 (12.10.1946), S. 341 -344. 
2 Hermans (CDU): BLV Drs. Nr. 9: Sitzungsprotokoll, 19.2.1947, S. 20. Zur BLV siehe: Beratende Lan 
desversammlung von Rheinland-Pfalz. Protokolle der Ausschiisse/bearb. von Peter Brommer. Koblenz 
1981 (zitiert BLV/Brommer). Zu den Parteien: Kusch; Parteienhandbuch; Weitzel, Kurt: Vom Chaos 
zur Demokratie. Die Entstehung der Parteien in Rheinland-Pfalz 1945-1947. Mainz 1988; Wünschei, 
Hans-Jürgen: "Angesichts der Trümmer ... ". Die Gründungsgeschichte der pfälzischen Parteien nach 
dem Ende der Diktatur. Otterbach 1987. Die Debatten in der BLV und im Landtag wurden auch aus 
gewertet von: Jung, Horst-Wilhelm: Rheinland-Pfalz zwischen Antifaschismus und Antikommunis 
mus. Zur Geschichte des Landesparlaments 1946-1948, Meisenheim/Glan 1976. 
3 Boden, 5.12.1946; BROMMER, S. 302ff., hier S. 313, u. VOBL-RP Nr. 1/47 (1.1.1947), S. 2-7. 
4 Altmeier (CDP): BLV Drs. Nr. 1: Sitzungsprotokoll, 6.12.1946, S. 16f. Sein Fraktionskollege Hermans 
"würdigte" das bisherige Verfahren, das dem Beschuldigten großzügig das Recht zur Selbstanklage 
durch den politischen Fragebogen eingeräumt habe; Hermans, 19.2.1947 (Anm. 2). Zur Person
	        
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