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3. Das saarländische Entnazifizierungsgesetz
3.1. Die Haltung der politischen Parteien
Im Gegensatz zu Rheinland-Pfalz gab es Anfang 1947 im Saarland kein parlamenta
risches Landesgremium, in dem sich die Parteien artikulieren konnten. Die Gesetzes
arbeiten zur Umsetzung der Kontrollratsdirektive Nr. 38 liefen, ohne offizielle Be
teiligung der Parteien, in der Verwaltungskommission ab. Eine Einflußnahme der
Parteien ist aufgrund des fehlenden Quellenmaterials nicht genau zu rekonstruieren.
Die Parteiführer hatten sich aber seit Oktober 1945 auf öffentlichen Veranstaltungen
und in Zeitungsartikeln zur Frage des Nationalsozialismus und der Entnazifizierung
geäußert 1 .
Die CVP
Der spätere Ministerpräsident Johannes Hoffmann benutzte am 27. Oktober 1945 die
erste demokratische Kundgebung im Saarland nach Kriegsende dazu, an die Öffent
lichkeit zu appellieren, die Entnazifizierung nicht zur Befriedigung persönlicher Ra
chegelüste zu mißbrauchen. Er warnte vor dem armseligen Denunziantentum: Ver
fallen wir doch nicht in die Sünde der Nazis! Wir wollen es doch besser machen und
dürfen deshalb nicht neues Unrecht an die Stelle des alten setzen!. Die bei der Reini
gungsaktion beteiligten Personen forderte er auf, den Geist der Menschenliebe im
allgemeinen und der Christenliebe im besonderen zu beachten. Die Gebote der
Wahrheit und der Gerechtigkeit müßten wieder zu ihrem Recht kommen 2 . Hoffmann
verlangte die Entfernung der NS-Aktivisten aus führenden Positionen. Alle Spuren
und Überreste des Nationalsozialismus müßten beseitigt, dem Volk jedoch zugleich
ein neuer Glauben und Zuversicht in die Zukunft vermittelt werden. Für den Wieder
aufbau sei Ruhe und Stabilität notwendig. Er wandte sich gegen ein schematisches
Vorgehen und setzte sich für die individuelle Prüfung der Betroffenen ein. Um die
Säuberung möglichst schnell abschließen zu können, wollte er die Verführten-Fälle
von der Entnazifizierung ausnehmen 3 .
Seit September 1946 erhob die CVP konkrete Forderungen zur Reform des Entnazi
fizierungsverfahrens:
- eine klare Rechtsgrundlage und die individuelle Prüfung des Einzelfalles;
1 Zu den Parteien siehe die entsprechenden Artikel im Handbuch: Die Parteien der Bundesrepublik
Deutschland 1945-1980/hrsg. von Richard Stöss. Opladen 1986, u. bei Schmidt; Becker, Winfried: Die
Entwicklung der politischen Parteien im Saarland 1945 bis 1955 nach französischen Quellen, in: Die
Saar 1945-1955, S.253-296.
2 Erste demokratische Kundgebung in Saarbrücken, 27.10.1945; "Saarbrücker Zeitung” (SZ) Nr. 19/45
(31.10.1945), S. 2f. Zu Hoffmann: Becker, Winfried: Johannes Hoffmann und die frühe Programmatik
der CVP. Zum Beginn christlicher Parteibildung im Saarland nach 1945, in: Revue d'Allemagne 18
(1986), S. 25—45; Johannes Hoffmann - Ein Lebert/hrsg. von Brigitte Steinle. Saarbrücken 1990.
3 Zeitungsartikel Hoffmanns in: SZ Nr, 22/45 (10.11.1945), S. 1.