Full text: Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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7. Entnazifizierung der Geistlichen 
Die französische Militärregierung wollte sich nicht direkt in die Entnazifizierung der 
Geistlichen einmischen 1 . Andererseits sollte die für unbedingt notwendig erachtete 
Säuberung weder nur innerkirchlich noch außerhalb der Kontrolle der Militärregie 
rung stattfinden. Laffon ordnete daher im Februar 1946 an, daß in den einzelnen 
Ländern Überprüfungsausschüsse, zusammengesetzt aus drei Geistlichen und drei 
Laien, gebildet werden sollten. Von der jeweiligen Kirchenleitung ernannt, mußten 
sie der Militärregierung zur Genehmigung vorgelegt werden. Auch die Sanktionsvor 
schläge der Ausschüsse unterlagen ihrer Kontrolle. Die Bischöfe in Freiburg, Mainz 
und Rottenburg hatten bereits ihr Einverständnis zu diesem Verfahren erklärt 2 . 
7.1. Die Entnazifizierung der Geistlichen in Rheinland-Hessen-Nassau 
General Billotte stellte im August 1945 fest, daß die beiden großen Kirchen in unter 
schiedlicher Weise dem Nationalsozialismus begegnet waren: Le catholicisme 
rhenan a resiste. Contrairement ä ce qui s'est passe pour le protestantisme, son inte- 
grite n'a ete en aucune maniere entamee 3 . Die Kontrolle der Geistlichen wurde da 
durch erschwert, daß die neuen Ländergrenzen nicht mit den kirchlichen Verwal 
tungsgrenzen übereinstimmten. Auf dem Gebiet des Oberpräsidiums Rheinland-Hes 
sen-Nassau arbeiteten katholische Priester der Bistümer Limburg, Köln und Trier 
sowie Pfarrer der evangelischen Kirche von Nassau mit Sitz in Wiesbaden und der 
Rheinprovinz mit Sitz in Düsseldorf. 
Die Entnazifizierung der Geistlichen wurde in einem besonderen Verfahren durchge 
führt (comporte des mesures garantissant toute la rapidite et la discretion 
1 Zur Entnazifizierung der Geistlichen in Deutschland nach 1945: Besier, Gerhard: "Selbstreinigung" 
unter britischer Besatzungsherrschaft. Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers und ihr 
Landesbischof Marahrens 1945-1947. Göttingen 1988; Thierfelder, Jörg: Die Kirchenpolitik der vier 
Besatzungsmächte und die evangelische Kirche nach der Kapitulation 1945, in: GG 18 (1992), S. 5-21; 
Vollnhals, Clemens: Evangelische Kirche und Entnazifizierung 1945-1949; die Last der nationalsozia 
listischen Vergangenheit. München 1989; Ders.: Die Hypothek des National Protestantismus. Entnazifi 
zierung und Strafverfolgung von NS-Verbrechen nach 1945, in: GG 18 (1992), S. 51-69; Wittstadt, 
Klaus: Zwischen Vergangenheitsbewältigung und interdisziplinären Neuansätzen - neuere Forschun 
gen zur kirchlichen Zeitgeschichte, in: NPL 36 (1991), S. 185-215. Zur Situation in der ZFO: Thierfel 
der, Jörg: Die Kirchenpolitik der Besatzungsmacht Frankreich und die Situation der evangelischen Kir 
che in der französischen Zone, in: Kirchliche Zeitgeschichte 2 (1989), S. 221-238. 
2 Bericht de Vassoignes über die Konferenz zum Thema der Entnazifizierung der Geistlichen, 22.2.1946 
in Baden-Baden. Neben dem Chef der 5e Section der DGAA/1NT, Charles Schiehle, nahmen unter an 
derem folgende Religionsoffiziere daran teil: de Labrusse (Saarland), Stenger (Hessen-Pfalz) und 
Regnault (Rheinland-Hessen-Nassau); CCFA/DGAA/INT/5.Sect. 1222: Laffon an Grandval, 
16.2.1946; AOFAA RPc.901 p.9. 
3 GMRH/CAB 67: Rapport, 23.8.1945; AOFAA CC POL III G 1 a p.37. Siehe auch den Vermerk de 
Vassoignes, Februar 1946; AOFAA DG AP c.233 p.56. Zum Verhältnis der Kirchen zum Nationalso 
zialismus: Denzler, Georg und Volker Fabricius: Die Kirchen im Dritten Reich. Christen und Nazis 
Hand in Hand? 2 Bde. Frankfurt/Main 1983; Eichhorn, Mathias: Die Kirchen unter dem Nationalsozia 
lismus, in: PVS-Lit. 27 (1986), S. 153-157; Wittstadt.
	        
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