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nommen worden. Die bereits bestehenden Organe sollten Weiterarbeiten, der jetzt
"Staatskommissar für die politische Säuberung" genannte Leiter der Entnazifizierung
aber größere Machtbefugnisse erhalten: Angesichts der großen Widerstände, denen
sich die Entnazifizierung ausgesetzt sehe, sei eine straffe Zusammenfassung in einer
Hand notwendig. Die Stellung des Betroffenen sollte verbessert werden; ihm wurde
das Recht auf rechtliches Gehör eingeräumt. Das Einspruchsrecht blieb ihm weiter
hin verwehrt. Der Betroffene konnte nur über seine Behörde oder eine der zugelasse
nen Parteien die Überprüfung seines Falles anregen 118 . Der PSR-Entwurf kam aber
zu spät. In Baden-Baden liefen bereits die Planungen für die Umsetzung der Kon-
trollratsdirektive Nr. 38 in deutsche Ländergesetze zur Entnazifizierung.
Das Ende der 2. Phase: Harte Kritik am bisherigen Verfahren
Bei den Beratungen zum neuen rheinland-pfälzischen Entnazifizierungsgesetz in der
Beratenden Landesversammlung (BLV) 119 wurde das bisherige pfälzische Verfahren
unter Koch zur Zielscheibe der allgemeinen Kritik. Die politischen Parteien, voran
die Christ- und Sozialdemokraten, versuchten sich in der Schärfe ihrer Vorwürfe ge
gen Koch gegenseitig zu übertreffen. Die wohl bekannteste Formulierung stammte
vom Abgeordneten Peter Altmeier (CDP), dem späteren Ministerpräsidenten, der von
einem Säuberungsverfahren sprach, das oft den Charakter einer politischen Chri
stenverfolgung trage. Die Entnazifizierung sei zum Tummelplatz persönlicher Miß
gunst, anonymer Verdächtigungen und übler Postenjägerei geworden 120 . Hubert
Hermans (CDU) verglich die pfälzischen Organe mit Revolutionstribunalen unserer
Zeit, die zwar ohne Galgen und Erschießungskommando arbeiteten, aber manchmal
eine verzweifelte Ähnlichkeit mit den Vorbildern von 1792 hätten. Koch würde nicht
so sehr das Ziel der Beseitigung des nationalsozialistischen Ungeistes als das der ihm
aus irgend einem Grunde unbequemen Volksschichten verfolgen 121 122 . Der SPD-Abge
ordnete Hans Hoffmann sah in der Entnazifizierung der Pfalz sogar quasifaschisti
sche Methoden am Werk und rechtfertigte den Auszug der SPD-Vertreter aus dem
PSR: Die SPD würde es künftig ablehnen, die Mitverantwortung und politische Dek-
kung für irgendwelche unverantwortlichen Stellen zu übernehmen, deren Tätigkeit
sich in nicht allzu ferner Zeit als bewußte oder unbewußte Sabotage an der Demo
kratie erweist. Im neuen Verfahren dürfe kein Platz für kompromittierte Personen
sein; es sei notwendig, nicht nur die Pferde, sondern auch den Kutscher zu wech
seln' 22 . Franz Bögler (SPD) begrüßte den Erlaß der LVO als deutliche Absage an das
seither besonders in der Pfalz herrschende System der Willkür, der Inquisition und
118 Ebd.; der Entwurf bestand aus sechs Abschnitten mit insgesamt 55 Paragraphen.
119 Siehe das Kapitel D.4.
120 Altmeier (CDP): BLV Drs. Nr. I: Sitzungsprotokoll, 6.12.1946, S. 16f.; Paul Baumann (KPD) kriti
sierte diese Wortwahl, die seiner Meinung nach die Unterdrückung und Verfolgung vieler Geistlichen
unter dem NS-Regime verharmlose und diese Opfer nachträglich beleidige; BLV Drs. Nr. 9: Sitzungs-
protokoll, 19.2.1947, S. 23f.
121 BLV Drs. Nr. 9, S. 20; ebd.
122 Ebd. S. 21.