Full text: Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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nommen worden. Die bereits bestehenden Organe sollten Weiterarbeiten, der jetzt 
"Staatskommissar für die politische Säuberung" genannte Leiter der Entnazifizierung 
aber größere Machtbefugnisse erhalten: Angesichts der großen Widerstände, denen 
sich die Entnazifizierung ausgesetzt sehe, sei eine straffe Zusammenfassung in einer 
Hand notwendig. Die Stellung des Betroffenen sollte verbessert werden; ihm wurde 
das Recht auf rechtliches Gehör eingeräumt. Das Einspruchsrecht blieb ihm weiter 
hin verwehrt. Der Betroffene konnte nur über seine Behörde oder eine der zugelasse 
nen Parteien die Überprüfung seines Falles anregen 118 . Der PSR-Entwurf kam aber 
zu spät. In Baden-Baden liefen bereits die Planungen für die Umsetzung der Kon- 
trollratsdirektive Nr. 38 in deutsche Ländergesetze zur Entnazifizierung. 
Das Ende der 2. Phase: Harte Kritik am bisherigen Verfahren 
Bei den Beratungen zum neuen rheinland-pfälzischen Entnazifizierungsgesetz in der 
Beratenden Landesversammlung (BLV) 119 wurde das bisherige pfälzische Verfahren 
unter Koch zur Zielscheibe der allgemeinen Kritik. Die politischen Parteien, voran 
die Christ- und Sozialdemokraten, versuchten sich in der Schärfe ihrer Vorwürfe ge 
gen Koch gegenseitig zu übertreffen. Die wohl bekannteste Formulierung stammte 
vom Abgeordneten Peter Altmeier (CDP), dem späteren Ministerpräsidenten, der von 
einem Säuberungsverfahren sprach, das oft den Charakter einer politischen Chri 
stenverfolgung trage. Die Entnazifizierung sei zum Tummelplatz persönlicher Miß 
gunst, anonymer Verdächtigungen und übler Postenjägerei geworden 120 . Hubert 
Hermans (CDU) verglich die pfälzischen Organe mit Revolutionstribunalen unserer 
Zeit, die zwar ohne Galgen und Erschießungskommando arbeiteten, aber manchmal 
eine verzweifelte Ähnlichkeit mit den Vorbildern von 1792 hätten. Koch würde nicht 
so sehr das Ziel der Beseitigung des nationalsozialistischen Ungeistes als das der ihm 
aus irgend einem Grunde unbequemen Volksschichten verfolgen 121 122 . Der SPD-Abge 
ordnete Hans Hoffmann sah in der Entnazifizierung der Pfalz sogar quasifaschisti 
sche Methoden am Werk und rechtfertigte den Auszug der SPD-Vertreter aus dem 
PSR: Die SPD würde es künftig ablehnen, die Mitverantwortung und politische Dek- 
kung für irgendwelche unverantwortlichen Stellen zu übernehmen, deren Tätigkeit 
sich in nicht allzu ferner Zeit als bewußte oder unbewußte Sabotage an der Demo 
kratie erweist. Im neuen Verfahren dürfe kein Platz für kompromittierte Personen 
sein; es sei notwendig, nicht nur die Pferde, sondern auch den Kutscher zu wech 
seln' 22 . Franz Bögler (SPD) begrüßte den Erlaß der LVO als deutliche Absage an das 
seither besonders in der Pfalz herrschende System der Willkür, der Inquisition und 
118 Ebd.; der Entwurf bestand aus sechs Abschnitten mit insgesamt 55 Paragraphen. 
119 Siehe das Kapitel D.4. 
120 Altmeier (CDP): BLV Drs. Nr. I: Sitzungsprotokoll, 6.12.1946, S. 16f.; Paul Baumann (KPD) kriti 
sierte diese Wortwahl, die seiner Meinung nach die Unterdrückung und Verfolgung vieler Geistlichen 
unter dem NS-Regime verharmlose und diese Opfer nachträglich beleidige; BLV Drs. Nr. 9: Sitzungs- 
protokoll, 19.2.1947, S. 23f. 
121 BLV Drs. Nr. 9, S. 20; ebd. 
122 Ebd. S. 21.
	        
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