Full text: Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Lothringen während der deutschen Besatzung beschäftigten Lehrkräfte mußten ihrem 
Antrag auf Wiedereinstellung ein Gutachten des Inspecteur d'Academie in Stras 
bourg oder Metz beilegen 93 . 
Ehemalige Führer der HJ und Schüler der NAPOLAS wurden zunächst vom Unter 
richt an höheren Schulen ausgeschlossen. Sie konnten aber bei der Schulbehörde eine 
Ausnahmegenehmigung beantragen 94 . Bis April 1946 hatte die Militärregierung 92 
Fälle untersucht: Sechs NAPOLA-Schüler, 18 HJ-Führer (Gefolgschaftsführer und 
höher) und eine BDM-Führerin wurden vom Unterricht ausgeschlossen. Die meisten 
NAPOLA-Schüler wurden als nicht schwerwiegend belastet angesehen. Sie stamm 
ten zum Teil aus sozial schwachen oder kinderreichen Familien, deren Eltern sich 
sonst nicht einen längeren kostspieligen Schulaufenthalt ihres Kindes hätten leisten 
können. Andere waren aus Furcht vor dem Bombenkrieg von ihren Eltern auf diese - 
meist in ländlichen Gegenden liegenden - Schulen geschickt worden 95 . Die Militärre 
gierung beauftragte die Schulbehörde, die zum Unterricht wieder zugelassenen 
Schüler auf ihre politische Tätigkeit hin zu überwachen 96 . Für die Studenten an der 
Kunstgewerbeschule Saarbrücken und der Höheren Technischen Lehranstalt galten 
zusätzliche Einschränkungen, die ihre (para-)militärische Vergangenheit betraf. Vom 
Studium ausgeschlossen waren SS- und SA-Mitglieder sowie alle ehemaligen 
Wehrmachtsoffiziere ab dem Rang eines Hauptmannes ausschließlich. Nach der Ju 
gendamnestie vom Mai 1947 wurden die meisten der Betroffenen wieder zum Unter 
richt zugelassen 97 . 
Die Entnazifizierung erfaßte zunächst das Personal in der Schulverwaltung und die 
Schulleiter. Der Leiter des Erziehungswesens, Regierungsdirektor Ludwig Jung, 
meldete Neureuter am 4. August 1945, daß nur noch ein Pg als höherer Beamter in 
seiner Abteilung arbeite: Oberregierungsrat L. habe aber stets den Nationalsozialis 
mus gefühlsmäßig abgelehnt; außerdem sei er zur Zeit unersetzbar. In einem Jahr 
werde er seinen Nachfolger eingearbeitet haben und dann in Pension gehen. Bei den 
mittleren Beamten seiner Abteilung beantragte Jung die Beibehaltung von fünf Pgs, 
die als Verwaltungsfachleute nach außen nicht in Erscheinung treten würden und nur 
schwerlich entbehrt werden könnten. Wenn die Maschine laufen soll, müßten sie im 
Amt belassen werden 98 . Die Militärregierung ordnete zuerst die Entlassung aller Pgs 
an, gewährte dann aber für die fünf mittleren Beamten eine vorläufige Weiterbe 
schäftigung. Bedingung war, daß die Betroffenen keine leitende Funktion wahmeh- 
men und nicht in der Personalabteilung eingesetzt werden würden. Die Regelung galt 
93 Bis November 1946 war der größte Teil dieser Personen überprüft und - falls keine weitere politische 
Belastung vorlag - wieder in den Schuldienst übernommen worden; Jung, 13.12.1945; 
GMSA/DAA/EDU: Grandval an Müller, 6.11.1946; LA SB Min/Kultus 4790 u. VK 54. 
94 Jung an die Schuldirektoren, 7.12.1945; LA SB Min/Kultus 4790. 
95 GMSA/DAA/EDU 5062: Grandval an Laffon, 10.4.1946; AOFAA DGAC c.l 16 p.4. 
96 GMSA/DAA/EDU 5073: Grandval an Regierungsdirektor Straus, 12.4.1946; LA SB RP 12/55. In den 
folgenden Wochen wurden zahlreiche weitere Zulassungsbeschränkungen aufgehoben. Siehe die Mit 
teilungen der Militärregierung vom April bis Ende Juni 1946; LA SB RP 12 u. 13. 
97 GMSA/DAA/EDU 280: Grandval an Straus, 7.3.1947; VK/Kultus: Bekanntmachung, 14.8.1947; LA 
SB VK 202 u. Min/Kultus Z II A 2 g. 
98 Jung an Neureuter, 4.8.1945; LA SB Min/Kultus Z II A 2 g.
	        
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