Full text: Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

101 
eignete Personen aus dem freischaffenden Künstlertum (zum Beispiel Schriftsteller), 
Vertreter der politischen Parteien und der Gewerkschaften. Eine Commission inter- 
provinciale in Baden-Baden überprüfte die Vorschläge der Länderkommissionen und 
traf eine endgültige Entscheidung. Je nach Ausgang des Verfahrens stellte sie dann 
den - zur Berufsausübung notwendigen - Künstlerausweis aus 36 . Die Durchführung 
der Entnazifizierung stieß auf große Schwierigkeiten: Große Teile des Rundfunkor 
chesters beim Südwestfunk in Baden-Baden und des technischen Personals von der 
früheren Reichsrundfunkgesellschaft mußten trotz Parteimitgliedschaft übernommen 
werden 37 . 
Bei einigen Berufsgruppen ergänzten Entnazifizierungsmaßnahmen die alliierte 
Entmilitarisierungspolitik. Berufssoldaten, Polizisten, Zoll- und Forstbeamte 38 sowie 
Feuerwehrleute unterlagen nicht nur der politischen Säuberung, sondern auch beson 
deren Kontrollbestimmungen der Militärregierung. So waren einige Berufe für ehe 
malige Berufssoldaten versperrt; ihr Zugang zu höheren Bildungseinrichtungen 
wurde reglementiert 39 . Bis in das Jahr 1950 hinein unterlagen die ehemaligen Offi 
ziere der Wehrmacht und der NS-Gliederungen der besonderen Kontrolle durch die 
Besatzungsmacht 40 . In Rheinland-Pfalz galten noch Ende 1948 genaue Vorschriften 
für die Zulassung ehemaliger Nationalsozialisten und Militaristen zum Dienst bei der 
Feuerwehr: Ausgeschlossen waren alle Offiziere der paramilitärischen NS-Gliede- 
36 CCFA/CAB/C 4331: Laffon an die Deleguds Supörieurs, 24.6.1946; CCFA/CAB/C 4311: Amal an 
Schmittlein, 22.6.1946; AOFAA DG AP c.3306 p.l 15 u. c.232 p.47. In der Pfalz war die Kommission 
zwar bereits Ende September 1946 konstituiert worden, die Erfassung der Betroffenen zögerte sich je 
doch immer länger hinaus. In mehreren Schreiben forderte die Militärregierung das Oberregierungsprä 
sidium auf, ihm die Liste der im Theater- und Lichtspielwesen tätigen Personen zu übermitteln; 
GMPA/AA/INT-DEN 2751: Brozen-Favereau an Laffon, 6.1.1947; GMPA/AA/INT: Schneider an 
Koch, 23.11.1946, 7.1. u. 4,2.1947; Koch an Landräte u. Oberbürgermeister, 17.1. u. 6.3.1947; AO 
FAA DGAP c.232 p.49 u. c.233 p.51; LA SP H 13/750/58, 595 u. R 18/2. 
37 Hierzu: Rapport, 8.1.1947 (Anm. 34). Im Saarland wurden der Verwaltung im Dezember 1947 die 
CSE-Bescheide für das Personal der Radioanstalt übermittelt; zuvor war in der CSE-Sitzung am 
19. September 1947 der frühere Entnazifizierungsbescheid gegen den Schauspieler S. (Verbot auf drei 
Jahre im Rundfunk zu sprechen und in der Öffentlichkeit aufzutreten) abgeschwächt worden: S. konnte 
wieder - mit einer Gehaltskürzung von 10% auf drei Jahre - als Schauspieler angestellt werden; LA SB 
VK 195 u. 196. 
38 Die Entnazifizierung der Forstbeamten wurde in den ersten beiden Jahren besonders aufmerksam von 
der Militärregierung beobachtet, da sie - aus eigener Erfahrung - eine deutsche Werwolf-Bewegung, 
die aus den Wäldern heraus operierte, fürchtete. 
39 Im Saarland wurden nur Wehrmachtsoffiziere bis zum Rang des Hauptmanns zum Unterricht an der 
Kunstgewerbehochschule und der höheren technischen Lehranstalt zugelassen; GMSA/DAA/EDU/E 
280: Paynel an die Verwaltungskommission, 7.3.1947; LA SB VK 202. Berufssoldaten wurden durch 
die Direktive Laffons vom 2. April 1947 in vier Kategorien eingeteilt: Für die erste Kategorie (u.a. 
ehemalige Führungsoffiziere, Angehörige des Abwehramtes und Wehrmachtsoffiziere ab dem Briga 
degeneral) galten folgende Beschäftigungsverbote: Polizei, Gendarmerie, Feuerwehr, Zoll, Forstwesen, 
Erziehungswesen, öffentliche Verwaltung, motorisierte Berufe (z.Bsp. Lastwagenfahrer) sowie Füh 
rungsposten in der Privatwirtschaft; CCFA/CAB/C 3389: Laffon an die Döl6gu<Ss Supdrieurs, 2.4.1947; 
AOFAA DGAP c.3306 p. 115. 
40 Declaration de changement de residence des ex-Officters de la Wehrmacht et des ex-Cadres des For 
mations Paramilitaire; HCAA-RP/Contröle Securite 1144: Commissaire de Land Hettier de Boislam 
bert an Ministerpräsident Altmeier, 25.5.1950; AOFAA RP c.1089 p.30.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.