Full text: Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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Reform zeigten sich vor allem, als diese Einheitskrankenkasse 1949 wieder aufgelöst 
wurde: Die Beitragssätze, bislang unter dem Bundesdurchschnitt liegend, stiegen 
überproportional, der Anteil der Rentner und damit der ungünstigen Risiken an den 
Mitgliedern wuchs. Andererseits wurde nur ein Teil der zuvor bestehenden Sonder 
kassen wiedergegründet; vor allem im Bereich der Betriebskrankenkassen und der 
freiwilligen Ersatzkassenmitglieder behielten die Ortskrankenkassen einen erhebli 
chen Teil der ihnen 1946 zunächst zwangsweise zugeführten Mitglieder. 
3. Wurde schon die Sozialversicherungsreform im April 1946 in der französischen 
Militärverwaltung als Teil einer umfassenderen reorganisation sociale gesehen, so 
wurden die „demokratisierenden“ Tendenzen in der Sozialpolitik noch deutlicher in 
der sozialen Selbstverwaltung. In der deutschen Selbstverwaltungstradition 
war die Durchführung von Sozialwahlen an die Existenz starker Organisationen der 
Tarifpartner gebunden, die 1945 nicht mehr bestanden. Die Auflösung der Gewerk 
schaften 1933 und der Selbstverwaltung 1934 wirkte damit in die Nachkriegszeit 
hinein, denn aus diesem Grunde lehnten alle Militärregierungen Sozialwahlen 1945 
zunächst ab; in ihrer Beurteilung der Situation stimmten sie mit den maßgebenden 
deutschen Kräften überein. In den Ländern der britischen und amerikanischen Zone 
führte die Konstellation dazu, daß Sozialwahlen bis 1953 blockiert blieben, nachdem 
das Bizonen-Kontrollamt noch 1949 ein Selbstverwaltungsgesetz des Wirtschaftsra 
tes abgelehnt hatte. Im Gegensatz dazu wurde in der französischen Zone die Militär 
regierung seit Anfang 1947, als sie den Organisationsgrad der Gewerkschaften als 
ausreichend betrachtete, zum treibenden Faktor der Entwicklung. Infolge des Mitbe 
stimmungsrechts der Selbstverwaltungsorgane in Fragen der Leistungshöhe und der 
Kapitalanlage waren dabei erneut die finanziellen Interessen der Besatzungsmacht 
über die Staatszuschüsse und die Besatzungskosten tangiert; die Baden-Badener 
Militärregierung setzte sich über entsprechende interne Bedenken hinweg und for 
cierte dennoch die Rekonstruktion der Selbstverwaltung. Sie führte 1948 zu den 
ersten deutschen Nachkriegs-Sozialwahlen — ein halbes Jahrzehnt vor den Ländern 
der anderen Westzonen. Dabei bestand die Militärregierung in allen Phasen der 
Entwicklung auf Wahlen und lehnte sämtliche aus der deutschen Verwaltung kom 
menden Entwürfe eines Designationsverfahrens durch die jeweiligen Verbände, wie 
es 1945 provisorisch praktiziert worden war und in der Bizone fortgalt, durchgehend 
ab. Auch die Durchführung der Wahlen, von den deutschen Verwaltungen monate 
lang verschleppt, war in allen Ländern im wesentlichen dem Insistieren der Militär 
regierung zu verdanken. Die Wahlen hatten sich allerdings zunächst vorwiegend auf 
die Krankenkassen zu beschränken, da die Landesversicherungsanstalten Stuttgart 
und Karlsruhe, obwohl auch für den Süden der französischen Zone zuständig, bis 
1953 nach dem Recht der US-Zone arbeiteten. Die LVA Rheinland-Pfalz in Speyer 
war die einzige deutsche Landesversicherungsanstalt, die bereits 1948 Wahlen zu 
Vorstand und Ausschuß ausschrieb. In der Unfallversicherung wurde im Südwesten 
erstmals eine Arbeitnehmervertretung eingeführt. Bis in Details hinein bemühte sich 
die Militärregierung um eine Reaktivierung der sozialen Selbstverwaltung an der 
„Basis“, wie sie zu den wichtigsten Traditionen der Arbeiterbewegung gehört hatte 
und durch das „III. Reich“ unterbrochen worden war. Nach dem Krieg blieben die 
Franzosen mit diesem Konzept allerdings insofern auf etwas verlorenem Posten, als
	        
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