Full text: Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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3. Traditionsbestimmter Neuanfang: Rheinland-Pfalz 
Als der rheinland-pfälzische Arbeitsminister Bökenkrüger nach seinem Rücktritt 
Ende 1949 eine Bilanz der Sozialpolitik im Land zog, chakterisierte er auch die 
Haltung der Militärregierung in der Kriegsopferversorgung: Eine Sonderbehandlung 
der Kriegsverletzten und ihrer Hinterbliebenen erschien sozusagen als militärische Un 
tergrundbewegung und wurde lange abgelehnt, es seien lange und harte Verhandlungen 
erforderlich gewesen, um in Hessen-Pfalz im Dezember 1945 eine erste Regelung 
gegen die Militärregierung durchzusetzen. 1 Der Rückblick des zuständigen Mini 
sters, der vor der Landesgründung in Hessen-Pfalz als Präsidialdirektor gleichfalls 
für das Arbeitsressort zuständig gewesen war, zeigt in charakteristischer Weise, wie 
sich das Verhältnis von französischer Besatzungsmacht und deutscher Verwaltung in 
der Erinnerung mancher deutscher Politiker schon bald nach Kriegsende in einer 
Weise verschob, die in der Aktenüberlieferung keine Bestätigung findet. Auch dort, 
wo man die geleistete Arbeit mit Recht positiv werten konnte, blieb als beherrschen 
des Grundmuster der Erinnerung, man habe Neuordnungsansätze von deutscher 
Seite gegen die Widerstände der Besatzungsmacht durchgekämpft. 
In der Tat hat das kleine Land Hessen-Pfalz, sozialpolitischer Vorreiter in vielfa 
cher Hinsicht, nicht nur weit früher als alle anderen Länder des ehemaligen deut 
schen Reiches außer Baden wieder einen Rechtsanspruch auf Leistungen für Kriegs 
opfer anerkannt. Es hat auch ein Konzept entwickelt, das den anderen Neuord 
nungsansätzen, wie sie sich ab 1946 vor allem in der Bizone herausbildeten, sachlich 
überlegen war, 1947/48 auf ganz Rheinland-Pfalz ausgedehnt wurde und erst 1949 
mit den Kriegsopfergesetzen von Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern 
durch bessere Leistungen ersetzt wurde. Die politische Initiative ging jedoch wesent 
lich von französischer Seite aus. 
Nach dem Einmarsch der französischen Truppen in der Pfalz hob die Militärregie 
rung, entsprechend der SHAEF-Anweisung, die bestehenden Versorgungsbestim 
mungen nach dem Wehrmachtsfürsorge- und -Versorgungsgesetz und nach dem 
Offizierspensionsgesetz zunächst auf und verfügte am 2. August 1945 die Auflösung 
der gesamten Versorgungsverwaltung, nachdem mehrere Dienststellen bereits zuvor 
geschlossen worden waren. 1 Anders als in den Regierungsbezirken Trier und Ko 
blenz und anders als in den übrigen Zonen, wurde ein Rechtsanspruch auf Versehr 
tenleistungen jedoch nicht völlig beseitigt, sondern der deutschen Verwaltung emp 
fohlen, die Versorgung auf die Bestimmungen der Unfallversicherung umzustellen. 3 
Bökenkrüger, S. 251. So auch noch von mir selbst übernommen in: Hudemann, Sozialstruk 
tur, S. 394; diese Darstellung ist entsprechend zu korrigieren. 
Korrespondenz über die zunächst zum 30. 6. 1945 verfügte Auflösung des Versorgungsamtes 
Landau im Juli/August 1945 in AdO Colmar RLP C. 897/5-10-1; Bericht der Abt. Versor 
gung der LVA Rheinland-Pfalz, Die Versorgung der Kriegshinterbliebenen, 9. 2. 1948; Archiv 
LVA RLP. 
Vgl. dazu zusammenfassend Präsidialdirektor Dahlgrün (Finanzen) an Finanzoffizier der 
Militärregierung, 17. 10. 1945, LA SP H 13/59, sowie Notizen von Arbeitsoffizier Thibault in 
AdO Colmar RLPC. 897/5-10-1. Siehe auch unten Anm. 7.
	        
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