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trollrat 1946/47 ausarbeitete und teilweise verabschiedete. Den finanziellen Interes
sen der Besatzungsmacht lief diese Politik diametral entgegen. Sowohl absolut wie
relativ pro Kopf der Bevölkerung 60 erhielten die Kriegsopfer in Baden die höchsten
Leistungen. Unter anderem führte dies dazu, daß die mehrfachen Planungsansätze
für eine Neuordnung schließlich von deutscher Seite zurückgestellt wurden, weil
eine solche in Anbetracht der Entwicklung in der Bizone nur Verschlechterungen
hätte bringen können. Enge Interaktion zwischen deutscher und französischer Ver
waltung, französische Traditionen der Kriegsopferversorgung, politische Konstella
tionen im Vorfeld des Kampfes um den Südweststaat und Verwaltungskontinuitäten
wirkten bei der Herausbildung dieses Leistungsniveaus zusammen. Baden war auch
das einzige Land, in dem die Traditionen der Kriegsopferversorgung der Weimarer
Republik, welche das Bundesversorgungsgesetz 1950 wieder aufnehmen sollte, fast
ungemindert fortgalten. Allmählich wieder abgebaut wurden allerdings Teile des
Versorgungssystems, das daneben im „III. Reich“ errichtet worden war. Der Verlauf
der badischen Kriegsopferpolitik spiegelte dabei noch einmal die Schwierigkeiten
wider, in der Sozialpolitik des „III. Reiches“ zwischen traditionellen und spezifisch
„militaristischen“ oder „nationalsozialistischen“ Elementen zu unterscheiden. Die
anderen Länder der französischen Zone kamen zu Lösungen, die im Vergleich zur
Bizone zwar auf ähnlicher Linie lagen, jedoch von vornherein einen schärferen
Bruch mit dem „III. Reich“ bedeuteten.
60 Vgl. dazu Tabellen 18-19, unten S. 522-525.