Full text: Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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diglich in Hamburg durchgesetzt, wo schon Ende 1946 die Pflichteinstellungsquoten 
heraufgesetzt worden waren. 62 
Anders als der Zonenbeirat, traf der Länderrat der amerikanischen Zone schon 
erheblich früher Rahmenregelungen, die auch weiter gingen als die Ansätze in der 
britischen Zone, und die Militärregierung setzte den deutschen Vorstößen hier weni 
ger Widerstand entgegen. Soweit die Kriegsversehrtenfürsorgestellen 1945 aufgelöst 
waren, hing auch die Arbeitsvermittlung für Schwerbeschädigte zunächst, wie es ein 
bayrischer Vertreter formulierte, in der Luft, 6 * so daß die Länderratsausschüsse schon 
im Dezember 1945 eine Reform vorbereiteten. Tatsächlich übernahmen die Arbeits 
ämter ohne gesetzlichen Auftrag zu dieser Zeit vielfach die Vermittlung, so daß die 
gleichen Grundsatzdiskussionen wie in der britischen Zone begannen. Der Länder 
rat konnte sich hier zunächst nicht einigen; so verwies Reinhold Maier auf die 
Notwendigkeit einvernehmlicher Regelung mit der Wirtschaft, Ludwig Preller auf 
die technische Notwendigkeit der Einschaltung der Arbeitsämter, der bayrische 
Vertreter Hilpert auf den Vorrang der Fürsorgegesichtspunkte. 64 Einen Entwurf, die 
Pflichtquote generell auf 10% zu erhöhen, nahm der Länderrat daher zunächst nur 
zur Kenntnis. 65 Mit dieser Frage nach der Priorität der ökonomischen oder der 
fürsorgerischen Gesichtspunkte verwob sich nun jedoch eine zweite Konfliktebene: 
die Problematik der Kompetenzabgrenzung zwischen Ländern und Zoneninstitutio 
nen, die 1946/48 zu den beherrschenden Themen der Länderratsarbeit im Vorfeld 
der Entstehung der Bi- und Trizoneninstitutionen gehörte. Besonders Bayern wandte 
sich auf Länderratsebene auch dann noch, als in den Ausschüssen Anfang 1947 eine 
Einigung bereits gelungen war, 66 gegen eine zoneneinheitliche Behandlung des 
Komplexes und beharrte auf dem Erlaß des Gesetzes durch die Landtage. 67 
Erst am 6. Mai wurde das Gesetz im Länderrat verabschiedet, 68 und erst mehrere 
Monate später übernahmen es auch die Länderparlamente der amerikanischen Zo 
62 Die Ausführungsverordnung zum Hamburger Schwerbeschädigtengesetz vom 10. 10. 1946 
legte den Pflichteinstellungssatz auf 5% für private und auf 10% für öffentliche Betriebe etc. 
fest; höhere Zuweisungen für Privatunternehmen waren grundsätzlich möglich. Die Aus 
gleichsabgabe für Nichtbesetzung wurde von 25 DM auf 40 DM erhöht. Erst am 2. 9. 1949 
erließ auch Nordrhein-Westfalen eine Verordnung, die den Satz für Behörden auf 10% 
erhöhte und für private Betriebe den Arbeitsminister nach Zustimmung eines Landtagsaus 
schusses zur Festsetzung der gleichen Quote ermächtigte. Breil, S. 90. 
63 Sozialpolit. Ausschuß des Länderrats, 11. 12. 1945; Protokoll in BA Z 1/897 Bl. 8. 
64 Länderrat 2.4. 1946; Akten zur Vorgeschichte der Bundesrepublik, Bd. 1, S. 377 ff., hier 
S. 401 f. 
65 Ebd. 
66 Sozialpolit. Ausschuß des Länderrats, 21.3. 1947; Protokoll in BA Z 1/899, hier Bl. 9 f., 
Gesetzentwurf in Anlage. 
61 Länderrat 15. 4. 1947; Akten zur Vorgeschichte der Bundesrepublik, Bd. 2, S. 301 ff., hier 
S. 304 u. 314 f. 
66 Ebd., S. 401 u. 414.
	        
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