Full text: Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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Während des Krieges wurde vor allem das Zulagesystem ausgebaut, und zwar noch 
bis in die letzten Kriegstage hinein. 46 Neu hinzu kam, wiederum als Führergabe, am 
20. April 1941 eine Alterszulage. Ab 1. Januar 1942 wurde die Nichtanrechnung 
anderer Einkommen auf das Versehrtengeld ausgedehnt auf die Zusatzrenten nach 
dem RVG für die Opfer des I. Weltkrieges. 47 Besonders deutlich schlugen sich die 
Wirkungen des Krieges in mehreren Leistungsverbesserungen nieder, welche das 
Oberkommando der Wehrmacht am 26. September 1942 erließ. 48 Der wachsenden 
Demoralisierung der Bevölkerung sollten einmalige Elterngaben beim Tod eines 
Soldaten entgegenwirken. In der Einführung von Brautrenten schlugen sich die 
wachsenden Verluste unter jungen Soldaten nieder. Aber auch die alte Weimarer 
Tendenz, die soziale Stellung eines Beschäftigten im Zivilleben zu erhalten, gewann 
jetzt gegenüber 1938 wieder stärker an Gewicht, indem Zuschüsse zur Arbeitsver 
wendungsunfähigkeitsrente diese - bis zur Höchstgrenze von 375 RM für Ledige und 
450 RM für Verheiratete - auf 75 % des früheren Arbeitseinkommens anheben 
sollten. 49 Nach drei Jahren Krieg war der Primat der militärischen Leistung ange 
sichts der wachsenden Zahl von Einberufenen und Versehrten schon nicht mehr in 
seinem ganzen Ausmaß aufrechtzuerhalten, wenngleich kein voller Ausgleich er 
reicht wurde. 
So wurde die Versehrtengeldzulage noch am 1.3. 1945 durch Erlaß voll in das Versehrten 
geld einbezogen; Staib, S. 19. 
Erlaß des OKW, Reichsversorgungsblatt 1942 Nr. 1 S. 4, zit. bei Breil, S. 57. Vgl. auch Josef 
Friedel, Die Versorgung und Fürsorge von 1918 bis 1928, in: Der Kriegsblinde 7 (1955/56), 
S. 11 f. 
Erlaß des OKW 30a/a 12 AWA/InFV/W Vers. (I) Nr. 6200/242, mit diesem Aktenzeichen 
zit. bei Staib, S. 19. Der Inhalt des Erlasses, dessen Text im Rahmen dieser Arbeit nicht 
aufgefunden wurde, geht aus verstreuten Angaben in der Auseinandersetzung über die 
Kriegsopferfrage nach 1945 hervor; vgl. u. a. Bericht des Kriegsversehrtenfürsorgeamtes 
Freiburg für 1947/48, StA FR A 2/8481. 
49 Staib, S. 19.
	        
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