Full text: Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

343 
2. Die Sozialversicherungs-Anpassungsgesetze 1949 
Die Einheitskrankenkasse in der französischen Zone war 1949 politisch gescheitert. 
Die Ziele, die ihre Anhänger mit dieser Organisationsform verfolgten, insbesondere 
die Angleichung der Lebensbedingungen von Arbeitern und Angestellten, wurden 
zu wesentlichen Teilen jedoch auf anderem Wege erreicht. Ein erster Schritt dazu 
waren die Sozialversicherungs-Anpassungsgesetze (SVAG), von Sprechern unter 
schiedlicher Parteien in den Landtagen der französischen Zone 1949 als wichtigste 
sozialpolitische Reform der Nachkriegsjahre beurteilt. Ihre Wirkung für die franzö 
sische Zone war aus Sicht der Gewerkschaften und der SPD zwiespältig. Einerseits 
lagen diese Gesetze strukturell auf der Entwicklungslinie, der die Sozialversiche 
rungspolitik in der französischen Zone seit 1946 gefolgt war, und sie brachten eine 
Erhöhung der Sozialleistungen, die nach der Währungsreform allenthalben als über 
fällig betrachtet wurde. Andererseits waren die Konstellationen, in denen sie verab 
schiedet wurden, charakteristisch für den Sog der Bizonenpolitik, in den die Länder 
der französischen Zone jetzt mehr und mehr gerieten und in dem, teilweise über 
scheinbar technische Detailregelungen, weitere Kernstücke der Sozialpolitik im Süd 
westen wieder zurückgenommen wurden. Die Geschichte dieser Gesetze wirft inso 
fern ein charakteristisches Licht sowohl auf die sozialpolitischen Vorstellungen im 
Südwesten und auf ihr Scheitern in Teilgebieten als auch auf das Verhältnis von 
deutscher Politik und Besatzungsmacht gegen Ende der Besatzungszeit. 
Der Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes verabschiedete im 
Juni 1949 für seine beiden Zonen ein Gesetz, das im Mai 1950 auch für die Länder 
der französischen Zone rückwirkend zum 1. November 1949 Gültigkeit erhielt, 1 von 
diesen in wesentlichen Teilen aber in eigenen Gesetzgebungsverfahren schon 1949 
übernommen wurde. 2 In seinen konjunkturellen Teilen erhöhte das Bizonen-Gesetz 
vor allem die Angestellten- und Invalidenrenten in einem je nach Zielgruppe unter 
schiedlichen Ausmaß, das angesichts des niedrigen Rentenniveaus zumindest relativ 
aber erheblich war; als Mindestrenten wurden 50 DM für Invaliden, 40 DM für 
Witwen und Witwer sowie 40 DM für Waisen monatlich angesetzt. 1 
Wesentlicher als diese durch die Teuerungswelle nach der Währungsreform ausge 
lösten Erhöhungen waren die strukturellen Veränderungen, die in der langfristigen 
Entwicklungslinie der Sozialversicherung lagen und in ihrer Stoßrichtung den 1946 
in der französischen Zone vorgenommenen Änderungen grundsätzlich entsprachen. 
Der Kreis der Pflichtversicherten wurde gegenüber der bisherigen Bizonen-Rege- 
lung dadurch erweitert, daß die Jahresarbeitsverdienstgrenze für die Pflichtversiche 
rung von 3 600 DM auf 4 500 DM (in der französischen Zone seit 1946: 7 200 
RM/DM) erhöht wurde, also auf einen Mittelwert zwischen Bizone und französi- 
Vgl. unten Anm. 81. 
Umfassend zu Entstehung und Inhalt des bizonalen Sozialversicherungsanpassungsgesetzes 
(Gesetz über die Anpassung von Leistungen der Sozialversicherung an das veränderte Lohn- und 
Preisgefüge und über ihre finanzielle Sicherstellung) siehe Hockerts, Entscheidungen, S. 85 ff. 
Alle Renten der drei Gruppen wurden einheitlich um 15 DM bzw. 12 DM bzw. 8 DM erhöht.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.