Full text: Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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Rahmen des Bundes-Selbstverwaltungsgesetzes vom 22. Februar 1951 - mit dem 
diese Frage an sich wenig zu tun hatte - durchsetzte 158 und das Ende der zu diesem 
Zeitpunkt nur noch in Bremerhaven bestehenden Einheitskrankenversicherung für 
das Gebiet der Bundesrepublik damit endgültig besiegelte. 
Im Vergleich zur Bizone, für die Hockerts vor allem das Auseinanderfallen von SPD 
und Gewerkschaftsbewegung in der Einheitsversicherungsfrage aufgezeigt hat, 159 
war die politische Grunddisposition in der französischen Zone für die Einheitskran 
kenkasse günstiger. Allerdings ging es hier auch nicht um eine allgemeine, alle 
Versicherungszweige erfassende Volksversicherung, sondern um die regional geglie 
derte Einheitskrankenkasse, also eine Organisationsform, auf die Vorwürfe wie 
„Mammutgebilde“ kaum zutrafen. Sowohl SPD wie Gewerkschaften blieben in 
ihren offiziellen Stellungnahmen in der französischen Zone, anders als in der Bizo 
ne, bei der Unterstützung der Einheitskrankenkasse. Gleichfalls abweichend von der 
Bizone war der Arbeitnehmerflügel der CDU hier, vor allem in Rheinland-Pfalz, 
weit stärker als in der Bizone für die Einheitskasse engagiert. Schon dieser Unter 
schied in der politischen Konstellation zeigt, daß die Einheitskasse in der französi 
schen Zone erheblichen Rückhalt gewinnen konnte. Ausschlaggebend für ihr letztli- 
ches Scheitern waren weniger die Erfahrungen mit dem System; nicht von ungefähr 
wurde in den Debatten im Südwesten als negatives Beispiel häufiger die Versiche 
rungsanstalt Berlin als die Situation in der französischen Zone angeführt. Entschei 
dend waren einerseits die Interessen derjenigen Gruppen, die bei einer Nivellierung 
der Leistungen zu den Verlierern gehörten, und andererseits die Entwicklung in den 
beiden anderen Westzonen, deren Druck sich der Südwesten nicht entziehen konnte. 
Die Hoffnung von SPD und Gewerkschaften, die Reform auf Bundesebene zu retten 
bzw. als Grundstock für die Bundesregelung zu nehmen, ging allerdings ebenfalls 
nicht auf, nachdem die CDU im ersten Bundestag die Mehrheit errungen hatte: Die 
Frage der Einheitskrankenkasse wurde dort, zur Überraschung der Oppositionspar 
teien, durch einen an sich sachfremden Wiederzulassungsparagraphen im Rahmen 
des Sozialversicherungs-Selbstverwaltungsgesetzes 1950/51 zugunsten der Sonder 
kassen entschieden. So bleibt auch die Frage Spekulation, ob die regional gegliederte 
Einheitskrankenversicherung unter den Bedingungen des wirtschaftlichen Auf 
schwungs der 1950er Jahre, dem die Sozialpolitik ihre Expansionsmöglichkeiten 
verdankte, nicht auch einen stärkeren politischen Rückhalt hätte gewinnen können. 
Im Sinne der „Solidarität“ der Versicherten bedeuteten die Entscheidungen von 
1949/51 jedenfalls gegenüber der Situation in der französischen Zone einen Ein 
bruch, der noch genauer zu untersuchen sein wird. 160 
Der Verlauf der Wiederzulassungsdebatten in der französischen Zone ist auch für 
das Verhältnis von Militärregierung und deutschen politischen Kräften interessant. 
Wie bereits seit den Frühzeiten der Besatzung zu beobachten, setzten deutsche 
politische Kräfte und Interessengruppen verschiedenster Provenienz die Kontroll- 
Hierzu Hockerts, Entscheidungen, S. 146-150. 
159 Ebd., bes. S. 37 ff., 50 ff. 
160 Vgl. dazu unten S. 363 ff.
	        
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