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Koeltz erhielt gegenüber Baden-Baden nun dadurch einen gewissen Rückhalt, daß
sich das Arbeitsdirektorium des Kontrollrats am 15. März und das Koordinationsko
mitee am 26. März auf die Grundprinzipien der Reform einigten.“ In der Finanzie
rungsfrage blieb der Berliner Text allerdings noch unscharf. General Koeltz teilte
das Ergebnis schon vor dem offiziellen Beschluß dem Generalverwalter in Baden-
Baden mit und forderte ihn auf, bis zum 15. April ein Projekt für die Durchführung
vorzulegen und einen deutschen Experten nach Berlin zu entsenden. 16 17 * 19 Ziel sei eine
refonte des Assurances Sociales et la mise en vigueur rapide d un Systeme simple,
coherent et viable, qui ne comporte en principe aucun appel aux Fonds publics - eine
Formulierung, welche die Uneinigkeit in der Frage der Staatszuschüsse zu verdecken
suchte.
Die darauf anlaufende trizonale Koordination auf deutscher Seite und die innerfran
zösischen Koordinationsprobleme in der Expertenfrage sind oben im Zusammen
hang mit den Kontrollratsplanungen dargestellt worden. Mit Recht vermutete man
bei den Arbeitsabteilungen in der Zone, daß die Meinungsverschiedenheiten zwi
schen den Alliierten durch die globalen Formulierungen nur scheinbar geglättet
waren, die Reform also keine raschen Fortschritte machen würde.“
Die Verwaltungsprobleme der Zone erforderten jedoch eine Lösung. In der von
Koenig auf die Betriebskassen-Proteste hin angeordneten erneuten internen Sachde-
batte stellten sich alle zuständigen Fachabteilungen der Baden-Badener Zentrale
und insbesondere auch Generalverwalter Laffon dezidiert hinter das Reformpro
jekt; sie verwiesen auf die vielfältigen politischen Kräfte, die es auch auf deutscher
Seite mittragen würden, und auf die rechtliche, technische und soziale Berechtigung
der Entscheidung.“ In Antwort auf die sich häufenden Anfragen der Sozialversiche
rungsträger und verschiedener Interessengruppen 20 verwies die Baden-Badener Ar
beitsdirektion auf die unmittelbar bevorstehende grundsätzliche Regelung. 21 Sie
wurde um so dringender, als die Finanzsituation der Sozial-, insbesondere der Ren
tenversicherungen sich von Monat zu Monat verschlechterte. 22 Nach den Sozialver
sicherungsbeiträgen zu schließen, war die wirtschaftliche Aktivität der französischen
Zone im Februar 1946 auf rund 50% des Standes der Vorkriegszeit gesunken.” Bis
zur Fertigstellung der Reform entwickelte sich ein teils politisch, teils technisch
bedingtes Ringen um die Einzelheiten. Die Direction du Travail besaß mit dem
16 Siehe oben S. 178.
11 Koeltz an Laffon, 16.3. 1946; Abschrift in AdO Colmar GFCC 2640.
" So z. B. ein ungezeichneter, wohl Mitte 1949 von dem für Rheinland-Pfalz zuständigen
Arbeitsoffizier verfaßter zusammenfassender Bericht über die Sozialversicherungspolitik in
der französischen Zone; AdO Colmar RLPC. 899/3-10-1.
19 Akten von Koenigs Zivilkabinett zu den einzelnen Entwurfsstadien ebd. Cab. Koenig
C. 148/Eco V A 4, darunter Schreiben Laffons an Koenig, 5. 3. (Zitat) u. 8. 4. 1946; Laffon
berief sich u. a. auf die in §§ 280-305 RVO vorgesehene Möglichkeit der Kassenauflösung.
20 Zahlreiche Eingaben z. B. in AdO Colmar Bade 2414/6.
21 Beispielsweise Arbeitsdirektor Grosse, Baden-Baden, an Arbeitsabteilung Freiburg,
8. 4. 1946; ebd.
22 Vgl. die Monatsberichte der Direction du Travail, AdO Colmar Bade 2137, das Bulletin
mensuel du CCFA und die Unterlagen von Koenigs Kabinett (wie Anm. 19).
21 Monatsberichte ebd., Feb. 1946.