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Ausgleich der Defizite bestimmter Krankenkassen, aber nicht als Ersatz für die
Staatszuschüsse zu verwenden. Diese sollten dafür durch eine wesentliche, wenn
auch unter den ursprünglichen Plänen liegende und vor allem zu Lasten der Unter
nehmer gehende Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge reduziert werden. An
fang Februar ging das Konzept nach Berlin. 14
Gegenüber Baden-Baden vertrat die französische Mission die Grundzüge der Kon-
trollratsplanungen, obwohl zu diesem Zeitpunkt eine Einigung unter den vier Mäch
ten noch nicht sicher war. In der Frage der Staatszuschüsse war die interalliierte
Position für die Betroffenen ungünstiger als die sich intern in Baden-Baden durch
setzende Linie. In seiner Antwort wandte sich General Koeltz sowohl gegen den
nach Berliner Urteil unzureichenden Baden-Badener Vorschlag für die Beitragserhö
hung in der Invaliden- und Rentenversicherung wie gegen die Beibehaltung des
hohen Arbeitslosenversicherungssatzes; die bislang praktizierte Unterstützung der
Arbeitslosen durch die Wohlfahrt erscheine billiger und politisch unbedenklicher.
Der Reichsstock der Arbeitslosenversicherung könne damit entweder zur Deckung
des Defizits der Sozialversicherung eingesetzt werden oder für Maßnahmen wert
schaffender Arbeitslosenunterstützung durch Vergabe öffentlicher Aufträge wie vor
dem Krieg. 15 Damit standen die in Tabelle 9 wiedergegebenen Sätze zur Debatte.
Tabelle 9 Geplante und beschlossene Sozialversicherungs-Beitragssätze:
Kontrollrat und Westzonen Februar-April 1946
Bisheriger
Satz sowie
brit. und
amerik.
Zone
Planung
Länderrat
März 1946 0
Planung
Baden-Ba
den 7. 2. 46
und FBZ-
Verordnung
27. 4. 468)
Planung
Koeltz und
Kontrollrat
18. 2.46 h >
Kontrollrat
20. 3.46')
a
b
a
b
a
b
a
a
b
Invaliden- und
Angestelltenvers.
5,6 %
2,8 %
16%
8%
9%
3%
11-12%
20 %
10%
Krankenversicherung 0 )
(6 %)
(4 %)
6%
4%
5,6-6 %
Arbeitslosen
versicherung
6,5 %
3,25 %
e)
6,5 %
3,25 %
e)
(4 %) k )
(2%)
Unfallversicherung^
2%
-
e)
(2%)
-
2%
(2%)
-
Gesamtbeitrag ca.
20,1 %
10,05
%
16-22
%
8-11%
23,5 %
10,25
%
18,6-20%D
20-22
%
10%
d Gesamtbeitrag. b ) Arbeitnehmeranteil am Gesamtbetrag. c > Nach Kassen variabel außer brit.
Zone. d > Nach Jahresschadensverlauf variabel. e ) Entscheidung aufgeschoben. k ) Enthalten in
Gesamtsatz 20 %. •) Ohne Arbeitslosenversicherung.
Quellen: 0 Vergleichender Bericht von LVA-Vizepräsident Meurer über die trizonalen und
die Kontrollratsplanungen, Speyer 28. 5. 1946; Archiv LVA RLP. Vgl. oben S. 178 f.
8) Wie Anm. 14 u. 28. h ) Wie Anm. 15.') Siehe oben S. 177 f.
“ Finanzdirektor Auboyneau an GFCC, 7. 2. 1946; AdO Colmar C. 499/20-1.
15 Koeltz an Laffon, 18. 2. 1946 auf Schreiben vom 7. 2. 1946, AdO Colmar GFCC 2640.