Full text: Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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4. Reformansätze im Sachzwang 
a) Die Sozialversicherungsreform im April 1946 
Im August 1945 waren die ersten Vorarbeiten zur Schaffung einer umfassenden 
Einheitsversicherung in der französischen Besatzungszone von der Zentrale in Ba 
den-Baden ausgegangen. Die internen Stabilisierungsvorgänge im Apparat der Be 
satzungstruppen und die Auseinandersetzungen zwischen Militär- und Zivilverwal 
tung trugen dazu bei, daß die ersten praktischen Maßnahmen im Spätsommer und 
Herbst zunächst auf regionaler Ebene ergriffen wurden. Ende Oktober erfolgte in 
Baden-Baden ein erneuter Anlauf zu einer Zentralplanung im gesamten Soziallei 
stungsbereich. Die Wirtschaftsdirektion der Militärregierung verwies zunächst dar 
auf, daß die Sozialversicherungsbeiträge angesichts der niedrigen Wirtschaftsaktivi 
tät eigentlich vervierfacht werden müßten; Vertreter der Baden-Badener Direction 
du Travail und der französischen Kontrollratsgruppe in Berlin bremsten hier ener 
gisch. 1 Ausgehend von dieser zunächst eher technischen Diskussion, wurde die 
Sozialversicherungsplanung nun zum Bestandteil einer breiter angelegten, auf Neu 
ansätze in Deutschland zielenden Sozialpolitik. Im Verlauf des Frühjahrs 1946 ent 
wickelte sich diese elaboration dune doctrine sociale zu Plänen für eine umfassende 
reorganisation sociale, wie es die Direction du Travail in ihrem Monatsbericht für 
April 1946 formulierte. 2 Dazu gehörten die Weiterentwicklung des Gewerkschafts 
aufbaus durch die Zulassung von Zusammenschlüssen auf breiterer Grundlage im 
April und die Präzisierung der Mitbestimmungsplanungen ebenso wie die Reformen 
im Bereich der klassischen Sozialpolitik und damit die von einem souci constant de 
democratisatiorf bestimmte Sozialversicherungsreform. 
Die Entwicklung der Reform ist ein Beispiel dafür, wie der auch aus innenpoliti 
schen französischen Erfahrungen gespeiste Reformenthusiasmus der sozialpoliti 
schen Kräfte innerhalb der Besatzungsverwaltung nun durch die vielfältigen Sach 
zwänge der praktischen Politik eingeengt und in seinen Wirkungsmöglichkeiten 
reduziert wurde. Trotz der teilweise vehementen Versuche, auf diese Reform Einfluß 
zu gewinnen, sind die deutschen Konzeptionen nur ein Aspekt in dem Geflecht, das 
zu der Sozialversicherungsverordnung vom April 1946 führte. Die französische Mili 
tärregierung verzichtete 1946 nicht nur wegen des deutschen Druckes auf ihre ur 
1 Protokoll der Commission d'Examen de la Question des Pensions et retraites titulaires alleman- 
des, 6. 11. 1945; AdO Colmar CGAAA C. 2672/11-2 und Vermerk der Direction du Travail, 
9. 11. 1945, ebd. Cab. Koenig C. 148/Eco V A4. Die Arbeitsoffiziere vertraten zu dieser Zeit, 
wie später der Kontrollrat, eine Anhebung der Rentenversicherungsbeiträge von 5,6% auf 
10%. Das interne Bulletin de renseignements des CCFA (Nr. 15, 3. 11. 1945; AdO Colmar) 
veranschlagte die erforderlichen Beiträge auf 11 %. 
2 AdO Colmar Bade 2137. 
J Bericht der Direction du Travail über das erste Jahr ihrer Tätigkeit, 30. 7. 1946; AdO Colmar 
Cab. Koenig C. 148/Eco V Al. Ähnlich der zusammenfassende Semesterbericht von Arbeits 
direktor Grosse im Grand Conseil de Gouvernement bei Koenig, 28. 5. 1946; Protokoll ebd. 
C. 187/B I 5.
	        
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