Full text: Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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nung von General Koenig, bereits bis Mitte August einen ersten Reformplan. Zur 
Vorbereitung wurde zonenweit bei den Krankenversicherungsbehörden umfangrei 
ches Material über Organisation, Personalstand, materielle Ausstattung, Finanzlage, 
Leistungsniveau, Haushaltspläne und Verbesserungsvorschläge angefordert. 2 Der 
Plan zielte auf eine weitgehende Einheitsversicherung, welche die verschiedenen 
Rentenversicherungen einschließlich der Beamtenversorgung sowie die Unfallversi 
cherung auf regionaler Basis zusammenfassen, den Krankenversicherungen aller 
dings ihre Eigenständigkeit belassen sollte. 
Bereits in seiner ersten Besprechung mit den Regierungspräsidenten von Trier und 
Koblenz, Steinlein und Boden, teilte der Kommandierende General des wenig später 
zur Provinz Rheinland-Hessen-Nassau zusammengefaßten Nordteils der Zone, 
Billotte, am 22. August 1945 die Baden-Badener Anweisung mit:... alle Versicherun 
gen, also Arbeiter- und Invalidenversicherung, Angestelltenversicherung, Berufsgenos 
senschaften, Beamtenversicherungen usw., seien einer Landesversicherungsanstalt in 
Koblenzzu unterstellen. Von einem Provisorium war dabei offenbar nicht die Rede. 
Boden widersprach sofort und wies auf die kaum durchführbaren] Vermögensaus 
einandersetzungen mit den bisherigen staatlichen und privaten Versicherungsträgem 
hin; die laufend eingehenden Beiträge genügten vielleicht zur Regelung der neuen 
Versicherungsfälle, aber mit Sicherheit nicht zur Zahlung der bestehenden Ansprü 
che. 3 Was hinter der technischen Diskussion stand, wurde, wenigstens dem Protokoll 
zufolge, nicht ausgesprochen: Billotte zielte auf eine rasche Fixierung eigenständiger 
Institutionen in dem von ihm verwalteten Gebiet ab, während die Deutschen alle 
präjudizierenden Maßnahmen in der Schwebe zu halten bemüht waren. Hier zeigte 
sich in der Sozialversicherungsplanung ein früher Ansatz zu den zu diesem Zeit 
punkt auf französischer Seite intern noch durchaus umstrittenen, bald darauf jedoch 
konkretisierten Gründungsplänen für Rheinland-Pfalz. 4 
Eine lange Debatte mit Billotte ergab zunächst nur die Zusage seitens der Militärre 
gierung, Verhandlungen mit den bisherigen Trägern einzuleiten und weitere Proble 
me zu klären, doch blieb der grundsätzliche Auftrag bestehen. Immerhin liegt hier 
ein Grund dafür, daß die Einheitsversicherung, die sogar in den Bereich privater 
Versicherungen eingreifen sollte, nicht sofort realisiert wurde: wie bei den Landes 
versicherungsämtern waren die technischen Probleme größer, als die zentralen Pla 
nungsstellen ursprünglich offenbar vorausgesehen hatten. Wie Billotte den Regie 
rungspräsidenten gegenüber andeutete, hatte dies auch die Militärregierung inzwi 
schen erkannt. Zugleich liefen in Hessen-Pfalz detailliertere und auf die deutschen 
Die Initiativrolle Koenigs war bei den Ortskrankenkassen allenthalben bekannt (Mitteilung 
von Kurt Urban), doch fand sich dafür kein schriftlicher Beleg. Der Fragebogen ging von 
der Baden-Badener Gesundheitsdirektion aus. Instruktion des badischen Arbeitsoffiziers, 
11. 8. 1945, und Antwort der AOK Donaueschingen, 8. 10. 1945, in VdO Lahr Altreg. Az. 
103. Monatsbericht des badischen Arbeitsoffiziers, 17.8. 1945, AdO Colmar Bade 2402. 
Vermerk über Unterredung des Sachbearbeiters Zollinger im ORP Hessen-Pfalz mit Aspi 
rant Evain, 21.8. 1945; LA SP H 13/62 Bl. 175-177. Erhalten sind nur einzelne Exemplare 
der Antworten; daß diese vollständig eingingen, erscheint daher nicht wahrscheinlich. 
5 Protokoll in Nachlaß Steinlein, LHA KO 700/134, 1. Vgl. Brommer, Quellen, S. 62 ff. 
Hudemann, Entstehung.
	        
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