Full text: Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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nach Schluß des Protokolls von den Widerrufen gesprochen 
haben, nämlich beim Weggehen." 
Verched. Bachem: „Ich konstalire, daßZeuz' Kleber ausdrücklich 
gesagt hat, es sei ihm „wahrscheinlich", daß die Darstellung, welche 
Herr Thömes von dem Hergange gibt, richtig sei." 
Kleber: „Ich erinnere mich jetzt ganz bestimmt, daß ich 
dem Beschuldigten Thömes in der Vernehmung am 13. August 1877 
ausdrücklich gesagt habe, daß der Widerruf vor mir erfolgt sei; und 
sogar ist es mir wahrscheinlich, daß ich ihm das schon mährend 
seiner Konstituirung gesagt habe, also ehe das Protokoll unterschrieben 
wurde." 
Verth. Bachem: „Ich konstatire folgende auffallende That¬ 
sache. Der Zeuge Herr Kleber sagt zu Herrn Dr. Thömes: „„Wie 
haben einen Widerruf in den Akten;"" darauf entgegnet ihm Herr 
Thömes: „„Ich glaube das nicht."" Und darauf unterläßt es 
der Herr Untersuchungsrichter, dem Herrn Dr. Thömes- 
die Akten, in welchen der Widerruf zu Protokoll genommen sein soll, 
vorzulegen; nur zwischen Thür und Angel entgegnet er 
ihm, seine Behauptung, das; Widerrufungen in den Akten ständen, sei 
doch wahr." 
Dr. Thömes: „Ich habe noch einen Punkt zu bemerken. Wäh¬ 
rend der Abfassung des Protokolles habe ich mehrmals dem Herrn 
Untersuchungsrichter gesagt, daß ich dieses und jenes W o r t, 
diesen undjenen Gedanken in d a s P r o t o k o l l a u f g e n o m- 
men haben wolle, weil ich es ja sei, der das Protokoll zu 
unterschreiben habe. Das war dem Herrn Untersuchungsrichter 
nicht angenehm, und er ist mehrmals unwirsch geworden; ich 
glaube, das kam daher, weil er befürchtet hat, ich werde das Pro¬ 
tokoll überhaupt nicht unterschreiben, wozu ich ja berechtigt 
gewesen wäre, weil der Wortlaut desselben nicht in allen Punkten nach 
meinem Verlangen abgefaßt worden war. Ich halte dieses Vorkommnis 
für überaus wichtig, und ich werde in der Vertheidigung auf diesen 
Punkt zurückkommen."
	        
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